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Andrea Lindlohr

07.10.2026 Sitzungen 18/12

Herzlichen Dank. – Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen die Dinge einfacher machen. Ich habe diese Wahrnehmung der Bevölkerung noch nie so oft zurückgespiegelt bekommen wie in den letzten Monaten. Ich denke, es tut sich wirklich ein Fenster dafür auf, dass Vereinfachungen und auch Bürokratieabbau wirklich möglich sind – sowohl, weil politische Entscheiderinnen und Entscheider entsprechend entscheiden, als auch deshalb, weil Bürgerinnen und Bürger sagen: Ja, jetzt ist es an der Zeit. Denn wir müssen handlungsfähig sein. Wer ist „wir“? Das sind unterschiedliche Gruppen: die Bürgerinnen und Bürger selbst, die Unternehmen, die öffentlichen Hände und nicht zuletzt wir, der Staat. Es gilt, handlungsfähig und agil zu sein, und das in wirklich bewegten Zeiten; denn ansonsten können wir die Herausforderungen einfach nicht bewältigen; aber das wollen wir. Die Vereinfachung von Prozessen für Bürgerinnen und Bürger, für die Kommunen und für die Unternehmen ist ein zentrales Projekt dieser Landesregierung. Das schließt die Betrachtung der Beauftragten mit ein. Dazu heißt es im aktuellen Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien – es ist hier schon angeklungen, aber ich würde es gern kurz einbringen –: Alle Beauftragten auf Landes-, kommunaler und betrieblicher Ebene werden systematisch überprüft. Beauftragte, deren gesetzliche Notwendigkeit und konkreter Mehrwert nicht eindeutig nachgewiesen werden können, werden abgeschafft. Und mit den Fragen aus dem Antrag der CDU-Fraktion befinden wir uns am Ausgangspunkt dieses Prozesses und gewinnen einen Überblick über den Status quo. Darüber haben wir auch schon gesprochen. Dazu, wo wir hinwollen, gibt es Konkretisierungen. Wichtig ist das übergeordnete Ziel der neuen Landesregierung: Wir wollen die Kommunen in unserem Land entlasten. Meine Damen und Herren, wenn wir „Entlastung“ sagen, dann greift es zu kurz, nur über Strukturen zu sprechen. Die Frage ist: Was sind die Aufgaben? Dazu haben einige Kolleginnen und Kollegen hier auch schon ausgeführt. Man stelle sich vor, eine Beauftragtenstelle werde gestrichen und verschwindet aus dem Organigramm. Aber damit verschwindet nicht automatisch die Aufgabe, die dahintersteht. Falls sie weiter besteht, müssen andere sie erledigen, und irgendetwas anderes bleibt liegen. Deswegen geht es nicht darum, einfach irgendetwas zu streichen, sondern um die Frage der Aufgaben. Die kommunalen Behindertenbeauftragten – darüber wurde auch schon gesprochen – sorgen u. a. dafür, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadtplanung oder (Staatssekretärin Andrea Lindlohr) beim ÖPNV mitgedacht und berücksichtigt werden. Dazu sind sie vor Ort wichtige Ansprechpartner. Die Möglichkeit zur Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben gehört zu unserer Gesellschaft dazu; sie ist wichtig. Wenn es diese Stellen nicht mehr gäbe, würde das die Kommunen nicht davon entbinden, in ihrer Planung z. B. auf Barrierefreiheit achten zu müssen. (Zuruf von der AfD: Ach so!) Auf Landesebene haben wir – wie vorhin auch schon zitiert – vereinbart, uns kritisch mit den bestehenden Aufgaben der Beauftragten auseinanderzusetzen. Auf der kommunalen Ebene, die heute hier im Mittelpunkt steht, ist ein zusätzlicher Schritt nötig – das ist ganz logisch –, nämlich dass wir, das Land, das gemeinsam mit den Kommunen besprechen. Wir haben einerseits Bereiche, bei denen die Kommunen heute schon entscheiden, ob sie die Struktur so übernehmen oder nicht. Andererseits gibt es Bereiche, in denen zusammen Vereinbarungen getroffen werden. Aber es ergibt Sinn, über beide Aspekte zu sprechen und einvernehmliche Lösungen unter Achtung des Subsidiaritätsprinzips zu entwickeln. Denn vor Ort weiß man gut, welche Wege funktionieren und welche nicht. Deswegen ist es wichtig, dass wir in der gemeinsamen Zukunftskommission mit den Kommunen des Landes das Thema Beauftragte aufrufen. Dabei ist wichtig: Zuerst kommt die Aufgabenkritik, und dann geht es um die Strukturen. Kollegin Wulff, Sie haben gefragt, ob wir den Kommunen Aufgaben geben und ihnen Geld für Personal entziehen würden. Das Konnexitätsprinzip gilt, und zwar über alle Themen hinweg, und ist nicht an Themenbeauftragte gebunden. Es ist unbestritten, dass das Land, wenn es neue Regeln in Bereichen schafft, die mit den Kommunen verbunden sind, beispielsweise bei Kitas oder Schulen, die Gelder hierfür bereitstellt. Es ist viel zu verkürzt, zu sagen, nur dann sei Konnexität, die zwischen Land und Kommunen gilt, geschaffen, wenn sie mit Beauftragten verbunden sei. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es! Genau! Das ist der Punkt!) Deswegen sollten wir die Erwartungen an das Ergebnis dieses Prozesses bezüglich der Beauftragten, denke ich, auch nicht überhöhen. (Abg. Nicolas Fink SPD: Schöner Satz! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Die strukturellen Sorgen der Kommunen lösen sich nicht in Luft auf und sind nicht nur mit diesem Thema verbunden. Aus sehr vielen Kommunen sind uns die großen Unsicherheiten bezüglich des Strukturwandels bekannt, beispielsweise durch die sinkenden Gewerbesteuereinnahmen. Das schränkt deren finanzielle Handlungsspielräume deutlich ein. Deswegen ist die Aufgabenkritik auch auf der Ebene der Kommunen ein Baustein, um die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden in unserem Land zu verbessern. Dieser Baustein ist wichtig; er braucht weitere Ergänzungen. Wir hatten vorhin ganz kurz darüber gesprochen, dass wir das auch im Landeshaushalt widerspiegeln müssen. Deswegen haben wir z. B. die kommunale Konjunkturkomponente auf den Weg gebracht. Ich möchte gern noch mal daran erinnern, dass wir von iode – 12. Sitzung – Mittwoch, 7. Oktober 2026 den Zusatzmitteln des Bundes für die Infrastruktur in wirklich hervorragender Weise zwei Drittel ganz bürokratiearm direkt an die Kommunen weitergeben. All unser Tun hat ein Ziel: Wir wollen die Städte und Gemeinden in unserem Land entlasten und stärken. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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