Swantje Sperling
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Danke an Herrn Dr. Schütte, der schon ganz deutlich gezeigt hat, wie wichtig uns die Kommunen sind und dass wir, das Land, uns nicht nur staatsrechtlich als eine Einheit sehen, sondern dass wir auch eine Schicksalsgemeinschaft mit den Kommunen in unserem Land bilden und ihre Ausstattung ernst nehmen. Der Antrag stellt die richtigen Fragen: Welche Stellen fördert das Land in den Kommunen? Wie wirken sie? Wo entstanden in Einzelfällen Doppelstrukturen? Und was geschieht nach dem Ende der bewilligten Förderung? Mir gefällt besonders die Reihenfolge an diesem Antrag: erst die Bestandsaufnahme, dann die Bewertung und Abwägung und dann die Schlussfolgerung. Ich kann diese Reihenfolge für alle weiteren Vorschläge zu diesem Thema nur wärmstens empfehlen. Unser Ziel ist eine Kommune, die so viel wie möglich selbst regelt. Die Kommunen sind die erste Ebene des Staates; dort wird Politik spürbar, dort ist das Vertrauen am größten, dort leben Staatlichkeit und Daseinsvorsorge. Deshalb wollen wir ihnen mehr zur eigenen Regelung geben. Und ja, das Thema Konnexität und die Vereinfachung von Förderprogrammen sind zentrale Punkte der Zukunftskommission. Das ist richtig, und das ist gut so. Freiheit vor Ort steht aber nicht im leeren Raum. Es gibt übergeordnete Ziele und Gesetze, die uns binden. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern tatsächlich durchzusetzen. Die UN-Behindertenrechtskonvention und die Zustimmung der Bundesregierung dazu verpflichten uns auf die gleichberechtigte Teil- (Swantje Sperling) habe von Menschen mit Behinderungen. Das Chancengleichheitsgesetz sagt in § 24: Die Verwirklichung dieses Verfassungsgebots ist auch eine kommunale Aufgabe. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Und diese Ziele sind dadurch zu Recht nicht verhandelbar. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Artikel 3 des Grundgesetzes enthält nicht den Zusatz: sofern der konkrete Mehrwert nachgewiesen ist. Hier liegt der Kern. Eine Vereinfachung ist dann gut, wenn sie zwei Fragen beantwortet. Erstens: Wie stellen wir sicher, dass das Ziel erreicht wird? Und zweitens: Wie wird der Weg dahin einfacher? Dazu braucht es eine Unterscheidung. Es gibt geförderte Koordinierungsstellen für unterschiedlichste Themen – freiwillig projektfinanziert. Dort ist genau jede dieser Fragen richtig und begründet und zu prüfen. Und es gibt gesetzlich vorgeschriebene Beauftragte, beispielsweise für Menschen mit Behinderungen oder die Gleichstellungsbeauftragten. Sie sichern Ziele von Verfassungsrang. Für sie gilt eine andere Prüfung: nach der Funktion und der örtlich naheliegenden Umsetzung von Gesetzen und nicht nach dem Etikett. Und diese Beauftragten sind unabhängig, weisungsungebunden, werden frühzeitig beteiligt. Sie entscheiden nicht; der Kreistag oder die Gemeinderäte entscheiden. Aber sie sorgen für fachliche Transparenz. Politische Aufmerksamkeit entsteht dort, wo Themen laut sind. Die Belange von Menschen mit Behinderungen sind beispielsweise selten laut. Deswegen ist es wichtig, dass es eine Struktur gibt, die sie hörbar macht, die keine Bürokratie ist und die Voraussetzungen für gute Entscheidungen schafft. Weil das Land sie mitfinanziert, entlastet der Wegfall die kommunale Ebene kaum, er nimmt ihr nur den Ansprechpartner. Wie wird es also einfacher, ohne das Ziel zu verlieren? Drei Punkte: Erstens: Zielvereinbarung statt Detailvorgabe. Das Land legt fest, was erreicht werden muss, die Kommune entscheidet, wie: hauptamtlich, ehrenamtlich oder im Verbund mit Nachbargemeinden, solange klar ist, wer es verantwortet. Zweitens: Bündeln statt Streichen. Interkommunale Stellen auf Kreisebene erfüllen dieselbe Funktion mit weniger Aufwand. Das ist Vereinfachung mit Verstand und Effizienz. Drittens – und da sind wir uns einig –: Berichtspflichten radikal kürzen. Was Kommunen belastet, ist selten eine Stelle, sondern das, was um sie herum an Nachweisen und Mehrfachmeldungen gewachsen ist. Dort liegt ein großer Ansatz für Bürokratieabbau. Eine Anmerkung zur Pauschalierung: Pauschale Mittel klingen nach Freiheit. Sie bedeuten aber, dass ein Ziel mit Verfassungsrang im Haushalt mit anderen Themen konkurriert. Die Evaluation des Chancengleichheitsgesetzes hat gezeigt: Erst die verbindliche Bestellung hat in der Kommune gewirkt, die Freiwilligkeit davor nicht. Wer „pauschal“ sagt, sollte auch sagen können, wie. Sonst ist Pauschalierung kein Konzept, sondern ein Adjektiv. Unsere Idee einer Verwaltung ist eine eriode – 12. Sitzung – Mittwoch, 7. Oktober 2026 Verwaltung, die sagt: „Ja, wenn ...“ statt „Nein, weil ...“. Deshalb ist es wichtig, an diesem Punkt als verlässlicher Partner der Kommunen in Gemeinschaft weiterzumachen. (Beifall bei den Grünen)
