landtag-bw.de ↗

Reiner Moser

23.07.2026 Sitzungen 18/10

Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Morgen wird unser Innenminister der Öffentlichkeit den aktuellen Verfassungsschutzbericht 2025 vorstellen. Ich möchte dem Inhalt jetzt nicht vorgreifen. Aber eine wesentliche Botschaft wird sein, dass sich die Bedrohungen für unsere Sicherheit in vielfältiger, komplexer und digitaler Weise verschärft haben. Dies stellt die Sicherheitsbehörden unseres Landes, zuvorderst die Polizei, vor wirklich große Herausforderungen. Dies erfordert – das ist die Kernbotschaft in dieser Zeit – ein schnelles Handeln, im Idealfall unverzüglich. riode – 10. Sitzung – Donnerstag, 23. Juli 2026 Zu diesem Zweck müssen wir der Polizei in unserem Land auch die dafür notwendigen Instrumente zur Verfügung stellen. Warum? Stellen Sie sich vor, bei der Polizei geht der Hinweis ein, eine Person stehe kurz davor, einen Anschlag durchzuführen. Was die Polizei nicht sofort sieht: Diese Person ist in den polizeilichen Auskunftssystemen unter einem Alias längst erfasst. Deren Telefonnummer ist registriert, und ein früherer Einsatzbericht enthält auch einen Hinweis, wo sich die Person aufhalten könnte – drei Puzzleteile, um die Person schnell ausfindig zu machen. Sie könnten den Anschlag verhindern. Aber – das ist die derzeitige Lage – die Informationen liegen verstreut in verschiedenen Systemen. Und niemand kann solche Zusammenhänge in der akuten Lage von Hand rechtzeitig auswerten – erst recht nicht angesichts der enorm wachsenden Datenmengen, meine Damen und Herren. Das heißt, die Polizei hat die entscheidenden Informationen, kann sie aber nicht rechtzeitig erkennen und zusammenführen. Genau das ändern wir mit der verfahrensübergreifenden Rechercheund Analyseplattform, kurz VeRA. Um die Menschen in Baden-Württemberg bestmöglich zu schützen, muss die Polizei wissen, was sie weiß. Was bedeutet das, meine Damen und Herren Abgeordneten, nun konkret? VeRA erhebt keine neuen Daten; das haben wir heute schon gehört. Das System ermöglicht eine Suche über verschiedene polizeiliche Datenbanken hinweg, auch wenn die Daten dort in ganz unterschiedlichen Formen vorliegen. Es verknüpft also Daten, die die Polizei zuvor rechtmäßig erhoben und gespeichert hat, und dies auch nur unter engsten Voraussetzungen. Da waren Sie, der Landtag von Baden-Württemberg, engstens integriert. Bei Gefahr für Leib oder Leben und zur Verhütung schwerster Straftaten, von Terroranschlägen ist der Einsatz von VeRA zulässig – nur dann. Die Rechtsgrundlage dafür hat der Landtag in der vergangenen Wahlperiode im Polizeigesetz geschaffen. Wir haben dabei die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt sowie den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingebunden. Und Sie, der Landtag, kontrollieren den Einsatz von VeRA mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium. (Abg. Emil Sänze AfD: Da sind wir nicht vertreten!) Nun zu der Frage, die diese Debatte prägt: Warum Palantir? Was ist mit Alternativen, von denen man allenthalben in der Presse liest? Die Antwort ist leider unbequem, aber ehrlich: Nach Kenntnis der Landesregierung gibt es Stand heute kein anderes Produkt, das zeitnah einsetzbar wäre und alle fachlichen Anforderungen der Polizei in unserem Land vollumfänglich erfüllt. Insofern ist es auch ein Unterschied, wenn wir über die Bundeswehr oder über andere Dienste sprechen. Die Polizei hat spezifische Anforderungen, die es zu beachten gilt. (Zuruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD) Hier haben wir entsprechende Anforderungen, die wir nur durch das derzeitige Produkt von Palantir als erfüllt ansehen. Wir sind nicht allein. Andere Bundesländer sind dem gefolgt, bzw. wir sind anderen Bundesländern gefolgt. Es wurde schon angesprochen: Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen nutzen diese Software auch. (Staatssekretär Reiner Moser) Nun – und das ist ebenso von Relevanz –: Eine solche Software ist keine App, die man mal eben in einem App-Store kauft, herunterlädt und an die Datensysteme anschließt. Das ist alles höchst komplex. Welches Produkt sollte also schneller einsatzfähig sein, meine Damen und Herren: eines, das es erst noch zu entwickeln gilt, oder eines, das bereits einsatzfähig vorliegt bzw. schon bewiesen hat, dass es einsatzfähig ist? Eine Frage will ich noch anschließen – ich habe es bereits erwähnt –: Können wir es uns in diesen Zeiten erlauben, auf ein solches Instrument zu verzichten und zuzuwarten, bis vielleicht in drei oder fünf Jahren ein anderes geeignetes Produkt vorliegt? Unsere Sicherheitslage wird nicht besser werden. Wir haben eine Dynamik, die uns nicht freuen kann. Wollen wir es riskieren, dass die wichtigen Puzzleteile verstreut bleiben und im polizeilichen System nicht zusammengeführt werden können? Die Landesregierung geht deshalb zweigleisig vor, meine Damen und Herren: Erstens – das ist wichtig –: Wir setzen übergangsweise eine Software ein, die erprobt und kurzfristig einsatzfähig ist und deren Einsatz wir mit klaren Leitplanken versehen. Die Daten bleiben hier in Deutschland auf polizeieigener IT-Infrastruktur. Das bedeutet, alle Daten verbleiben im besonders gesicherten polizeilichen Netz. Kontrolle und Datenhoheit liegen vollständig bei der Polizei Baden-Württemberg. (Beifall bei der CDU und des Abg. Martin Hahn GRÜNE)

Alle Reden von Reiner Moser Protokoll ↗