Andreas Deuschle
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Hans-Peter Hörner wie folgt: Vom Schulträger angedacht ist die Verlegung der Lammerberg-Realschule in das derzeitige Gebäude des Progymnasiums. Der Beschluss des Schulträgers zu dieser und anderen damit zusammenhängenden Maßnahmen ist für den heutigen Tag in der Sitzung des Gemeinderats vorgesehen. Nach der Gemeinderatsvorlage soll die Verlegung der Lammerberg-Realschule zum Schuljahr 2030/2031 erfolgen. Bei der Aufhebung bzw. der Verlegung einer Schule handelt es sich um eine schulorganisatorische Maßnahme nach § 30 des Schulgesetzes, die grundsätzlich dem Initiativ- und Gestaltungsrecht des Schulträgers unterliegt. Es ist eine Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde notwendig; das werden Sie wissen. Wenn Sie sich § 30 genauer anschauen, dann steht inhaltlich Folgendes darin: Bei der Verlegung einer Schule handelt es sich um eine schulorganisatorische Maßnahme, die grundsätzlich dem Initiativ- und Gestaltungsrecht des Schulträgers unterliegt. Es ist eine Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde notwendig; eine Ablehnung des Antrags kann aber nur erfolgen, wenn wichtige pädagogische, unterrichtsorganisatorische, ökonomische oder bildungspolitische Gründe der Entscheidung des Schulträgers entgegenstehen oder für die Schülerinnen und Schüler, vor allem auch unter dem Gesichtspunkt eines angemessenen Schulwegs und einer adäquaten räumlichen Unterbringung, unzumutbare Verhältnisse entstehen würden. Dies zu beurteilen, ist hier jetzt nicht unsere Aufgabe. Wir müssen zunächst abwarten, was der Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung letztlich beschließt. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, gehören Sie ja dem Gremium an. (Abg. Hans-Peter Hörner AfD: Albstadt nicht!) – Albstadt nicht, okay, also nur dem Kreisrat. Vielleicht sehen wir uns hier wieder, wenn der Gemeinderat entsprechende Beschlüsse gefasst hat.
