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Martin Rothweiler

AfD 23.07.2026 Sitzungen 18/10

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, in Ihrer Regierungserklärung erwähnten Sie das wunderschöne Wort „Demut“ achtmal in Folge. Demut beschreibt eine Haltung der inneren Bescheidenheit, des Respekts und der Anerkennung der eigenen Grenzen. Abgeleitet aus dem Althochdeutschen bedeutet es dienstwillig und wird auch als Tugend angesehen, die uns hilft, die eigene Unvollkommenheit anzuerkennen und sich als Teil des großen Ganzen zu verstehen. Der Demut gegenüber stehen der Hochmut oder die Hybris. Und wenn ein Ministerpräsident in den ersten 60 Regierungstagen mehrfach und massiv gegen demokratische Prinzipien, Anstandsregeln und das Neutralitätsgebot des Staates verstößt, ist es höchste Zeit, über sein Amtsverständnis und über den Zustand der parlamentarischen Demokratie zu sprechen. (Beifall bei der AfD) eriode – 10. Sitzung – Donnerstag, 23. Juli 2026 tokoll ng vom 23. Juli 2026 9:36 Uhr Sie sind nicht Bundes- oder Landesvorsitzender der Grünen, Herr Özdemir, sondern Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Als dieser sind Sie Regierungschef für alle Bürger unseres Landes. In dieser Rolle haben Sie nicht nur die Rechte der Mehrheit, sondern auch die Rechte der Opposition zu wahren. Demokratie lebt nicht nur von Mehrheiten, sie lebt auch von Minderheiten, die frei und offen die Politik der Mehrheit ablehnen und die eigene Alternative bewerben sollen. Diese Minderheit, Herr Özdemir, nennt man Opposition. (Beifall bei der AfD) Diktaturen und totalitäre Systeme hingegen haben keine lebendige Opposition. Diktaturen haben eine von der Regierung genehmigte Scheinopposition. Aus der leidvollen Erfahrung mit zwei deutschen Diktaturen formulierte der ehemalige SPD-Vorsitzende Kurt Schumacher seine Wertschätzung für eine lebendige Demokratie und eine lebendige Opposition so: Die Opposition ist die Begrenzung der Regierungsmacht und die Verhütung ihrer Totalherrschaft. (Beifall bei der AfD) Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes erinnert daran, dass die Regierung ihre Macht nur auf Zeit und unter Kontrolle ausübt. Wer die Kontrolle ausübt, das sucht sich in einer wirklichen Demokratie nicht die Regierung selbst aus, sondern der Souverän. Bitte gewöhnen Sie sich daran, Herr Ministerpräsident. (Beifall bei der AfD – Heiterkeit des Abg. Miguel Klauß AfD) In der Demokratie des Grundgesetzes vollzieht sich die politische Willensbildung von unten nach oben – vom Volk zu den Staatsorganen. In einer freiheitlichen Ordnung darf die Regierung deshalb auch nicht selbst in den Parteienwettbewerb eingreifen. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt, und auch der hiesige Landtag hat das in Drucksache 17/6270 bestätigt. Wenn Sie jedoch in den sozialen Medien, auf der Landespressekonferenz und in der Landesvertretung Baden-Württembergs in Berlin explizit in Ihrer Rolle als Ministerpräsident gegen die Opposition hetzen, dann missbrauchen Sie Ihre Amtsautorität und die Ressourcen, die Ihnen der Steuerzahler zur Verfügung stellt. Sie verletzen damit das Recht auf (Martin Rothweiler) Chancengleichheit und verzerren den politischen Wettbewerb. Damit muss endlich Schluss sein! (Beifall bei der AfD) Wer systematische Verunglimpfung demokratisch gewählter Repräsentanten betreibt und Millionen Bürger mit unsäglichen historischen Vergleichen, die wirklich an Rufmord, üble Nachrede und Geschichtsverzerrung grenzen, (Zuruf der Abg. Daniela Evers GRÜNE) bekämpft, der bedient doch denselben Phänomenbereich, der sich laut der von Ihnen geführten Behörde „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung“ – in diesem Fall der Opposition – nennt. Eigentlich müsste Ihnen, würde man das ernst nehmen, der Verfassungsschutz auf die Finger klopfen, Herr Ministerpräsident. (Beifall bei der AfD – Abg. Sandro Scheer AfD: Sehr gut!) Herr Ministerpräsident, als Sie in Berlin vor rund 1 800 Gästen die 5,5-%-Splitterpartei SPD begrüßt haben und deren Fraktionsvorsitzenden mit „Mein lieber Sascha“ umgarnten, (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) haben Sie vielleicht unbewusst bewiesen, dass Sie Herrn Binder als Trauzeugen einer schmutzig-grünen Hochzeit degradieren, deren einziger Ehezweck Ihre Machtoptionen sind. Selbst der ultrasozialistische Kurt Schumacher war damals weitsichtiger als seine Amtsnachfolger hier. (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Er sagte nämlich: Eine Opposition ist in ihren Qualitäten nicht dann staatserhaltend, wenn sie eine wohlwollende Beurteilung durch die Bundesregierung oder durch ihre Parteien findet. ... Die Opposition ist ein Bestandteil des Staatslebens und nicht eine zweitrangige Hilfestellung für die Regierung. Herr Binder, nehmen Sie sich doch bitte daran mal ein Beispiel. (Beifall bei der AfD) Wenn eine Regierung die alleinige Kontrolle über den öffentlichen Rundfunk ausübt, dann ist das doch kein Dienst an der Demokratie, sondern der Türöffner zum totalen Regierungsfunk. (Zuruf von der AfD: Staatsfunk!) Wenn eine Regierung den Verfassungsschutz anweist, etwas zu tun oder zu unterlassen, aber die Opposition aus den Kontrollorganen ausschließt, dann klingt das nicht nach einer Vorzeigedemokratie, sondern nach einem Handbuch Walter Ulbrichts. (Beifall bei der AfD) Wenn Sie als Ministerpräsident ein sogenanntes Gutachten gegen die Opposition in Stellung bringen, das ein jahrzehntelanriode – 10. Sitzung – Donnerstag, 23. Juli 2026 ger Spitzenfunktionär der Grünen, Herr Malte Spitz, mitorchestriert, dann ist das eine reine Politikseifenopfer, die man vielleicht da drüben im Staatstheater machen kann, (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) aber die dieses Hohen Hauses nicht würdig ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Die Neutralität des Staates ist kein Luxus, sie ist eine Voraussetzung für Vertrauen. Sie sagt dem Bürger: Der Staat gehört nicht einer Partei, nicht einer Übermacht, er gehört dem Gemeinwesen. Deshalb fordern wir Sie heute auf, sich daran zu erinnern, bei der Wahrnehmung Ihres Amtes auf die Chancengleichheit der politischen Parteien zu achten, darauf zu achten, dass die Autorität des Regierungsamts nicht dazu eingesetzt werden darf, zugunsten oder zulasten einzelner politischer Parteien in den politischen Wettbewerb einzugreifen, und auch sicherzustellen, dass Mitglieder der Landesregierung die aus Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes folgende Chancengleichheit der politischen Parteien bei amtlichen Äußerungen wahren. Denn Demokratie lebt von Regeln – Regeln, die für alle gelten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD)

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