Winfried Mack
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vorredner hat es vollkommen richtig ausgeführt, und ich kann mich da nur noch anschließen. Die Rückabwicklung ist nicht trivial. Wir brauchen ein rechtssicheres und gerechtes Verfahren. Wir haben volles Vertrauen in das Wirtschaftsministerium, dass dies entsprechend gut und sachgerecht abgewickelt wird. Aber ich möchte die Gelegenheit nutzen, um hier noch einmal klar zu sagen, dass der Landtag von Baden-Württemberg in der Coronapolitik Maßstäbe gesetzt hat, übrigens auch durch einstimmige Beschlüsse. Wir haben damals, im März 2020, hier im Parlament einstimmig beschlossen, dass wir ein Coronasoforthilfegesetz in Baden-Württemberg auflegen. Wir haben das vor dem Bund gemacht, und wir haben schnell und umfassend geholfen. Wir haben schließlich im Juli 2020 – also vor sechs Jahren – hier im Landtag als einziges Parlament in Deutschland ein Gesetz über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen eingebracht – es wurde auch einstimmig verabschiedet –, weil wir gesehen haben: Die Regierung erlässt Coronaverordnungen, aber ohne Zustimmung des Parlaments. Wir haben die Mitwirkung des Parlaments eingefordert und diese auch umgesetzt. Der Landtag von Baden-Württemberg hat hier also absolute Maßstäbe gesetzt. Auch als es darum ging, das Ende der Coronamaßnahmen einzuleiten, haben wir seitens des Landtags alle Initiativen getroffen, um dann wiederum, nachdem infektionsschützende Maßnahmen nicht mehr notwendig waren, zur Beendigung der Maßnahmen aufzurufen. Es folgte das Rückzahlungsgesetz im Februar 2026, das wir auch einstimmig verabschiedet haben. Wir haben gesehen: Manches ist fälschlicherweise zurückgefordert worden. Wir wollten wieder Klarheit und Gerechtigkeit schaffen und haben deshalb ein entsprechendes Gesetz gemacht. Auch dies war nicht selbstverständlich. Auch hierbei musste sich der Landtag auf die Hinterbeine stellen. Aber wir haben das Gesetz gemacht. Jetzt haben wir das Ergebnis und können den Bürgerinnen und Bürgern sagen, dass es auch so kommen wird. An dieser Stelle noch eine Bemerkung im Hinblick auf den Föderalismus. Viele haben sich in der Coronapandemie über den Föderalismus aufgeregt, weil Coronaverordnungen in Baden-Württemberg anders gestaltet waren als etwa in Bayern. Ich kann nur sagen: Es war aus staatstragenden Gründen he- (Winfried Mack) raus absolut richtig, dass jedes einzelne Land für Polizeimaßnahmen verantwortlich ist. Nichts anderes waren die Coronaverordnungen. Hierbei handelte es sich um spezielles Polizeirecht. Zum Zweiten wäre es auch richtig gewesen, die Bundesregierung hätte nicht von einem „Wumms“ gesprochen und hätte nicht gesagt: „Wir machen Coronahilfen, aber die Länder müssen es umsetzen, und wir kontrollieren das Ganze wieder.“ Dann kommt der Verwaltungsapparat, und es dauert Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, bis alles wieder abgewickelt ist. Richtig wäre vielmehr, wenn man sagen würde: Jedes Land macht das selbst, und der Bund muss dann mit den Ländern besprechen, wie die Finanzmasse entsprechend verteilt wird. Für mich wäre die Lehre, dass wir in Zukunft sagen: Wir brauchen eine klare Ordnung im Land. Die Länder sind zuständig. Die Länder zahlen die Coronahilfen aus. Der Bund gibt die Mittel pauschal, verlangt dann aber nicht wieder alle möglichen Kontrollmechanismen. Diese Kontrollmechanismen machen uns in dieser Frage das Leben schwer und führen zu mehr Bürokratie. Das nächste Mal muss es besser laufen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Emil Sänze AfD: Ich hoffe, dass es kein nächs- tes Mal gibt! – Abg. Miguel Klauß AfD zu Abg. Winfried Mack CDU: „Moskau“ hat gefehlt!)
