Dr. Dorothea Kliche-Behnke
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich bin den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen dankbar dafür, auch noch einmal darauf hingewiesen zu haben, was die Hintergründe dieser Verwaltungsbeiträge von Vertragsärztinnen und -ärzten sind. Jetzt haben Sie mehrfach auf die Richtlinien verwiesen. Das ist ja ein wichtiger Punkt. Ich erinnere daran, dass wir schon in der Vergangenheit zwischen Regierung und Parlament immer wieder Diskussionen darüber hatten, wie weit die Rechtsaufsicht zu verstehen ist, was darunter fällt und wie weit man sie auslegen kann. Davon gibt es ja auch unterschiedliche Vorstellungen. Jetzt haben Sie über diese Richtlinien gesprochen. Da möchte ich nachfassen. Können Sie uns sagen: Seit wann gibt es diese Richtlinien, und wann wurden sie zuletzt von der Aufsicht geprüft, bzw. sind die aktuellen Ereignisse jetzt Grund, um eine neue Prüfung dieser Richtlinien vorzunehmen? Sie haben von zwei Prüfungsgesellschafen gesprochen, die das Finanzkonstrukt geprüft und gebilligt haben. Können Sie uns bitte sagen, welche Prüfungsgesellschafen das waren? Minister für Soziales, Arbeit und Gesundheit Oliver Hildenbrand: Ich beginne mit Ihrer letzten Frage, Frau Kollegin Dr. Kliche-Behnke. Das kann ich Ihnen dem Namen nach nicht sagen. Ich beziehe mich bei dieser Information, dass zwei Prüfungsgesellschaften die SGB-IV-Konformität bestätigt hätten, auf die Pressemitteilung der KVBW vom 17. Juli 2026. Ich kann aber gern anbieten, dass wir bei der KVBW selbst nachfragen. Mir ist die Information gerade nicht bekannt, um welche Prüfungsgesellschaften es sich konkret handelte. Aber vielleicht können wir Ihnen das nachliefern. Ich denke, dass das möglich sein könnte. Zum Thema Anlagerichtlinien, nach dem Sie noch gefragt haben: Es handelt sich um Anlagerichtlinien der KVBW. Das sind abstrakte Leitlinien, die das Selbstverwaltungshandeln der KVBW binden und den allgemeinen Rahmen für ihre Vermögensanlage vorgeben. Diese haben natürlich eine sehr grundlegende Bedeutung und werden mit der Rechtsaufsicht abgestimmt. Wann das zuletzt der Fall war, kann ich Ihnen ad hoc nicht sagen. Diese Information können wir Ihnen sicherlich nachliefern. Es wird insbesondere geprüft – das will ich noch einmal betonen, weil das an dieser Stelle wichtig ist –, ob diese Anlagerichtlinien in ihrem abstrakten Regelungsgehalt den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Es geht also nicht darum, hier eine Vorabkontrolle von einzelnen Anlageentscheidungen oder Investitionsentscheidungen durchzuführen oder niederzulegen. Von wann die Anlagerichtlinien datieren, müsste ich Ihnen auch nachliefern. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Wunder- bar!) Diese Information habe ich nicht. Aber dann werden wir Ihnen da noch schriftlich Informationen geben, wie lange die aktuell gültigen Anlagerichtlinien der KVBW so in Kraft sind. Natürlich: Wenn ich gerade gesagt habe, dass wir uns insgesamt anschauen werden, ob es Nachsteuerungsbedarf gibt, eriode – 9. Sitzung – Mittwoch, 22. Juli 2026 dann sollte das sicherlich auch noch mal einen Blick der Rechtsaufsicht auf diese abstrakten Regelungen der Anlagerichtlinien beinhalten. Das ist dann auch Teil dieses Aufarbeitungsprozesses.
