Dr. Dorothea Kliche-Behnke
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Tagen konnten wir nach Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“, des MDR und des WDR Berichte lesen, nach denen eine Reihe von gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen – ich zitiere – „Hunderte Millionen Euro an Beitragsgeldern bei Investments verloren“ haben. In Baden-Württemberg waren keine Krankenkassen betroffen, aber in dieser wirklich deutlichen Dimension durchaus die Kassenärztliche Vereinigung. Hier drohen Verluste in Höhe von etwa 46 Millionen €. Jetzt ist es natürlich so, dass die KVBW als Körperschaft des öffentlichen Rechts in großen Teilen eigenständig über Finanzanlagen entscheiden kann. Aber sie ist dabei klar an gesetzliche Auflagen gebunden. (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) Deshalb zitiere ich erneut aus dem SGB IV, § 80. Dort steht u. a.: Die Mittel ... sind so anzulegen und zu verwalten, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ... Es ist klarer Auftrag des Gesetzgebers, dass es hier konservative Anlagen geben muss. Die KV muss diese Vorgaben immer in ihre Überlegungen einbinden. Die Rechtsaufsicht wird in diesem Zusammenhang vom Sozialministerium geführt. Deshalb frage ich Sie, Herr Minister Hildenbrand: Seit wann weiß Ihr Ministerium über die drohenden Verluste und das Finanzkonstrukt, das im Hintergrund angewendet wurde, Bescheid? Immerhin – darauf möchte ich hinweisen – ist ja das Ministerium im Verwaltungsrat der KVBW vertreten. In diesem Zusammenhang ist mir noch ein Punkt wichtig: Wir konnten in einer Stellungnahme der letzten Tage vonseiten der Kassenärztlichen Vereinigung lesen, dass dort von zwei getrennten Finanzkreisläufen die Rede ist und zugesichert wird: Ärztliches Honorar oder Beitragsgelder von Krankenversicherten sind nicht betroffen. Deshalb möchte ich Sie, Herr Minister, fragen, ob Sie mir recht geben, wenn ich sage: Die 46 Millionen €, um die es hier geht, waren Beitragsgelder von Krankenversicherten, die die gesetzlichen Krankenkassen eingezogen und an die KV überwiesen haben, damit die KV wiederum eine ihrer Hauptfunktionen erfüllt, nämlich die Honorare an die Kassenärztinnen und Kassenärzte auszuzahlen, und von diesen Arzthonoraren werden von der KV Abzüge vorgenommen, nämlich für die Verwaltung, für die Förderung der ärztlichen Weiterbildung, für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung, z. B. für die Notfallpraxen, und über diese haben wir ja hier schon mehrfach in der Vergangenheit gesprochen. Wie bewerten Sie also diese Aussage, es handle sich nicht um Versichertengelder?
