Winfried Mack
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn einer jeden Legislaturperiode muss der Landtag auch über die Abgeordnetenentschädigung nachdenken. Diesen Vorgang kann man hinterfragen. Man kann ihm auch leicht ein Gschmäckle anhängen. Man kann fragen: „Habt ihr nichts anderes zu tun? Muss das sein?“ Oder wenn man es auf die Spitze treiben will, kann man den Vorwurf an den Landtag richten: „Jetzt bestimmt ihr wieder selbst über euren eigenen Zahltag.“ Tatsache ist aber: Der Landtag muss seine Entschädigung selbst beschließen. Andere Gewalten des Staates können dies nicht tun – nicht die Exekutive, nicht die Judikative. Und wegen des Grundsatzes der Diskontinuität muss dies jeder Landtag selbst neu entscheiden. Wir haben das in den vergangenen Jahren gehabt, und wir haben es bis zum heutigen Tag: ein transparentes, objektives und seit vielen Jahren auch weitgehend unumstrittenes System. Dieses wollen wir in dieser Legislaturperiode wieder in Kraft setzen. Wir haben vor Jahren – das wurde schon gesagt – eine Grundsatzentscheidung getroffen. Wir haben gesagt: Nicht der Landtag oder die Abgeordneten selbst dürfen Pi mal Daumen über die jeweilige Anhebung entscheiden. Nein, wir haben diese Bezüge an die tatsächliche, reale Einkommensentwicklung der Menschen in Baden-Württemberg gekoppelt. Wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angestellten, die Facharbeiter, die Handwerker oder die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in unserem Land durch Tarifabschlüsse höhere Löhne erhalten, dann wird diese Entwicklung periode – 6. Sitzung – Mittwoch, 10. Juni 2026 über den Nominallohnindex des Statistischen Landesamts zeitversetzt bei den Abgeordneten nachvollzogen. Dies ist kein Privileg, sondern das exakte Gegenteil. Es ist ein sachlicher und nachvollziehbarer Maßstab. Gehen die Löhne im Land herauf, spiegelt sich das bei der Entschädigung wider. Gehen die Löhne im Land herunter – das hatten wir zuletzt 2021 –, geht die Entschädigung der Abgeordneten im Landtag auch entsprechend herunter. Die Kostenpauschale orientiert sich an der allgemeinen Inflationsrate. Der Vorsorgebeitrag orientiert sich an den Rahmenbedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist also ein objektiver Maßstab. Weil wir nicht jedes Jahr aufs Neue diese Debatten über unsere Entschädigung führen können, hat sich der Landtag bewusst für dieses System entschieden. Wir sollten es wieder in Kraft setzen. Deshalb bitte ich darum, diesem Antrag im Landtag von Baden-Württemberg zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD)
