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Winfried Mack

CDU 10.06.2026 Sitzungen 18/6

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst müssen wir uns darüber klar werden, was für Rechte das Parlamentarische Kontrollgremium – PKG – überhaupt hat und worum es hier geht. Das Parlamentarische Kontrollgremium beaufsichtigt das Landesamt für Verfassungsschutz und hat weitgehende Befugnisse – sogar weitestgehende Befugnisse – im Hinblick auf Akteneingang, auf Zugang, auch räumlichen Zugang, zum Landesamt für Verfassungsschutz. Das hat damals die grün-rote Koalition ins Gesetz geschrieben. Es hat ein Betretungsrecht, und es kann alle Informationen über Vertrauenspersonen einsehen – also absolut weitestgehende Befugnisse im Hinblick auf das Landesamt für Verfassungsschutz. Auf der anderen Seite: Worum geht es beim Landesamt für Verfassungsschutz? Es ist z. B. zuständig, darüber zu entscheiden, ob ein linksextremistischer oder rechtsextremistischer Verdachtsfall bezüglich einer Partei vorliegt. Und es ist gerichtlich bestätigt, dass die AfD ein rechtsextremistischer Verdachtsfall in Baden-Württemberg ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Emil Sän- ze AfD: Beobachtungsfall!) Zweitens ist es auch für Cyberabwehr, für Spionageabwehr zuständig. Wir haben in Baden-Württemberg einen Landesvorsitzenden der AfD, der sich gerade gerühmt hat, (Abg. Tobias Vogt CDU: So ist es!) bei Putin in Sankt Petersburg gewesen zu sein – (Zurufe, u. a.: In Amerika war er auch!) Ihr Vorsitzender, Herr Stellvertreter Sänze, der Sie in dieses Gremium hineinwollen! (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Daher ist es schlicht und ergreifend unverantwortlich, dass eine solche Fraktion in das Parlamentarische Kontrollgremium von Baden-Württemberg geht. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD –

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