Dr. Erik Schweickert
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man dieser Debatte so zuhört, dann muss man sich schon wundern. Seit mehr als eineinhalb Jahren, liebe Damen und Herren von der Landesregierung, urteilen Gerichte, dass es nicht in Ordnung war, 62 200 Unternehmen 437 Millionen € widerrechtlich zu entziehen. Dann hat man auf die zweite Instanz gewartet, Frau Ministerin. Und ja, die Urteile kamen im Oktober. Aber warum hat man sich denn vorher keine Gedanken gemacht? Sie haben doch die Verfahren in erster Instanz alle verloren. Und – ich denke, das ist noch mal ganz wichtig – Sie, Frau Ministerin, haben selbst immer wieder in öffentlichen Ausschusssitzungen gesagt: „Wir arbeiten daran.“ Sie haben aber nicht gesagt, wer „wir“ ist. Am 2. Februar hat Herr Bayaz in einer öffentlichen Ausschusssitzung gesagt: „Der Regierung sind auf Grundlage des Gutachtens die Hände gebunden. Die Regierung kann hier nichts machen, das Parlament muss das tun.“ Und Herr Ministerpräsident Kretschmann hat am 10. Februar in der Landespressekonferenz gesagt: „Das andere sind generelle Gerechtigkeitsfragen, die kann nur der Landtag lösen.“ Warum kommen Sie, Frau Ministerin, mit dieser Erkenntnis im Januar, Februar 2026 und haben sich nicht vorher überlegt, wie man das ordentlich rückabwickeln kann? Das ist der Skandal, meine Damen und Herren. Das ist der Skandal! (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) Denn jetzt haben wir die Situation – lieber Herr Kollege Herkens, Sie haben vorhin angesprochen, die Kontrolldaten würden der L-Bank nicht mehr vorliegen; ich sage es mal so –: Die L-Bank konnte mit diesem Datensatz widerrechtlich Geld zurückfordern. Dann hat sie auch den Datensatz, um dieses Geld wieder zurückzuüberweisen. Das ist doch wohl klar. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie des Abg. Daniel Born [fraktionslos] – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Wenn es um das Thema De-minimis-Regelung geht: Ja, da haben wir, die FDP/DVP-Fraktion, aus der gestrigen Anhörung gelernt. Deswegen haben wir unseren ursprünglichen Änderungsantrag auch etwas modifiziert, hin zu diesem bürokratiearmen Verfahren, weil das Thema De-minimis geklärt werden muss. Und das muss proaktiv geklärt werden; das haben uns alle gesagt. Deswegen können wir leider auch nicht dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ihr habt zugehört!) Da werden wir uns enthalten, weil ihr in dem Änderungsantrag nicht klar aufzeigt, wie ihr mit dieser De-minimis-Regelung umgeht. Aber, meine Damen und Herren, wenn Sie wollen, dass das jetzt kein Bürokratiemonster wird: Ein Experte von HAND-WERK BW, den wir gestern eingeladen hatten, hat gesagt: „Das Imperium der Bedenkenträger schlägt zurück.“ Genau das ist es. Wenn Sie etwas Bürokratiearmes, etwas Schlankes, ode – 142. Sitzung – Mittwoch, 25. Februar 2026 etwas vollautomatisch Administrierbares haben wollen, dann muss die mit der Abwicklung betraute Stelle alle Daten für jedes Unternehmen in ein Onlineportal stellen – das geht automatisch. Dann bekommt jeder per E-Mail, per Post, per Brieftaube oder per Fax, Herr Minister, (Heiterkeit der Abg. Julia Goll FDP/DVP) je nachdem, wie Sie es an die Unternehmen versenden wollen, einen Link und ein Passwort. Dann können die Anspruchsberechtigten auf die Seite gehen; das liegt vollautomatisiert vor. Deswegen passt übrigens unser Entschließungsantrag, Herr Schwarz. Wenn nämlich Herr Özdemir immer herumrennt und sagt: „bürokratiearm“, dann wäre ein One-Stop-Shop bzw. eine One-Stop-Agency mal was. Da könnten Sie beweisen, dass es geht. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Sascha Binder SPD und Daniel Born [fraktionslos] – Verein- zelt Beifall bei der AfD) Denn dann wäre auch das Problem mit der De-minimis-Regelung gelöst, weil der Unternehmer das dann dort bestätigt. Das ist der Vorteil gegenüber dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Vor allem würden wir es auch für diejenigen öffnen – – Wenn die Datenbasis der L-Bank tatsächlich so katastrophal ist, Frau Ministerin oder Herr Finanzminister – wer ist eigentlich Aufsichtsrat von der L-Bank? das könnten wir hier auch mal fragen –, dann hat man noch die Möglichkeit, selbst einen Antrag zu stellen. Das würde bei Ihnen auch rausfallen. Deswegen, wie gesagt, stellen wir unseren Änderungsantrag nicht nur mit voller Überzeugung, sondern mit dem Wissen, dass es dann auch funktioniert. Lieber Herr Mack, von wegen, man solle der Regierung vertrauen: Sie, die Regierungsfraktionen, haben in Ihrem Entschließungsantrag vom 12. November – Achtung! – die Landesregierung aufgefordert, man möge sich mit dem Bund austauschen, wie das mit den Rückforderungen denn aussieht. Ich kann Ihnen sagen, was da gemacht worden ist, nämlich gar nichts. Die Ministerin schreibt in der Stellungnahme zum Antrag der FDP/DVP-Fraktion, Drucksache 17/10150, als Antwort auf alle zwölf Fragen, die wir gestellt haben: Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und damit in Kenntnis des weiteren Vorgehens wird sich das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus an die Bundesregierung wenden, insoweit der Bund betroffen ist. Es erscheint nicht sachgerecht und erfolgsversprechend, diesen Schritt zu unternehmen, ohne die konkreten Auswirkungen des geplanten Gesetzes gegenüber dem Bund darlegen zu können. Sie haben nichts gemacht! Als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses und als Parlamentarier sage ich: Es ist ein Unding und eine Zumutung für dieses Parlament, dass wir heute über ein Gesetz abstimmen müssen, ohne zu wissen, was uns das am Ende kostet, meine Damen und Herren. Das kann nicht sein! (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) (Dr. Erik Schweickert) Sie haben in einem Brief an den Kollegen Rivoir von der SPD geschrieben – auch da möchte ich zitieren; ...
