Hans Dieter Scheerer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe schon bei der ersten Lesung mitgeteilt, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen werden. Dadurch ist nämlich sichergestellt, dass das Deutschlandticket auch in den Verkehrsverbünden 63 € kostet. Das macht durchaus Sinn. Aber aufgrund meiner bei der ersten Lesung nicht mehr vorhandenen Redezeit erlaube ich mir, auf den Verkehrsminister und auch auf die Kollegin Gericke zu erwidern. Denn dort wurde dargestellt, dass das Land doch so großzügig sei, das Deutschlandticket finanziell stark zu unterstützen. Fakt ist, dass der Bund nach Artikel 106a des Grundgesetzes verpflichtet ist, den Ländern Mittel zuzuweisen, die den SPNV finanzieren und nicht den ÖPNV. Es wurde weiter so dargestellt, als ob das Land sehr großzügig wäre. Die Länder erhalten aber vom Bund Regionalisierungsmittel in Höhe von insgesamt 11,56 Milliarden € für das gesamte Bundesgebiet und GVFG-Mittel in Höhe von 2 Milliarden €. Die GVFG-Mittel haben sich gegenüber 2024 verdoppelt und werden zukünftig mit 1,8 % dynamisiert, Regionalisierungsmittel sogar mit 3 %. Also, es ist nicht so, dass das Land am Hungertuch nagen würde; denn das zeigt auch, dass jedes Jahr Haushaltsausgabereste vorhanden sind: im Jahr 2022 447 Millionen €, im Jahr 2023 378 Millionen €, im Jahr 2024 296 Millionen €, im Jahr 2025 236 Millionen €. Es wäre gut gewesen, diese Gelder in den Bestand des ÖPNV zu stecken, damit dieser endlich funktioniert. Für die neue Landesregierung gibt es da also viel zu tun, um die Versäumnisse der letzten Jahre wettzumachen. Vielen Dank. – Und, Herr Minister, Ihnen auch weiterhin alles Gute. (Beifall bei der FDP/DVP)
