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Dr. Boris Weirauch

SPD 05.02.2026 Sitzungen 17/141

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Insbesondere im ländlichen Raum in Baden-Württemberg sichern Smart Stores oder digitale Supermärkte die wohnortnahe Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs. Sie sind damit für viele Menschen ein großer Gewinn und aus vielen Kommunen nicht mehr wegzudenken, gerade dort, wo es sonst keine Einkaufsmöglichkeit mehr gibt und u. a. dadurch die Lebensqualität gemindert wird. Daher ist es überfällig, digitalen Verkaufsstellen Rechtssicherheit zu geben, nachdem sie über Jahre hinweg in einer rechtlichen Grauzone waren. Andere Bundesländer waren schon viel früher in der Lage, das ordentlich zu regeln; die grünschwarze Landesregierung hierzulande hat sich über Jahre hinweg schwer damit getan, Investitionen gesetzlich abzusichern, sogar so schwer, dass das Vorhaben jetzt kurz vor parlamentarischem „Ladenschluss“ noch fast gescheitert wäre. ode – 141. Sitzung – Donnerstag, 5. Februar 2026 Der Entwurf der Landesregierung aus dem vergangenen Jahr sah vor, an Sonn- und Feiertagen lediglich acht Stunden Öffnung zu ermöglichen – weit weg also von der gesellschaftlichen Realität mit veränderten Bedürfnissen der Menschen im Land. Die geplanten Beschränkungen hätten zudem die Wirtschaftlichkeit vieler digitaler Verkaufsstellen infrage gestellt mit der Folge, dass Betreiber lieber andernorts investiert hätten als in Baden-Württemberg. Es gab nicht nur Kritik von Verbänden und Kommunen am Entwurf der Landesregierung, sondern auch eine gegenseitige Blockade von Grünen und CDU im Kabinett mit der Folge, dass die Beratung im Parlament kurz vor knapp noch einmal von der Tagesordnung des Landtags genommen werden musste. Jetzt gibt es aus den Reihen der Regierungsfraktionen einen neuen Vorschlag, den wir hier auch schon in der Ersten Beratung debattiert haben und der – das muss man auch sagen – im Grunde in die richtige Richtung geht. Auch die Anhörung im Wirtschaftsausschuss vor wenigen Tagen zeigte, dass Kommunen, Wirtschaft und Handel sowie auch die Gewerkschaften mit den vorgeschlagenen Regelungen zumindest mit kleinen Abstrichen gut zurechtkommen. Denn der vorliegende Entwurf schafft nun endlich einen klaren Rahmen. Vollautomatisierte Läden sind sieben Tage die Woche rund um die Uhr zulässig, sofern sie auf 150 m2 Verkaufsfläche begrenzt sind, nichts anderes als Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs anbieten und bei ihnen an Sonn- und Feiertagen ein Betrieb im Prinzip komplett ohne Personaleinsatz gesichert ist. Letzteres ist uns von der SPD besonders wichtig. Die neue gesetzliche Grundlage für die Ladenöffnung rüttelt nicht daran, dass Sonntagsarbeit tabu ist und auch tabu bleibt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Entwurf ist also besser als der Regierungsvorschlag aus den vergangenen Jahren. An zwei Stellen haben wir jedoch Handlungsbedarf gesehen; das haben wir im Ausschuss auch so deutlich gemacht. Zum einen ging es um Verkaufskonzepte, die hybrid funktionieren. Wir bekamen zuletzt etliche Hinweise auch aus unserer kommunalen Familie, dass vor Ort beispielsweise mit genossenschaftlichen Konzepten kleine Läden von Montag bis Samstag mit Personal geöffnet sind, sonntags dann aber zukünftig automatisiert ohne Personal betrieben werden sollen. Im Gesetzentwurf von Grünen und CDU waren solche Konzepte ursprünglich nicht vorgesehen, sondern entweder nur volldigitale Konzepte oder eben gar nichts. Da haben wir mit unserem am Dienstag eingebrachten Änderungsantrag die Regierungsfraktionen aufgefordert, beispielsweise Dorfgemeinschaftsläden keine Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Daraufhin waren die Regierungsfraktionen nun doch bereit, ihren Entwurf anzupassen, und haben gestern Abend noch einen Änderungsantrag eingebracht, sodass nun auch Geschäfte, die unter der Woche mit Personal geöffnet haben, sonnund feiertags öffnen dürfen, dann aber ohne Personal. Das war ein guter Vorschlag; den gehen wir auf jeden Fall mit. Unser Änderungsantrag wird in diesem Kontext zurückgezogen. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord- neten der CDU) (Dr. Boris Weirauch) Nicht so hinfällig hingegen ist Ziffer 2 unseres Änderungsantrags. Danach ist vorgesehen, dass Gemeinden per Rechtsverordnung voraussetzungslos Öffnungszeiten einschränken können – voraussetzungslos –, mit einem Minimum von acht Stunden Öffnung an Sonn- und Feiertagen. Das baut nach Auffassung der SPD eine unnötige Bürokratie auf und ermöglicht auch landesweit eine Art Flickenteppich, wenn plötzlich von Ort zu Ort unterschiedliche Öffnungszeiten gelten. Zusätzlich stellen solche Eingriffsmöglichkeiten ohne weitere Begründung ein Investitionshemmnis für die Betreiber von Automatenläden dar und sind damit alles andere als wirtschaftsfreundlich. Es könnte nämlich so sein: Eine Behörde erteilt die Zustimmung zu einem Laden, und ein halbes oder ein Jahr später überlegt sie es sich wieder anders; sie braucht dafür keine Begründung und kann quasi den Laden wieder dichtmachen. Wenn ich der Unternehmer wäre, würde ich an dieser Stelle sagen: Dann baue ich doch meinen vollautomatisierten Laden an einer anderen Stelle, aber nicht in diesem Ort und schon gar nicht in Baden-Württemberg. Das wollen wir mit unserem Änderungsantrag verhindern. Insgesamt muss man sagen, dass das Gesetz gut gelungen ist. Das habe ich ja schon gesagt. Wir haben jetzt diesen einen Änderungsantrag, und ich kann an Sie nur appellieren, ihm zuzustimmen. Im Übrigen signalisiere ich eine doch wohlwollende Begleitung dieser zweiten Lesung vonseiten der SPD-Fraktion und bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Winfried Mack CDU – Abg. Winfried Mack CDU: Sehr schön!)

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