Tobias Vogt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Lesung gab es für diesen Gesetzentwurf eine breite Zustimmung über alle Fraktionen hinweg. Dafür danke ich allen, insbesondere auch den Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition. Ja, es gehört zur parlamentarischen Rollenverteilung, dass die Opposition trotzdem immer ein Härchen in der Suppe sucht. Das ist ihr Job, und das ist auch völlig in Ordnung. Denn das Ziel dieses Gesetzes wird von niemandem ernsthaft infrage gestellt. Wir alle wollen die Nahversorgung sichern – gerade dort, wo es außer den digitalen Kleinstsupermärkten nichts anderes mehr gibt: in kleinen Orten, in Ortsteilen, im ländlichen Raum. Wir wollen dort die Nahversorgung sichern, ohne den Sonntag preiszugeben. Genau das ist der Kern dieses Gesetzes. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Beratungen im Ausschuss haben gezeigt: Der Gesetzentwurf ist wichtig und sinnvoll. Aber an einer Stelle machen wir heute eine weitere Klarstellung. Dazu liegt heute der Änderungsantrag vor. Das ist gutes parlamentarisches Handeln. Deshalb machen wir ja zwei Beratungen und eine Ausschusssitzung. Mit dem ergänzenden Änderungsantrag stellen wir klar, was unter einer vollautomatisierten Verkaufsstelle zu verstehen ist. Wir reden von Läden, die klein sind, die maximal 150 m2 Verkaufsfläche haben, die Waren des täglichen Bedarfs anbieten und die an Sonn- und Feiertagen vollständig personallos betrieben werden. Genau dieser Punkt ist entscheidend. Der Schutz des Sonntags hängt nicht daran, ob unter der Woche Personal im Laden steht. In einem solchen digitalisierten Laden kann doch werktags jemand an der Kasse sitzen. Das hat mit Sonntagsruhe überhaupt nichts zu tun. Deshalb ist es folgerichtig, hybride Konzepte mitzudenken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Werktags mit Personal, sonntags vollautomatisiert. Das schützt den Sonntag und schafft Gleichbehandlung. Alles andere wäre lebensfremd, meine Damen und Herren. (Tobias Vogt) Denn eines ist doch auch klar: Wer in einem Dorf einen solchen Laden aufbaut, braucht Verlässlichkeit, keine Grauzonen. Ich sage auch im Hinblick auf eine Sorge, die in den ersten Beratungen angesprochen wurde: Diese Läden werden nicht in der Zentrale eines Lebensmittelkonzerns beschlossen. Sie entstehen, weil Gemeinderäte, Kirchengemeinderäte, Gemeinderäte aller Parteien dahinterstehen, weil sich Bürgermeister um eine solche digitale Verkaufsstelle aktiv bemühen, weil die Kommunalverwaltung die Fläche organisiert und bereitstellt. Die Bürgerschaft und die Verwaltung vor Ort wollen dieses Angebot. Die Nachfrage ist riesig. Eine bessere Verlässlichkeit für den Betreiber gibt es nicht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz ist ein Konzept mit Augenmaß: eng begrenzt, klar geregelt und gesellschaftlich vernünftig austariert. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Der Änderungsantrag macht das Gesetz noch besser – nicht komplizierter, sondern klarer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Gesetz geht es nicht um Ideologie, sondern es geht um konkretes Leben vor Ort: um Familien, um Ältere, um Menschen ohne Auto. Stärken wir also die Nahversorgung, unterstützen wir den ländlichen Raum. An dieser Stelle auch noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön an meine Fraktion und den gesamten Arbeitskreis, an meine Kolleginnen und Kollegen, stellvertretend Winfried Mack und Manuel Hailfinger. Wir haben jetzt zwei Jahre lang auf unsere Initiative hin für dieses Gesetz gekämpft wie Löwen. Ein ganz herzliches Dankeschön, und es ist toll, dass wir heute einen Knopf dranmachen können. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU – Heiterkeit des Abg. Winfried Mack CDU – Abg. Winfried Mack CDU: „Wie Lö- wen“!)
