Dr. Wolfgang Reinhart
Ich erteile jetzt für die Landesregierung Herrn Minister Hauk das Wort. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit. Die Wirklichkeit stellt sich so dar: Erstens: Biber und Saatkrähe unterstehen einem strengen Schutz nach der FFH-Richtlinie. Das war so, und es ist auch heute so. Zweitens: Die Wirklichkeit ist auch: Die Ressortverantwortung wurde 2021 neu geregelt. Hierzu gibt es eine Bekanntmachung der Landesregierung. Danach unterliegt die Naturschutzverwaltung dem Umweltressort und der jagdliche oder landwirtschaftliche Teil dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist schon 2016 so gewesen!) (Minister Peter Hauk) Dass dies so ist, ist klar. Weil Biber und Saatkrähe auch weiterhin dem Naturschutzrecht unterliegen und streng geschützt sind, können Eingriffe in erster Linie nur nach naturschutzrechtlichen Kriterien erfolgen. (Zuruf von den Grünen: Richtig!) Hierfür ist das Umweltministerium zuständig. Also brauchen wir das Einvernehmen des Umweltministeriums. Das wussten wir. Die Zielsetzung, dass wir die genannten Tierarten in das Jagdrecht übernehmen wollen, ist ja nicht unbekannt. Das bleibt auch die Zielsetzung. Das wussten wir. Deshalb haben wir das Umweltministerium gefragt, als sich erstmals Tauwetter angebahnt hatte, nämlich Tauwetter beim besagten Landesbauerntag, bei dem die Spitzenkandidaten versammelt waren und der Spitzenkandidat der Grünen signalisiert hat, man könne nicht nur darüber reden, sondern man könne das machen. (Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Ja!) Also war meine Aufgabe – das habe ich dann auch sofort gemacht –, beim Umweltministerium anzufragen, ob wir Einvernehmen herstellen können, dass wir die beiden Tierarten dem Jagdrecht unterstellen können. Das hat dann ein paar Wochen gedauert. Dann habe ich ohne weitere Begründung die Absage erhalten, das sei nicht notwendig. Daraufhin haben wir insofern gehandelt: Wir haben den Wolf per Rechtsverordnung dem Jagdrecht unterstellt, weil der Wolf im Unterschied zu Beginn der Legislaturperiode zwischenzeitlich in der FFH-Richtlinie abgestuft wurde und nur noch geschützt ist. Drittens: Ich habe festgestellt, dass wir beim Biber und bei der Saatkrähe noch immer das Einvernehmen des Umweltministeriums brauchen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Die sind feder- führend!) Das liegt nicht vor. Da konnten wir auch nichts machen. Die zweite Frage, die zu stellen war, ist die Betrachtung der Wirklichkeit, der Situation vor Ort. Die Situation vor Ort zeigt sich beim Biber ganz klar. Der Biber hat mittlerweile überall in Baden-Württemberg seine Reviere. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das stimmt doch gar nicht!) – Bei über 12 000 Exemplaren, Herr Dr. Rösler, sind die Reviere in Baden-Württemberg besetzt. Bei einer 30-prozentigen Reproduktionsrate ist klar, dass andere Reviere, die aus menschlichen Gründen, aus landwirtschaftlichen Gründen, aus Katastrophenschutzgründen nicht geeignet sind, nicht mehr besetzt werden können und damit eine weitere Stufe des Managements hinzutreten muss, die bisher nicht oder nur in vierfacher Exemplarzahl erfolgt ist, nämlich die sogenannte letale Entnahme. Das ist auch mit dem Naturschutzrecht vollkommen vereinbar. Aber es ist eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehiode – 141. Sitzung – Donnerstag, 5. Februar 2026 migung. Dafür ist das Umweltministerium zuständig. Das Umweltministerium hat hier spät, aber hat gehandelt. Es gibt eine Biberverordnung, die seit wenigen Wochen in Kraft ist. Insoweit haben wir in Summe einen Erfolg beim Biber erzielt. Die nächste offene Frage betraf die Saatkrähe. Ich habe es letzte Woche bereits ausgeführt. Zur Saatkrähe gab es mal eine Anfrage der FDP/DVP. Da gab es vor zwei, drei Jahren in der Summe 1 000 Einzelfallgenehmigungen, also riesige Verwaltungsakte und Bürokratie en masse. (Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Ja!) Man musste sich im Einzelfall damit beschäftigen, einzelne Ausführungen machen. Deshalb gab es den Vorschlag, eine Saatkrähenverordnung zu machen, um die Einzelfallgenehmigungen in Allgemeinverfügungen umzuwidmen, sodass nicht mehr im Einzelfall entschieden werden muss, sondern mit Allgemeinverfügungen gearbeitet werden kann. Das ist mittlerweile auch auf dem Weg. Diese Woche ging eine Muster-Allgemeinverfügung an die Landratsämter raus. Die Koalitionsfraktionen – dafür bin ich sehr dankbar – haben auch gemeinsam den Willen bekundet, noch in dieser Legislaturperiode – ich füge hinzu: am besten noch vor Mitte März, weil Mitte März die Aussaat beginnt – eine Saatkrähenverordnung zu machen. Damit wird nämlich auch die vom Kollegen Hahn in einer der letzten Plenarsitzungen aufgeworfene Frage beantwortet, wie wir die Landkreise, die bisher noch keine Allgemeinverfügungen haben – da war Heilbronn genannt, da war Karlsruhe genannt –, dazu bringen können, Allgemeinverfügungen zu machen. Denn dann hätten wir das mit einer Verordnung gut im Griff. Diese Bereitschaft besteht, diese Willensbekundung ist da. Da muss ich jetzt sagen: Beim Betrachten der Wirklichkeit sind wir am Ende der Legislaturperiode deutlich weiter als am Anfang. (Beifall des Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU) Wir haben ein Ziel nicht erreicht – das gestehe ich zu –: dass die beiden genannten Tierarten im Jagdrecht sind. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Das wäre sinnvoll, nicht zuletzt auch deshalb, weil der Spiritus Rector aus dem Landtag ausscheidet, nämlich der Kollege Pix, der sich in der vorvergangenen Legislaturperiode auch gegen den massiven Widerstand des damaligen Oppositionsführers durchgesetzt hat – das war ja kein Wunder; das war ja die Regierungsmehrheit – und ein Gesetz auf den Weg gebracht hat, das in der Tat das Management neben der reinen Hege und der Jagd in den Vordergrund gerückt hat, auch hoffähig gemacht hat und es damit auch ermöglicht hat, dass auch streng geschützte Tierarten dem Jagdrecht unproblematisch unterliegen können – wie übrigens zu beweisen wäre; denn auch das Auerhuhn und der Luchs, die beide streng geschützt sind, unterliegen ja dem Jagdrecht, und das vollkommen ohne Probleme. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) (Minister Peter Hauk) Bei der Summe der Entnahmemöglichkeiten – jetzt komme ich zu dem, was der Kollege Hoher zum Schluss noch ausgeführt hat – wäre es natürlich für die Bürokratie der Verwaltung eine deutliche Erleichterung, würden die beiden genannten Tierarten schon dem Jagdrecht unterliegen. (Zurufe der Abg. Klaus Hoher FDP/DVP und Udo Stein AfD) Aber für die, die entnehmen, für die Jäger, spielt das jetzt zunächst mal keine bedeutende Rolle. Entscheidend ist, dass diese von den Landratsämtern mit der Entnahme bestellt werden, und dann können sie auch entsprechend tätig werden. Wenn sie also eine Bestellung von der Naturschutzbehörde haben, dann können sie tätig werden. Insofern, muss man sagen, ist der Fortschritt für die Betroffenen – für Kommunen, für Landwirte, für Forstwirte – am Ende dieser Legislaturperiode deutlich besser als am Anfang. Dafür bin ich dankbar. (Beifall des Abg. Klaus Burger CDU) Daran sieht man auch, dass man trotz Streitigkeiten – wir sind uns wirklich nicht jeden Tag einig, gerade in Feldern, in denen man ständig Reibungspunkte hat – am Ende lösungsorientiert handeln kann. Ich denke, diese Lösung können wir heute guten Gewissens präsentieren. Diese Lösung ist gut. Sie ist im Interesse der Landwirte, weil Saatkrähen erhebliche landwirtschaftliche Schäden anrichten, und das kann nun wirkungsvoll gelöst werden – in einem ersten Schritt. Beim Biber ist es ähnlich. Da sind es kommunalpolitische Aspekte, da sind es Katastrophensituationen, die vermieden werden können. Es sind aber auch Schäden – landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Schäden –, die vermieden werden können. Wir geben also Brot statt Steine, wir bieten Lösungen an. Diese Lösungen werden ermöglicht. Das steht als oberste Zielsetzung. So muss eine Koalition am Ende auch funktionieren. (Abg. Anton Baron AfD: Zukünftig brauchen wir trotzdem ein eigenes Ministerium!) Insofern kann ich heute guten Gewissens sagen: Viel ist erreicht. Wir haben den Einstieg in das Management auch bei der Saatkrähe und dem Biber, den beiden streng geschützten Tierarten, erreicht. Und die Krönung folgt dann in der nächsten Legislaturperiode, so hoffe ich, (Abg. Anton Baron AfD: Mit einem Ministerium!) nämlich die Aufnahme ins Jagdgesetz. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Martin Hahn GRÜNE – Abg. Dr. Rainer Balzer AfD meldet sich.)
