Daniel Karrais
Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Ausführungen und auch für das Engagement der Landesregierung in dieser Frage. Ich denke, da geht vieles in die richtige Richtung. Ich habe jetzt im letzten Jahr ungefähr 30 Ortschaften besucht und dabei in der Regel auch mit den Verantwortlichen der örtlichen Narrenzünfte gesprochen. Da gab es insbesondere im Hinblick auf diese mehrjährige Genehmigung von Umzügen den Kritikpunkt, dass das oft gar nicht einschlägig ist, weil es ja sehr eingeschränkt ist, auf welchen Straßenarten das passieren darf, und auch, was die Umzugsgröße betrifft. Da sind bei mir die allermeisten Ortschaften halt raus, weil die entweder zu klein sind – sodass sie es zwar machen könnten, aber dann halt an einer Bundesstraße liegen und es deshalb nicht geht – oder zwar klein, aber groß genug sind, um dann auch wieder rauszufallen. Da ist die Frage: Können wir das nicht mit den Erfahrungen, die man bisher gesammelt hat, perspektivisch etwas ausweiten? Oder gibt es da einen Hinderungsgrund? Ich weiß, das betrifft eher das Verkehrsministerium, aber trotzdem. Meine zweite Frage betrifft dann aber doch Sie direkt; das ist nämlich das Thema „Verkehrliche Absicherung“. Bislang war es oft üblich, dass die Feuerwehren da bestimmte Aufgaben übernommen haben; doch das ist ja eigentlich keine Aufgabe iode – 141. Sitzung – Donnerstag, 5. Februar 2026 nach dem Landesfeuerwehrgesetz, sondern ein versicherungstechnisches Problem. Das Innenministerium hat mal auf eine Anfrage von mir hin aufgezeigt, man könnte das quasi im Rahmen einer Übung, die zufällig zeitgleich stattfindet, machen. Das ist ein pragmatischer Vorschlag – das finde ich gut –, aber trotzdem gibt es da in vielen Gemeinden Unsicherheit. Deshalb die Frage: Könnte man nicht vielleicht perspektivisch darüber nachdenken, das Feuerwehrgesetz entsprechend zu ändern? Danke.
