Siegfried Lorek
Darum beantworte ich die Frage einfach folgendermaßen: Ja, ich kann es mit meinem Gewissen vereinbaren. Im Gegensatz zu Ihrer Partei wird meine Partei nicht in Teilen vom Verfassungsschutz überwacht. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP)
