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Siegfried Lorek

05.02.2026 Sitzungen 17/141

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung verurteilt den Messerangriff im Ulmer Elektronikmarkt am 14. Januar auf das Schärfste. Was ich bezeichnend finde, ist, dass vom Fragesteller kein Wort über die Opfer kam. ode – 141. Sitzung – Donnerstag, 5. Februar 2026 (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Unser Mitgefühl und unsere Gedanken sind bei den Opfern dieser schrecklichen Tat, dieser sinnlosen Tat. Es gibt ein Opfer, das noch immer um sein Leben ringt. Wir wünschen ihnen schnellstmögliche und vollständige Genesung. Ich danke ausdrücklich der Kollegin und dem Kollegen des schwerverletzten Mitarbeiters, die am Tatort ohne zu zögern mutig eingegriffen haben und so möglicherweise einen noch schlimmeren Ausgang verhindert haben. Ich danke der Polizei, den eingesetzten Polizeikräften, die den Täter unter Einsatz der Schusswaffe noch in Tatortnähe aufhalten konnten und so mögliche Gefahren für weitere Personen abgewendet haben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Zur ersten Frage: Wie wir bereits direkt nach der Tat bekannt gegeben haben, ist der 30-jährige eritreische Tatverdächtige nach derzeitigen Erkenntnissen wegen Körperverletzungsdelikten, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Bedrohung, Sachbeschädigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte vorbestraft. Gegen ihn wurden neben Geldstrafen auch zwei Freiheitsstrafen vollstreckt. Er wurde bestandskräftig aus dem Bundesgebiet ausgewiesen. Baden-Württemberg setzt alles daran, vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer abzuschieben. Vor allem bei Straftätern nutzen wir alle Möglichkeiten. Jetzt kommen wir aber zur Situation in Eritrea: Eritrea ist ein Land, in das Abschiebungen derzeit nicht möglich sind. Grund dafür ist, dass die Machthaber in Eritrea nicht kooperieren und ihrer völkerrechtlichen Pflicht, die eigenen Staatsbürger zurückzunehmen, nicht nachkommen. Für eine Abschiebung notwendige Reisedokumente lagen im konkreten Fall nicht vor, und die zwangsweise Passbeschaffung, die regelmäßig für Abschiebungen durchgeführt wird, ist für eritreische Staatsangehörige nicht möglich, weil Eritrea solche Pässe nur ausstellt, wenn die betroffene Person bei der Vorsprache oder bei einer begleiteten Vorführung bei der eritreischen Botschaft eine sogenannte Freiwilligkeitserklärung zur Ausreise unterzeichnet. Diese Situation ist sehr unbefriedigend. Deswegen haben wir, die Landesregierung, in unserer Bundesratsinitiative Ende 2024 die Einführung von Ausreisezentren gefordert. Es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung jetzt intensiv an solchen Return Hubs arbeitet. Zu Ihrer zweiten Frage: Die pauschale Frage, welche Kosten der Tatverdächtige seit seiner Einreise in die Bundesrepublik verursacht hat, lässt sich nicht in dieser Form beantworten. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass der Tatverdächtige längere Zeit außerhalb Baden-Württembergs war und zusätzlich auch mehrfach in Haft war. Aus diesem Grund liegen uns keine gesicherten Informationen zur Beantwortung dieser Frage vor.

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