Elke Zimmer
Danke für die Nachfrage. – Letzten Endes ist es so, dass es sich bei der Carbonbetonverstärkung um die besondere Maßnahme handelt, die die Einzelfallzulassung des Bundesverkehrsministeriums erhalten hat. Über die Einzelfallzulassung ist quasi der Stempel drauf, dass die Carbonverstärkung ebenjene statische Verstärkung bringt, die für die Standfestigkeit der Lärmschutzwand erforderlich ist. Die endgültige Abnahme wird wie immer das Regierungspräsidium vornehmen. Das Regierungspräsidium wird sich dabei natürlich auf die Einzelfallzulassung verlassen. So ist das Verfahren. Das Regierungspräsidium wird sich im Frühjahr zum einen noch mal alle Unterlagen anschauen, zum anderen aber auch vor Ort schauen, ob jetzt alles ordnungsgemäß ist. Dann gibt es den Stempel. Dann liegt die Freigabe vor, und dann rollt der Verkehr wieder.
