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Elke Zimmer

05.02.2026 Sitzungen 17/141

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Reith, ja, es ist tatsächlich ein Trauerspiel, dass wir uns heute nun zum dritten Mal (Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Gefühlt 30-mal!) im Rahmen einer Fragestunde über diese Lärmschutzwand unterhalten. Ich möchte aber eines vorwegschicken – das ist mir tatsächlich wichtig –: Die Lärmschutzwand erfüllt ja wenigstens insofern ihre Anforderungen, als die Menschen, die hinter dieser Lärmschutzwand wohnen, nicht mehr so stark von Lärm betroffen sind wie vorher. Die Funktionsfähigkeit der Lärmschutzwand – der Lärmschutz – ist also gegeben. Ich meine, das ist zumindest eine positive Nachricht, bei alldem, was natürlich schon längst fertig sein sollte. Ich habe letztes Mal gesagt, es ist Licht am Ende des Tunnels. Das Licht ist heller geworden; um es mal so auszudrücken. Daher sind wir nun doch etwas optimistischer. Die Rissverpressungen sind quasi abgeschlossen – das war ja zunächst das Hauptanliegen, als diese Risse aufgetaucht sind –, und die Carbonverstärkungen, die aus statischen Gründen noch zusätzlich gebraucht werden und für die man eine Einzelzulassung beim Bundesverkehrsministerium brauchte, sind mittlerweile ebenfalls aufgebracht. Das hat die Sache natürlich deutlich in die Länge gezogen, weil eine Einzelfallzulassung erforderlich war. Was jetzt noch fehlt, ist die Oberflächenbeschichtung auf dieser Carbonfaserwand. Hierzu braucht es aber eine Außentemperatur von mindestens 8 Grad. Daher ruht die Instandsetzung nun seit Wochen, und die Arbeiten können auch erst dann wieder aufgenommen werden, wenn das Frühjahr ins Land gezogen ist und die Temperaturen dauerhaft mindestens 8 Grad betragen. Zur Wahrheit gehört aber auch Folgendes: Es wurden neue Schäden auf der Wandvorderseite festgestellt; das sind Betonabplatzungen. Das ist tatsächlich leicht reparierbar; es sind keine Risse, und es bedarf auch nicht noch einmal einer Einzelfallzulassung wie bei der Carbonbetonverstärkung. Diese Betonabplatzungen werden dann in diesem Zug – wenn die Temperaturen es also zulassen – auch direkt behoben. Dann wird an der Lärmschutzwand der rückseitige Weg, der jetzt einfach durch die Baustellenfahrzeuge beschädigt wurde, ausgebessert, und die Entwässerungsmulde wird hergestellt. Die Frage war: Bis wann soll es fertig sein? – Im Frühjahr 2026, wenn die entsprechenden Temperaturen herrschen, werden die Arbeiten aufgenommen, und dann wird das Regierungspräsidium die Endabnahme machen, und der Verkehr kann danach – hoffentlich – wieder uneingeschränkt fließen. Ich hoffe also, dass es im Frühjahr 2026 heißt: Ende gut, alles gut.

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