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Dr. Wolfgang Reinhart

05.02.2026 Sitzungen 17/141

Ja, jetzt hören Sie doch der Frau Ministerin zu. Sie hat jetzt das Wort. Sie haben Redezeit gehabt oder haben zum Teil noch Redezeit. Deshalb: Bitte fahren Sie fort, Frau Ministerin. (Abg. Sascha Binder SPD zu Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Vielleicht hätten Sie heute als Erste reden sollen!) Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Von Ihnen hätte ich doch etwas anderes erwartet. Sie müssten eigentlich die Situation beurteilen können – wenn Sie dies denn wollten. Also, wir haben innerhalb der Landesregierung alle Handlungsmöglichkeiten intensiv geprüft, und das eben auch zusätzlich mit einem Rechtsgutachten. – Herr Sänze, Sie haben vorher gesagt, es liegt dem Ausschuss vor – seit gestern –, und Sie haben ja dann auch daraus zitiert. Am Ende hat sich der Weg, den das Parlament heute beschreitet, politisch und rechtlich als der einzig gangbare Weg ergeben. Der Gesetzgeber schafft durch ein Gesetz einen neuen rechtlichen Anspruch, mit dem die Rückzahlungen und Rückforderungen bei der Soforthilfe – einschließlich der Zinsen – ausgeglichen werden. Und jetzt dazu, warum es der Gesetzgeber ist und nicht die Regierung. Ich möchte es im Namen der ganzen Landesregierung noch einmal klarstellen: weil der Gesetzgeber dabei freier ist als die Verwaltung, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Ist doch klar!) die stärkeren rechtlichen Beschränkungen im Sinne der Landeshaushaltsordnung unterliegt. Das ist Artikel 20 des Grundgesetzes: Rechtsstaatsprinzip. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Sie bringen doch auch sonst Gesetze in den Landtag ein! – Abg. Sa- scha Binder SPD: So ein Quatsch!) Aus diesem Grund (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) haben die beiden Regierungsfraktionen den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf erarbeitet. Entscheidend ist am Ende nicht, wer den Gesetzentwurf einbringt, entscheidend ist, dass es eine Lösung gibt im Sinne der Unternehmen und der Menschen. (Beifall bei der CDU – Zuruf von der AfD) Konkret bedeutet das: Mit diesem Gesetzentwurf wird allen, denen der VGH bestätigt hat, dass die Rückforderungen der L-Bank rechtswidrig waren, geholfen. Antragsberechtigt für einen Ausgleich der Rückzahlungen ist, wer damals bei der Soforthilfe anspruchsberechtigt war und unter diese Richtlinie fällt; das heißt, wer seinen Antrag bis einschließlich 8. April 2020 gestellt hat. Es wird auch dann geholfen, (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) ode – 141. Sitzung – Donnerstag, 5. Februar 2026 wenn die Rückforderungen der L-Bank bestandskräftig sind oder die Soforthilfe aus obigem Grund freiwillig zurückgezahlt wurde. Meine Botschaft an die Unternehmen lautet deshalb: Die Koalition ist verlässlich, und sie übernimmt Verantwortung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Das weitere Verfahren (Abg. Sascha Binder SPD: Liegt eh beim Landtag!) liegt in der Hand des Parlaments. Der Zeitplan ist ambitioniert, aber er ist machbar, wenn alle mitziehen. Der Gesetzentwurf setzt den mit großer Mehrheit beschlossenen Entschließungsantrag des Plenums vom 11. Dezember und die vielfach auch öffentlich geäußerten Forderungen in die Tat um, die bestandskräftigen Fälle den offenen gleichzustellen. (Glocke des Präsidenten) Seitens der Regierung werden wir mit aller Kraft daran arbeiten, das Gesetz und damit den politischen Willen umzusetzen.

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