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Silke Gericke

GRÜNE 05.02.2026 Sitzungen 17/141

Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Das ist nicht bei al- len Rednern so!) Frau Ministerin, die Kommunen haben aber auch ein großes Interesse daran, zu erfahren, wie es sich angesichts der derzeitigen Zahlen mit Landeserstaufnahmen und Erstaufnahmen verhält. Dem Land wurden aus eigener Initiative von Kommunen auch noch einmal Flächen für Erstaufnahmeeinrichtungen angeboten. Wie verhält sich das, und welche Position nehmen Sie dazu ein? Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Wenn Sie gestatten, würde ich zuerst zu den Rückführungen fortfahren und dann direkt im Anschluss auf das Thema Erstaufnahme zu sprechen kommen. (Abg. Silke Gericke GRÜNE nickt.) Wir konnten die Zahl der jährlichen Abschiebungen in dieser Legislaturperiode deutlich erhöhen, und wir alle führen in der Öffentlichkeit immer wieder Debatten zu der Frage: Schieben wir die Richtigen ab, und schieben wir konsequent ab? Lassen Sie mich eines vorwegstellen: Ein Asylsystem, das das Bleiben an Voraussetzungen knüpft, wie das unsere, kann nur dann funktionieren, wenn es klare Voraussetzungen für das Bleiberecht definiert, dann aber auch die Konsequenzen für diejenigen vollzieht, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Abschiebungen sind, um mit dem Konstanzer Migrationsrechtler Daniel Thym zu sprechen, unerlässlich, um die Akzeptanz des Asylsystems aufrechtzuerhalten, das nur Verfolgten eine Aufenthaltserlaubnis verspricht. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist Ländersache!) Im Übrigen haben wir Länder in dieser Frage kein Ermessen auszuüben. Das BAMF entscheidet über einen Asylantrag. Wenn er abgelehnt wird und dies Rechtskraft erlangt, ist rückzuführen. Dennoch legen wir in Baden-Württemberg einen besonderen Fokus auf Straftäter. (Zuruf: Das ist kein Automatismus zur Rückführung!) Wir haben im vergangenen Jahr insgesamt 1 046 Straftäter aus Baden-Württemberg abgeschoben – so viele wie noch nie, seit diese Daten erfasst werden, und 40 % mehr als im vorangegangenen Jahr. Wir legen hierauf einen klaren Fokus, den wir (Ministerin Marion Gentges) auch deshalb darauf legen können, weil unsere „Sonderstäbe gefährliche Ausländer“ gerade bei Gefährdern und schweren Straftätern an den ausländerrechtlichen Voraussetzungen für die Abschiebung sehr intensiv arbeiten und damit diesen Erfolg erst möglich machen. Uns hilft dabei künftig auch unser Projekt „Migration und Sicherheit“, das Staatssekretär Lorek erst vor wenigen Wochen vorgestellt hat, das wir in Pforzheim und Stuttgart mit dem Ziel pilotieren, den Aufenthalt ausländischer Wiederholungstäter beschleunigt zu beenden. Das tun wir, indem in diesen Projekten Polizei, Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörden noch enger und besser vernetzt zusammenarbeiten und dabei die Erfahrungen aus unseren Sonderstäben einbeziehen. Das Ganze hat dazu geführt, dass wir nicht nur in absoluten Zahlen viele Straftäter aus Baden-Württemberg abgeschoben haben, sondern dass insgesamt etwa ein Drittel aller im vergangenen Jahr Abgeschobenen Straftäter waren. Wir legen einen weiteren Fokus auf die Menschen, die aus sicheren Herkunftsstaaten zu uns kommen. In enger Kooperation mit dem BAMF bearbeiten wir diese Verfahren besonders beschleunigt. Wir haben die gerichtlichen Asylverfahren durch ein Maßnahmenpaket so beschleunigt, dass wir sie für die sicheren Herkunftsstaaten im Moment trotz der hohen Zahl von Verfahrenseingängen in weniger als vier Monaten rechtskräftig in der Hauptsache bearbeiten können, indem wir die Menschen so lange in den Erstaufnahmeeinrichtungen unterbringen und dann aus den Erstaufnahmeeinrichtungen heraus abschieben. Das hat dazu geführt, dass im vergangenen Jahr mehr als 23 % aller Abschiebungen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen heraus erfolgen konnten. (Beifall bei der CDU) Jetzt bietet es sich an, auf die Erstaufnahmeeinrichtungen zu sprechen zu kommen. Frau Kollegin Gericke, Sie haben die Zwischenfrage gestellt, was die zurückgehenden Zugangszahlen für die Erstaufnahme bedeuten. Die Landesregierung hat zu Beginn des Jahres 2024 eine Erstaufnahmekonzeption beschlossen, die einen weiteren Kapazitätsaufbau vorsieht, den wir nach wie vor verfolgen und bei dem wir – insofern darf ich auch Sie, Herr Dr. Weirauch, ansprechen – tatsächlich schon sehr weit gekommen sind. Wir haben zusätzliche Standorte, an denen bereits Vereinbarungen über die Errichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen geschlossen sind – mit Blick auf die Kollegin Rolland in Südbaden im Gewerbepark Breisgau, mit Blick aus dem Fenster auch in der Landeshauptstadt Stuttgart. Wir haben darüber hinaus an verschiedenen Bestandsstandorten vereinbart, die Kapazitäten weiter zu erhöhen, sodass wir schon sehr nah am gesteckten Ziel sind, wenn tatsächlich auch wie vereinbart gebaut werden kann und das Bundesverteidigungsministerium von uns bislang genutzte Einrichtungen nicht für sich beansprucht. Warum brauchen wir diese Plätze? Aus unserer Sicht brauchen wir sie nach wie vor, auch wenn die Zugangszahlen zurückgehen. Ich will Ihnen drei Gründe nennen: Der eine ist – das hängt mit dem zusammen, was ich gerade gesagt habe –, dass wir dem berechtigten Anliegen der Kommunen entsprechen wollen, Menschen, die keine Bleibeperspektive haben, möglichst in einer Erstaufnahmeeinrichtung ode – 141. Sitzung – Donnerstag, 5. Februar 2026 unterzubringen, bis die Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sind, damit von dort aus auch rückgeführt werden kann. Das bedeutet aber im Schnitt etwas längere Aufenthaltszeiten und damit auch einen erhöhten Kapazitätsbedarf. (Glocke des Präsidenten)

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