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Dr. Wolfgang Reinhart

04.02.2026 Sitzungen 17/140

Mir liegen in der Aussprache, wie ich sehe, keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/9959. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherriode – 140. Sitzung – Mittwoch, 4. Februar 2026 schutz, Drucksache 17/10156. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit der Einfügung eines neuen Artikels 2 und den entsprechenden Folgeänderungen zuzustimmen. Ich rufe jetzt auf Artikel 1 Ich schlage vor, dass ich über diesen Artikel insgesamt abstimmen lasse. – Sie sind damit einverstanden. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ich sehe einstimmige Zustimmung. Ich rufe auf Artikel 2 (neu) Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsausführungsgesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung. Auch über Artikel 2 wollen wir insgesamt abstimmen. – Dem stimmen Sie zu. Wer Artikel 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier einstimmige Zustimmung. Ich rufe auf Artikel 3 (neu) Inkrafttreten Wer jetzt Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 4. Februar 2026 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes“. – Dieser Überschrift stimmen Sie zu. Damit kommen wir bereits zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist hier einstimmig zugestimmt und Punkt 11 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze – Drucksache 17/9983 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/10144 Berichterstattung: Abg. Ansgar Mayr (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Das Präsidium hat hier beschlossen, dass in der Zweiten Beratung keine Aussprache geführt wird. Deshalb kommen wir gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Dieser empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Artikel 1 bis 7 gemeinsam abstimmen lasse? – Das ist der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Artikel 1 bis Artikel 7 Wer den Artikeln 1 bis 7 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 4. Februar 2026 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen damit auch hier bereits zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt und Punkt 12 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Zweites Gesetz zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse und zur Änderung weiterer Vorschriften – Drucksache 17/9991 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/10145 Berichterstattung: Abg. Daniel Karrais Das Präsidium hat auch hier beschlossen, dass in der Zweiten Beratung keine Aussprache geführt wird. Wir kommen daher gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/9991. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Drucksache 17/10145. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit einer Ergänzung der Fundstellenangabe der letzten Änderung im Einleitungssatz von Artikel 103 zuzustimmen. Ich schlage Ihnen vor, dass ich die Artikel 1 bis Artikel 104 gemeinsam zur Abstimmung stelle. – Sie nicken und stimmen damit diesem Vorschlag zu. Artikel 1 bis Artikel 104 Bevor wir in die Abstimmung eintreten, gebe ich Ihnen folgenden Hinweis: In dem Gesetzentwurf sind in Artikel 86 – ode – 140. Sitzung – Mittwoch, 4. Februar 2026 Änderung des Landesmediengesetzes – im Einleitungssatz die Fundstellenangaben offengeblieben. Diese Stellen sind durch Klammern gekennzeichnet. Die vor der Verkündung einzusetzenden Angaben hängen von der Verkündung des unter dem letzten Tagesordnungspunkt beschlossenen Landesdatenschutzgesetzes ab und können daher nicht im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens aufgenommen werden. Die Regierung wird deshalb jetzt von uns ermächtigt, diese Angaben vor der Verkündung in das Gesetz einzufügen. – Sie stimmen dieser Ermächtigung zu. Wer den Artikeln 1 bis 102, dem Artikel 103 in der Fassung der Beschlussempfehlung und dem Artikel 104 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit stelle ich einstimmige Zustimmung fest. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 4. Februar 2026 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Zweites Gesetz zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse und zur Änderung weiterer Vorschriften“. – Dieser Überschrift stimmen Sie zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich auch hier einstimmige Zustimmung zum Gesetz fest. Wir haben damit auch diesen Tagesordnungspunkt erledigt. Ich komme bereits zu Tagesordnungspunkt 14: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Förderung der Resozialisierung im Justizvollzug in Baden-Württemberg (Resozialisierungsförderungsgesetz) – Drucksache 17/9992 Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 17/10219 Berichterstattung: Abg. Dr. Boris Weirauch Auch hier hat das Präsidium beschlossen, dass in der Zweiten Beratung keine Aussprache geführt wird. Wir kommen damit gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/9992. Abstimmungsgrundlage ist auch hier die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses. Dieser empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in Artikel 5 und Artikel 6 zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Buchs 1 des Justizvollzugsgesetzbuchs mit den Nummern 1 bis 3. Diesen Artikel stelle ich insgesamt zur Abstimmung, womit Sie einverstanden sind. Wer Artikel 1 (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Buchs 2 des Justizvollzugsgesetzbuchs mit den Nummern 1 bis 12. Auch hier stelle ich den Artikel insgesamt zur Abstimmung. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Änderung des Buchs 3 des Justizvollzugsgesetzbuchs mit den Nummern 1 bis 19. Auch hier stelle ich den Artikel insgesamt zur Abstimmung. Wer stimmt Artikel 3 zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 4 Änderung des Buchs 4 des Justizvollzugsgesetzbuchs Auch diesen Artikel stelle ich insgesamt zur Abstimmung. Wer stimmt Artikel 4 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier einstimmige Zustimmung. Ich komme zu Artikel 5 Änderung des Buchs 5 des Justizvollzugsgesetzbuchs Auch hier stelle ich den Artikel insgesamt zur Abstimmung. Wer stimmt Artikel 5 zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 6 Inkrafttreten in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer stimmt Artikel 6 zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier ist einstimmig zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 4. Februar 2026 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Förderung der Resozialisierung im Justizvollzug in Baden-Württemberg (Resozialisierungsförderungsgesetz)“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen damit auch hier zur S c h l u s s a b s t i m m u n g riode – 140. Sitzung – Mittwoch, 4. Februar 2026 Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch dem Gesetz im Ganzen einstimmig zugestimmt. Punkt 14 der Tagesordnung ist damit ebenfalls erledigt. Damit kann ich schon Tagesordnungspunkt 15 aufrufen: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung der Landesregierung vom 23. Januar 2026 – Bericht über aktuelle europapolitische Themen – Drucksachen 17/10207, 17/10208 Berichterstattung: Abg. August Schuler Das Präsidium hat eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion für die Aussprache festgelegt. Ich erteile für die Fraktion GRÜNE dem bereits bereitstehenden Kollegen Niklas Nüssle das Wort. Bitte sehr.

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