Dr. Wolfgang Reinhart
Aber jetzt liegen mir wirklich keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schaue noch mal. Okay. Dann kommen wir jetzt in der Zweiten Beratung zur A b - s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/9953. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Wohnen, Drucksache 17/10217. Dieser empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in Artikel 2 sowie mit einem neu einzufügenden Artikel 5 zuzustimmen. Ich gebe hier noch folgenden Hinweis: In dem Gesetzentwurf sind an einigen Stellen Angaben offengeblieben. Diese sind durch eckige Klammern gekennzeichnet. Diese Angaben hängen mit der Verkündung und dem Inkrafttreten des Gesetzes zusammen und können deshalb nicht im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens eingesetzt werden. Wir ermächtigen damit nur die Regierung, diese Angaben vor der Verkündung in das Gesetz aufzunehmen. – Sie stimmen dieser Ermächtigung zu. Ich komme zu Artikel 1 Änderung des Architektengesetzes mit den Nummern 1 bis 19. Ich schlage Ihnen vor, dass wir Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stellen. – Wie üblich stelle ich auch hier Ihre Zustimmung fest. Dann bitte ich jetzt um Ihre Handzeichen. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist hier mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe Artikel 2 Änderung des Ingenieurkammergesetzes mit den Nummern 1 bis 12 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Ich schlage Ihnen auch hier vor, dass wir über ode – 140. Sitzung – Mittwoch, 4. Februar 2026 Artikel 2 insgesamt abstimmen. – Sie stimmen dem zu. Deshalb jetzt die Abstimmung: Wer Artikel 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Änderung des Ingenieurgesetzes Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 4 Änderung der Architekteneintragungsverordnung mit den Nummern 1 bis 4. Über Artikel 4 lasse ich ebenfalls insgesamt abstimmen. Wer stimmt Artikel 4 zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch hier mehrheitliche Zustimmung. Ich rufe auf Artikel 5 (neu) Änderung der LBO für Baden-Württemberg in der Fassung der Beschlussempfehlung. Hierzu liegt der Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Drucksache 17/10235, vor, der eine Änderung des Artikels 5 verlangt. Wer dem Änderungsantrag der SPD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wer Artikel 5 (neu) in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitliche Zustimmung. Ich rufe auf Artikel 6 (neu) Inkrafttreten Wer stimmt Artikel 6 (neu) zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitliche Zustimmung. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 4. Februar 2026 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt bereits erledigt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung des fachärztlichen Nachwuchses im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg (Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz – GDFG) – Drucksache 17/9955 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration – Drucksache 17/10222 Berichterstattung: Abg. Carola Wolle Meine Damen und Herren, das Präsidium hat beschlossen, dass in der Zweiten Beratung keine Aussprache geführt wird. Wir kommen daher gleich zur A b s t i m m u n g über diesen Gesetzentwurf. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration, Drucksache 17/10222. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich bitte auch hier, damit einverstanden zu sein, dass ich die §§ 1 bis 9 gemeinsam zur Abstimmung stelle. – Das ist der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung über § 1 bis § 9 Wer den §§ 1 bis 9 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dem mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 4. Februar 2026 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung des fachärztlichen Nachwuchses im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg (Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz – GDFG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes und des Landeskrankenhausgesetzes sowie zum Erlass eines Gesetzes für Ausgleichsbeträge in der Altenpflege – Drucksache 17/9957 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration – Drucksache 17/10223 Berichterstattung: Abg. Nikolai Reith riode – 140. Sitzung – Mittwoch, 4. Februar 2026 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat auch hier beschlossen, dass in der Zweiten Beratung keine Aussprache geführt wird. Wir kommen daher gleich zur A b s t i m m u n g. Grundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration. Dieser empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Artikel 1 bis 4 gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Ich sehe Nicken; das ist der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Artikel 1 bis 4. Wer dem zustimmt – – Entschuldigung. (Abg. Anton Baron AfD: Wir würden gern Artikel 2 separat abstimmen lassen!) – Gut. Dann stimmen wir separat ab. Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist, wie ich sehe, einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Landeskrankenhausgesetzes Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist bei Enthaltungen Artikel 2 zugestimmt. Wir kommen jetzt zu Artikel 3 Gesetz zur Übertragung des Überschusses aus der Erhebung von Ausgleichsbeträgen zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmige Zustimmung. Ich rufe auf Artikel 4 Inkrafttreten Wer dem zustimmt, bitte das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmige Zustimmung. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 4. Februar 2026 das folgende Gesetz beschlossen:“. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes und des Landeskrankenhausgesetzes sowie zum Erlass eines Gesetzes für Ausgleichsbeträge in der Altenpflege“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Herr Abg. Hauk, ist das eine Gegenstimme? (Heiterkeit – Zuruf von der FDP/DVP: Das weiß er selbst nicht so genau!) – Okay. – Enthaltungen? – Ich stelle einstimmige Zustimmung fest. Damit ist auch Punkt 10 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes – Drucksache 17/9959 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – Drucksache 17/10156 Berichterstattung: Abg. Jan-Peter Röderer Hierzu sagt man mir – darf ich das vorab bestätigt bekommen? –, dass auch hierzu unter den Fraktionen abgesprochen sei, auf eine Aussprache zu verzichten. – Ich sehe allseits ein Nicken und sehe auch keinen Widerspruch. (Abg. Martina Braun GRÜNE: Da wissen wir nichts davon! – Weitere Zurufe – Unruhe) – Das stimmt nicht? (Unruhe) Können sich die Fraktionen ganz kurz verständigen? Mir wurde gerade mitgeteilt – auch durch Kollegen Deuschle –, dass man sich in den Fraktionen auf den Verzicht auf eine Aussprache verständigt habe. Kann man das in den Fraktionen noch einmal klären? (Abg. Martina Braun GRÜNE: Das war in der Ers- ten Beratung ohne Aussprache! – Gegenruf des Abg. Andreas Deuschle CDU: Dann sprich halt dazu! – Gegenruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Also jetzt mit Aussprache!) – Mit Aussprache. Okay. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Dazu wurde in der Ersten Beratung nicht gesprochen, deswegen brau- chen wir jetzt eine Aussprache!) – Ist okay. Ich hatte es ja auch so vorgesehen; es war nur ein Zuruf. Dann machen wir eine Aussprache. ode – 140. Sitzung – Mittwoch, 4. Februar 2026 Das Präsidium hat hierzu eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE ist Frau Kollegin Martina Braun als Sprecherin vorgesehen. – Bitte sehr, Frau Kollegin Braun.
