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Dr. Wolfgang Reinhart

04.02.2026 Sitzungen 17/140

Ich darf jetzt für die Landesregierung Frau Ministerin Razavi das Wort erteilen. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir, wie wir jetzt schon mehrfach gehört haben, abschließend über die Novelle des Bauberufsrechts im Landtag. (Abg. Anton Baron AfD: Oh Gott!) (Ministerin Nicole Razavi) Der heutigen Beratung vorausgegangen sind ein sehr konstruktiver Austausch zu den einzelnen Artikeln und zu den Regelungen des Gesetzentwurfs. Ich bin wirklich überzeugt, dass wir hier eine sehr gute Lösung gefunden haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch mal einige wenige Punkte der Bauberufsnovelle aufgreifen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts wollen wir das Bauberufsrecht der Architekten und der Ingenieure fortschreiben und an die Bedürfnisse der Zeit anpassen. Es geht vor allem um flexiblere Organisations- und Arbeitsformen. Zum einen wollen wir Personengesellschaften für die freien Berufe der Architekten und Ingenieure zulassen, zum anderen: Architekten sind bisher bei ihrer Berufsbezeichnung auf bestimmte Tätigkeitsbereiche festgelegt. Es wurde stets zwischen „freiem“, „angestelltem“, „beamtetem“ und „baugewerblichem“ Architekt oder Stadtplaner unterschieden. Diese Unterscheidung ist längst nicht mehr zeitgemäß und wird an dieser Stelle aufgegeben. Künftig soll es also nur noch Architekten und freie Architekten bzw. Stadtplaner geben. Zusätzlich werden auch Verfahrenserleichterungen umgesetzt und Datenschutzregelungen neu gefasst. Ich bin mir sehr sicher, dass wir mit dieser Novelle das Architekten- und Ingenieurrecht verbessern. Herr Professor Schweickert, Sie haben schlecht geforscht. – Wo sind Sie denn? (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Da, wo ich immer sitze!) Sie haben vorhin gesagt, wir hätten das Bauberufsrecht in den letzten 15 Jahren nicht angepasst. Das stimmt nicht. Wir haben es in den letzten zehn Jahren sogar dreimal geändert, 2016 sehr umfassend, 2020 und auch 2024, z. B. bei der Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsprüfungsrichtlinie und bei der Berufsanerkennungsrichtlinie. Wie Sie wissen, gehen wir auch das Bauordnungsrecht an. Es gibt hier zwei ganz wichtige Anpassungsbedarfe, die sehr schnell und sehr umfassend mit dem vorliegenden Gesetz umgesetzt werden sollen. Zum einen betrifft dies landesrechtliche Anpassungen an den Bauturbo des Bundes, und zwar ist dies aufgrund der jüngsten Anpassungen und der Änderung des BauGB nötig geworden. In der Sache geht es um die Frist für die neu geschaffenen Zustimmungsmöglichkeiten der Gemeinde. Denn die Gemeinde muss ihre Zustimmung erteilen, wenn der Bauturbo zur Anwendung kommen soll, und mit dem Instrument der Zustimmung übt die Gemeinde vor allem ihre Planungshoheit aus. Hier müssen wir nun die Fristabläufe in der LBO angleichen, damit die Gemeinden nicht übergangen werden. Zum anderen betrifft dies die Verfahrensfreiheit von Solarenergieanlagen, insbesondere der Freiflächenmodule. Wir sind das mit der LBO bereits angegangen und haben mit der Umsetzung hier einen ganz wichtigen Schritt gemacht, um den Ausbau von erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Damit dieser Ausbau jetzt noch einfacher gelingen kann, ist die vorliegende Ausweitung notwendig. Wir folgen damit in der Tat Anregungen aus der Praxis, die uns erreicht haben. riode – 140. Sitzung – Mittwoch, 4. Februar 2026 Übrigens: Wir haben die LBO in dieser Legislaturperiode schon vielfach geändert, bis hin zu der großen LBO-Änderung im vergangenen Jahr. Wir haben natürlich mit den Betroffenen, mit den Fachleuten gesprochen. Was mich ein bisschen wundert, Herr Professor Schweickert: Wir wählen hier einen sehr unbürokratischen, schnellen Weg. Wir warten in diesem Fall nicht bis zur nächsten LBO-Änderung in der nächsten Legislaturperiode, sondern wir machen es ganz bewusst in einem Omnibusverfahren, um hier die ganze Geschichte noch einfacher und leichter umsetzbar zu gestalten. Deswegen machen wir das jetzt hier und heute. Es geht darum, dass künftig Einzäunungen und technische Nebenanlagen wie Trafostationen oder Batteriespeicher verfahrensfrei gestellt werden. Das verhindert weitere Bürokratie und bringt noch deutlich mehr Tempo in den Ausbau. Aber Verfahrensfreiheit – das möchte ich an dieser Stelle betonen – heißt nach wie vor nicht Rechtsfreiheit; sie erspart den Bauherren lediglich die Einreichung eines Bauantrags. Alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften müssen auch weiterhin durch das Bauvorhaben eingehalten werden. Jetzt komme ich noch kurz zum Antrag der SPD-Fraktion, was die Kommunalisierung der Abstellplätze angeht. Ich bin mir sehr sicher – und das ist auch mein Ziel –, dass wir die Vollkommunalisierung bei der nächsten LBO-Änderung hinbekommen und umsetzen werden. Der Grund, warum wir das jetzt nicht machen konnten, ist, dass der Bund gerade sein Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz anpasst, und zwar entlang der EPBD-Richtlinie der EU. Das Ergebnis ist bislang offen. Wir wollten einfach vermeiden, dass wir an dieser Stelle zweimal ändern müssen. Deswegen ist es auf alle Fälle auf Wiedervorlage für die nächste LBO-Änderung. Ich bin wie Sie davon überzeugt, dass wir das unbedingt angehen müssen, weil die Kommunen den Bedarf an Abstellplätzen tatsächlich selbst am besten einschätzen können. Es gibt große Unterschiede zwischen dem ländlichen Raum und Städten wie Stuttgart, Mannheim oder Heidelberg mit einem riesigen ÖPNV-Angebot. Das muss passgenau gelingen. Das wissen und können die Kommunen am besten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Glocke des Prä- sidenten) Deswegen bin ich auch ganz klar der Meinung, dass wir das so umsetzen sollten. Ich bin überzeugt – –

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