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Dr. Boris Weirauch

SPD 04.02.2026 Sitzungen 17/140

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Rund 99 % der fast 500 000 Unternehmen in Baden-Württemberg sind kleine und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten, die rund 37 % des Gesamtumsatzes der gesamten baden-württembergischen Wirtschaft erwirtschaften und rund zwei Drittel der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze im Land stellen. Es ist also keine Frage, dass der Mittelstand in der Wirtschaftspolitik des Landes eine zentrale Rolle spielen muss. Auf die Inhalte des Gesetzes sind meine Vorrednerin und mein Vorredner hinreichend eingegangen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um die Punkte anzusprechen, die für die SPD-Fraktion nach wie vor Voraussetzung für unsere Zustimmung sind. Wir wollen mehr Bürokratie abbauen. Wenn es nach der SPD geht, muss nicht nur bei den Rechts-, sondern eben auch bei den Verwaltungsvorschriften auf mittelstandsfreundliche Regelungen geachtet werden, weil unnötige Bürokratie, unter der der Mittelstand mit am meisten leidet, vorrangig im Gesetzesvollzug entsteht. Zudem beantragen wir heute abermals, dass bei Berichts-, Statistik- und Dokumentationspflichten, die den Mittelstand betreffen, künftig die Notwendigkeit und die Möglichkeit einer zeitlichen Befristung zwingend geprüft werden müssen. Wir halten es nach wie vor für einen Fehler, dass Grüne und CDU dem Mittelstand an dieser Stelle – das zeigt die Ablehnung unseres Änderungsantrags im Wirtschaftsausschuss – die Unterstützung versagen. Noch im Koalitionsvertrag von 2021 – manche von Ihnen mögen diesen gern vergessen – hatten Grüne und CDU vereinbart: Wir wollen tariflich entlohnte Arbeit und eine starke Tarifbindung. Das steht da drin. Aber immer dann, wenn es darauf ankam, wollte Grün-Schwarz von starker Tarifbindung nichts wissen. Das konnten wir sehen, als Grüne und CDU den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion für eine Verbesserung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes abgelehnt haben. (Staatssekretär Dr. Patrick Rapp: Bürokratiemonster!) Das ist das zentrale, bittere Resümee aus dieser Legislatur. Und immer, wenn es darum ging, sich an die Seite der Beschäftigten zu stellen und Farbe für gute Arbeit und faire Löhne zu bekennen, haben sich Grüne und CDU in die Büsche geschlagen. (Zuruf des Staatssekretärs Dr. Patrick Rapp) (Dr. Boris Weirauch) So verhält es sich jetzt auch bei der Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes. Dabei ist es überfällig, eine funktionierende Sozialpartnerschaft zu stärken, die berechtigten Interessen von Beschäftigten anzuerkennen und die Vorschläge vom DGB und von der SPD-Landtagsfraktion aufzugreifen. Nur ein mit einem Politikwechsel verbundener Regierungswechsel wird hier tatsächlich eine Wirkung erzielen. Die hart arbeitenden Menschen im Land haben eine bessere Landesregierung verdient. Es geht auch darum, dass in dem Gesetzentwurf zur Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes die Vorschläge, die von der Gewerkschaft gekommen sind und die wir, die SPD-Fraktion, aufgegriffen haben, nämlich die Bereiche Tarifbindung und „Betriebliche Mitbestimmung“, stärker berücksichtigt werden. (Zuruf der Abg. Katrin Schindele CDU) Wir hatten das beantragt, und es wurde im Wirtschaftsausschuss abgelehnt. Sie haben heute noch mal die Gelegenheit, über Ihren Schatten zu springen und unserem Änderungsantrag für mehr Mitbestimmung, für mehr Tarifbindung sowie für faire Löhne und gute Arbeit in Baden-Württemberg zuzustimmen, da wir ihn noch mal stellen. (Beifall bei der SPD) Unsere Hoffnung stirbt zuletzt. Wir werden, wenn Sie unseren Änderungsantrag nicht aufgreifen, dem Mittelstandsförderungsgesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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