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Dr. Wolfgang Reinhart

04.02.2026 Sitzungen 17/140

Für die Landesregierung erteile ich jetzt Frau Ministerin Gentges das Wort. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns kurz auf das blicken, worum es bei dem Gesetzentwurf, über den wir zuvorderst sprechen wollen, geht. Es geht nicht um Meinung, es geht nicht um Gesinnung, es geht nicht um kritische Haltung. Es geht schon überhaupt nicht um Gleichschaltung. (Abg. Anton Baron AfD: M-hm!) Es geht schlicht um eines: Verfassungsfeinde haben in der Justiz dieses Landes keinen Platz, (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) völlig unabhängig im Übrigen, ob sie von rechts oder von links kommen mögen. Das Juristenausbildungsgesetz des Landes enthält bislang eine Regelung, nach der Bewerber für den Vorbereitungsdienst abzulehnen sind, wenn sie dafür ungeeignet oder für den Erwerb der Befähigung zum Richteramt nicht würdig sind. Schon bislang sind nach dieser Regelung Mindestanforderungen an eine Verfassungstreuepflicht zu erfüllen. Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf geht es um eine Konkretisierung – eine Konkretisierung, die ein klares und unmissverständliches Zeichen setzt: Verfassungsfeinde haben in der Justiz nichts verloren, und aktive Verfassungsfeinde haben bereits im Vorbereitungsdienst, im juristischen Referendariat, nichts verloren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Ich bin dankbar, dass der ursprüngliche Entwurf mit einer breiten Mehrheit von SPD, Grünen, FDP/DVP und CDU (Abg. Anton Baron AfD: Sagen Sie doch einfach „Kartellparteien“!) nun eine Form erfahren hat, die auch den verfassungsrechtlichen Vorgaben Rechnung trägt; Kollege Weinmann hat dazu bereits ausgeführt. Ich stehe selbst hinter diesem Änderungsantrag und freue mich über dieses gemeinsame Signal. Eigentlich habe ich gedacht, in zweieinhalb Minuten zu diesem Gesetzentwurf geredet zu haben. Jetzt kam noch ein Entschließungsantrag dazu. Herr Binder, Sie haben ihn begründet. (Ministerin Marion Gentges) Das Grundgesetz sieht die Möglichkeit vor, Parteien zu verbieten – ein scharfes Schwert – wahrscheinlich eines der schärfsten –, mit dem das Grundgesetz unsere Demokratie ausgestattet hat. Dieses scharfe Schwert muss aber mit äußerstem Bedacht geführt werden. Der Hintergrund ist ein einfacher: Geht das Instrument fehl und stellt das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungswidrigkeit nicht fest, verbleiben unermesslich große Schäden. (Zuruf: Wie lange wollen Sie denn noch warten?) Auf der einen Seite gibt es diejenigen, die sich vom Verbotsverfahren ein Verbot erhofft haben und anschließend enttäuscht sind – enttäuscht, dass der Rechtsstaat nicht in der Lage ist, sich zu wehren. Auf der anderen Seite gibt es diejenigen, die den Eindruck haben, mit einem am Ende nicht zum Erfolg führenden Mittel illegitim eine politische Kraft zu bekämpfen, die politisch zu stark wird. (Abg. Anton Baron AfD: M-hm!) Die Folgen eines nicht zum Erfolg führenden Verbotsverfahrens sind schwerwiegend. Deshalb muss dieses Verfahren von großer Sorgfalt getragen sein. Ein Entschließungsantrag von einer einzigen Fraktion, eingereicht um 12:03 Uhr, ausgeteilt gegen 12:30 Uhr, mit dem Anliegen, um 13:25 Uhr darüber abzustimmen, (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) genügt dem in meinen Augen nicht. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der FDP/DVP)

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