Daniela Evers
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits in der ersten Lesung erhielt die Idee hinter dem Gesetzesvorschlag breite Zustimmung. Der im Zuge der Ausschussberatung eingebrachte Änderungsantrag greift unsere initiale Rückmeldung sowie die Stellungnahmen der Verbände und Organisationen im Anhörungsverfahren auf und stellt die Änderung des Juristenausriode – 140. Sitzung – Mittwoch, 4. Februar 2026 bildungsgesetzes auf rechtssichere Füße. Vor uns liegt jetzt eine – wie es auch in der Begründung heißt – „für die antragstellenden Fraktionen gemeinsam tragfähige Formulierung“. Demnach untermauern wir fortan gesetzlich, dass Verfassungsfeinde nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst gelangen. Eine solche Klarstellung war und ist notwendig und hat nicht im Geringsten etwas mit einem Berufsverbot zu tun, wie von mancher Seite behauptet wird, um das Gesetz zu delegitimieren. Es hat vielmehr etwas damit zu tun – und das halte ich für sehr wichtig und notwendig –, dass wir uns gerade im sensiblen Bereich der Justiz gegen diejenigen wehren, die die Grundlagen dieses Staates nicht wahren würden, (Zuruf von der AfD) dass wir uns gegen diejenigen wehren, die zentrale Institutionen unseres Rechtsstaats von innen heraus aushöhlen könnten. Dass das nicht im Sinne mancher ist, liegt auf der Hand. Das Gesetzgebungsverfahren zeigt zudem sehr deutlich, dass sich die an Recht und Gesetz ausgerichteten Fraktionen zusammentun können und in der Lage sind, gemeinsam verantwortungsvoll zu handeln, wenn es erforderlich ist. Deshalb bin ich der SPD-Fraktion dankbar für den Gesetzesvorstoß. Ebenso danke ich den Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP/DVP dafür, dass wir das zusammen jetzt noch einmal nachgebessert haben, dies fachlich und inhaltlich besprochen haben und den Änderungsvorschlag vorgelegt haben – mit der Sensibilität, der Ernsthaftigkeit und der Gründlichkeit, die so ein Thema verlangt. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Andreas Deuschle CDU)
