Carola Wolle
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf fand nach der Anhörung ein erhebliches Echo in der Presse. Hier wird das Leben der älteren Menschen reguliert, die während ihrer verbleibenden Tage nahezu vollständig von der Professionalität der Pflegekräfte, deren Fähigkeit zur emotionalen Hinwendung und von ihrem engeren Umfeld, nämlich der Gemeinschaft, in der sie leben, abhängig sind. Was soll künftig geschehen, wenn die Qualität der Pflegeeinrichtungen mangelhaft ist oder die Bewohner es so empfinden? Wo finden sie Gehör? Wo können ihre Angehörigen um Hilfe bitten? In großer Sorge haben diese offenen Fragen Dutzende Vereine und Organisationen im Pflegebereich zu zahlreichen, gut begründeten Einwänden veranlasst. Ich kann mich an keinen Gesetzentwurf erinnern, der derart deutliche Kritik in der betroffenen Öffentlichkeit, bei Bewoh- (Carola Wolle) nerbeiräten, Heimfürsprechern, Angehörigen, rechtlichen Betreuern oder deren Organisationen ausgelöst hat. Hauptkritikpunkt ist insbesondere die starke Einschränkung der Mitwirkungsrechte. So ist die gesetzliche Verankerung der Mitwirkung zu vage. Nach § 1 Absatz 5 „sollen“ Einrichtungen mitwirken, fördern und Gremien unterstützen. Das hat keinerlei Verbindlichkeit. Der Begriff „Bewohnerbeirat“ fehlt vollständig. Der Ausdruck „unterstützen“ enthält kein Erfolgsversprechen. Es besteht die Gefahr, dass 44 verschiedene Heimaufsichtsbehörden die Mitwirkung unterschiedlich auslegen. Uneinheitlichkeit führt zu Bürokratieaufbau und eben nicht zu Bürokratieabbau, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Unverbindliche Handreichungen führen zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regulierungen. Durchgehend wird die Sorge vorgetragen, dass Menschen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe besonders benachteiligt werden können, nämlich dann, wenn wegen Besetzungsproblemen in Pflegeheimen auf verpflichtende Beiräte verzichtet wird, obwohl Mitwirkung zentral für ihre Lebensgestaltung ist, meine Damen und Herren. Dabei hat es nicht an sinnvollen und realistischen Verbesserungsvorschlägen gemangelt. Es waren genügend Vorschläge da, meine Damen und Herren. (Abg. Anton Baron AfD: 8-%-Partei!) So sollten das bisherige Mitwirkungsrecht und die Landesheimmitwirkungsverordnung unbedingt beibehalten werden. Alternativ könnten Bewohner- und Angehörigenbeiräte verpflichtend vorgesehen werden. Eine der renommiertesten Organisationen im Bereich der Pflege schreibt: Der LPR unterstützt zwar das Ziel, Pflege und Teilhabe zu entbürokratisieren, warnt jedoch: „Entlastung darf nicht auf Kosten von Qualität und Sicherheit gehen.“ Der Dachverband fordert die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten, die Fachverbände tatsächlich einzubinden und Schutzrechte verbindlich zu sichern. „Pflegequalität entsteht nicht durch weniger Kontrolle, sondern durch verlässliche Rahmenbedingungen, qualifiziertes Personal und echte Mitwirkung der Betroffenen“ ... Der dringende Appell des VdK an uns Abgeordnete lautet: Wir fordern die Mitglieder des Landtags auf, bei der Beratung und Beschlussfassung des TPQG sicherzustellen, dass die Mitwirkungsrechte von Bewohnern, Angehörigen und Betreuern verbindlich und landeseinheitlich geregelt bleiben. Die Teilhabe der Betroffenen darf nicht geschwächt, sondern muss gestärkt werden, im Sinne gelebter Demokratie, Selbstbestimmung und Qualität in der Pflege und der Eingliederungshilfe. Die Angehörigenbeiräte stellen fest, dass im Antwortschreiben des Ministeriums auf ihre Stellungnahme zum Gesetzentode – 140. Sitzung – Mittwoch, 4. Februar 2026 wurf und auf ihre massiven Einwände überhaupt nicht eingegangen wurde. Meine Damen und Herren, Ihr Gesetzentwurf ist ein charakteristisches Beispiel für Demokratiesimulation. Denn das Motto dieser Landesregierung lautet auch hier: „Wir bitten um Ihre Meinung“ – die Meinung der Betroffenen – „zum Gesetz, wir werden aber Ihre Meinung konsequent ignorieren.“ Der Wert einer Gesellschaft bemisst sich daran, wie sie ihre schwächsten Glieder behandelt. So, meine Damen und Herren, Mahatma Gandhi. Wir, die Alternative für Deutschland, (Lachen bei den Grünen – Zurufe von den Grünen, u. a. Abg. Daniel Lede Abal: Dass es Herr Sänze nicht war, ist schon klar! – Unruhe) lehnen daher den Gesetzentwurf der Landesregierung ab. (Beifall bei der AfD)
