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Jochen Haußmann

FDP 04.02.2026 Sitzungen 17/140

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben von der Vorrednerin und dem Vorredner von den Regierungsfraktionen – von Frau Krebs und Herrn Bückner – gehört, dass es das Ziel dieses Gesetzentwurfs sei, Bürokratie abzubauen. Das unterstützt auch die FDP/DVP-Landtagsfraktion. Wir fragen uns allerdings schon, warum es zehn Jahre gedauert hat – zehn Jahre Amtszeit von Minister Lucha –, damit wir sozusagen auf den letzten Metern dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Abstimmung erhalten. Ich sage Ihnen: Hätte im Januar 2025 nicht die Entlastungsallianz mit vielen Verbänden in Baden-Württemberg auf der (Jochen Haußmann) Seite 7 ihres vierzehnseitigen Papiers das Wohn-, Teilhabeund Pflegegesetz angesprochen, wäre vermutlich auch im letzten Amtsjahr von Minister Lucha nichts, aber auch gar nichts passiert beim Bürokratieabbau in Baden-Württemberg für die Pflege. (Beifall bei der FDP/DVP) Insofern ist das ja gut. Ich darf daran erinnern – ich habe es in meiner ersten Rede gesagt, Herr Minister Lucha –: Im Jahr 2018 hat die FDP/ DVP-Landtagsfraktion schon einmal einen Gesetzentwurf eingebracht. Ich habe es in der ersten Lesung gesagt: Lesen Sie mal im Protokoll nach, was Sie damals zu unseren Vorschlägen gesagt haben. Die Vorschläge waren bei Weitem nicht so weitgehend wie die Vorschläge, die Sie heute mit Ihrem TPQG vorlegen. – Dies nur mal als Anmerkung. Die ambulant betreuten Wohngemeinschaften werden aus dem Gesetz herausgenommen. Das kann man machen. Aber wenn man das macht, darf man das, denke ich, nicht so unausgegoren machen wie in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf. Sie haben beim Thema Anzeigepflicht mit einer neutralen Beschwerdestelle nachgesteuert. Beim Thema Konzeptpflicht haben Sie sich schwergetan, das einzubringen. Man wird sehen, wie es mit der freiwilligen Zertifizierung funktioniert. Nicht umsonst haben Sie einen Entschließungsantrag eingebracht, um noch mal zu prüfen, ob es denn auch so funktioniert, wie Sie es sich vorstellen. Also auch da: unausgegoren in der Betrachtung. Bei den stationären Einrichtungen haben Sie ebenfalls entbürokratisiert. Das ist vollkommen richtig. Aber auch das ist unausgegoren, und es ist auch nicht nachvollziehbar, wie Sie da insgesamt vorgehen. Lassen Sie mich ein paar Beispiele dazu nennen. Sie haben im Hinblick auf das Thema Begehungen geregelt, dass weniger Begehungen durchgeführt werden. Aber eine Chance haben Sie jetzt nicht genutzt, die seit vielen Jahren angesprochen wird, nämlich die Möglichkeit, die Begehungen mit der Heimaufsicht zu koordinieren, sodass man Doppelprüfungen zwischen der Heimaufsicht und dem Medizinischen Dienst vermeiden kann. Das wäre eine Möglichkeit gewesen. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat im Abschlussbericht der Enquetekommission „Pflege“ im Jahr 2016 schon darauf hingewiesen, dass man diese Doppelprüfungen vermeiden kann. Gehen Sie in die Pflegeeinrichtungen; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Beschäftigten werden Ihnen das bestätigen. Nichts findet sich dazu im Gesetzentwurf. Das ist eine Chance, die beim TPQG verpasst wurde. Das kritisieren wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion. (Beifall bei der FDP/DVP) Sie haben bei der Landesheimmitwirkungsverordnung auch eine unausgegorene Lösung vorgelegt. Denn Sie haben sie jetzt aufgehoben und sagen: Es wird mal eine Handreichung geben. Selbst der Normenkontrollrat, ein Organ, das sich bei vielen Themenfeldern sehr intensiv um eine Entbürokratisierung kümmert, hat Ihnen auf die Fahne geschrieben, dass es so nicht funktioniert, dass mehr Bürokratie droht, wenn nämriode – 140. Sitzung – Mittwoch, 4. Februar 2026 lich keiner weiß, was er machen soll. Es wäre besser gewesen, auch hier eine klare Linie zu fahren. Das haben Sie jetzt nicht gemacht. Also auch an dieser Stelle: unausgegoren. Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen will, betrifft das Thema „Innovation und Digitalisierung“. Hierzu findet sich in diesem Gesetz nichts, aber auch gar nichts. Das drückt sich bei der Ausführungsverordnung eben auch noch einmal aus, die Sie Ihrer Information nach noch in dieser Legislaturperiode verabschieden wollen. Hier hätte die Möglichkeit bestanden, bei personellen Vorgaben auch digitale und innovative Elemente einzusetzen. Zum Thema „Innovation und Digitalisierung“ findet sich im Gesetzentwurf zum TPQG nichts. Auch hier wurde eine Chance für Baden-Württemberg verpasst. (Beifall bei der FDP/DVP) Insofern: Wir unterstützen die grundsätzliche Bereitschaft, dass Sie einen Schritt in Richtung Entbürokratisierung und Entlastung gehen. Es stehen aber noch immer – der Kollege Bückner hat es eben klar zum Ausdruck gebracht – mehrere Tausend Pflegeheimplätze auf der Kippe, weil Sie im Moment in der Übergangszeit sind, Herr Minister Lucha. Und nach diesen vielen Jahren, in denen wir sehen konnten, wie schwierig es im Bereich der Pflegeeinrichtungen geworden ist, wäre es notwendig, auch hier ein klares Bekenntnis zu geben, dass wir wegen der ehemaligen Landesheimbauverordnung keine weiteren Pflegeplätze mehr verlieren dürfen. Das ist eine notwendige Forderung für unser Land, damit wir mehr Flexibilität sowie mehr Möglichkeiten für die Träger und die pflegebedürftigen Menschen in Baden-Württemberg bekommen. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion wird sich bei der Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf enthalten, weil es viele unausgegorene Themen gibt; ich habe sie angesprochen. Aber grundsätzlich unterstützen wir den Weg, unbürokratische Regelungen für die Pflege in Baden-Württemberg zu schaffen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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