Petra Krebs
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurden schon viele letzte Reden gehalten. Ich hoffe, dass das nicht meine letzte Rede ist. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Aber dies ist tatsächlich die letzte pflegepolitische Debatte, die wir in dieser Legislaturperiode führen. Ich möchte einfach mal kurz die Zeit nutzen, in die Zeit vor fünf Jahren zu schauen. Sie erinnern sich: In den Debatten vor fünf Jahren ging es um die Pandemie. Während dieser Pandemie war uns allen ein Berufsstand sehr, sehr wichtig: die Pflege. Pflege war systemrelevant, alle Menschen haben vom Balkon aus geklatscht, und ich möchte jetzt die Debatte einfach auch dazu nutzen, mich bei allen Pflegekräften, Betreuungskräften und Einrichtungen zu bedanken. Denn sie sind noch immer systemrelevant, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) All die vielen Einrichtungen, Pflegekräfte und Betreuungskräfte, die sich einbringen, sind systemrelevant, und es ist ganz egal, ob sie das in Teilzeit oder in Vollzeit machen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Vereinzelt Lachen – Zuruf: Ha, ha, ha!) Die wichtige Arbeit, die da vor Ort geleistet wird, verpflichtet uns, das Parlament, gute Rahmenbedingungen für die Pflege zu setzen, und das tun wir auch. Das tun wir auch mit diesem neuen Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz. Es hat sich sehr, sehr deutlich gezeigt, dass wir da bessere Rahmenbedingungen setzen müssen. Die Verbände und Trägerinnen, also die Pflegeeinrichtungen, wünschen sich ein neues Regelwerk, welches das System entlastet und Synergien ermöglicht. Angesichts des enorm wachsenden Pflegebedarfs sind jetzt neue Ideen und praxistaugliche Lösungen notwendig. Wir haben das auch in der Anhörung gesehen: Viele Träger möchten an modernen und entbürokratisierenden Lösungen mitarbeiten, und das haben wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf jetzt auch verstetigt. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Tim Bückner CDU) ode – 140. Sitzung – Mittwoch, 4. Februar 2026 Aber natürlich hat die öffentliche Anhörung, die hier im Plenarsaal stattgefunden hat, gezeigt, dass es schon auch noch Anforderungen und Gedanken gibt. Die Lösungsvorschläge greifen wir mit unserem neu überarbeiteten Entwurf jetzt auf. Wir gehen auf sinnvolle Ergänzungen ein. Und um Ihnen dies auch zu verdeutlichen, bringen wir heute einen Änderungsantrag und einen Entschließungsantrag ein. Durch den Änderungsantrag wollen wir sicherstellen, dass eine verpflichtende Anzeige für ambulant betreute Wohngemeinschaften eingeführt wird. Eine Anzeigepflicht war ein entscheidender Wunsch aus der Anhörung. Genauso wollen wir sicherstellen, dass es eine Ombudsstelle, eine Beschwerdestelle für Trägerinnen sowie für Angehörige und Betreute in den Wohngemeinschaften gibt. Das waren die zwei grundlegenden Entscheidungen, die wir nach der Anhörung getroffen haben. Zudem gibt es noch einen Entschließungsantrag. Mit ihm bekräftigen wir noch mal ganz klar, dass mehr Flexibilisierung und Entbürokratisierung vonstattengehen sollen, und dies bei gleichzeitig hoher Versorgungsqualität. Mir ist hier wichtig, zu betonen: Die Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner, also die Heimmitwirkung, bleibt auch im Rahmen des TPQG verbindlich. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Hier ist auch die Auslegung des Gesetzestextes eindeutig. Darüber hinaus verpflichtet sich die Landesregierung, bis zum 30. Juni 2028, also in gut zwei Jahren, einen Bericht über die Folgen der Neuregelungen vorzulegen. Dann können wir noch mal schauen. Ich bin davon überzeugt, dass es sicherlich Anregungen geben wird, aber dass es so, wie es jetzt ist, dem Grunde nach gut ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines wird wirklich ganz deutlich: Wir brauchen ein Stück mehr Vertrauenskultur in der Pflege, aber auch gegenüber anderen Einrichtungen. Und vor allem brauchen wir mehr Vertrauen gegenüber Menschen. Wir brauchen mehr Vertrauenskultur gegenüber Menschen auch in der Pflege. Nur mit diesem Vertrauen können wir die großen Herausforderungen in der Pflege bewältigen. Ich bin davon überzeugt: Mit dem TPQG legen wir ein Regelwerk vor, das Bürokratie abbaut, ohne die Qualität in der Pflege zu gefährden. (Beifall der Abg. Silke Gericke GRÜNE) Wir stärken die Eigenverantwortung, ohne Beliebigkeit zuzulassen. Wir schaffen klare Leitplanken statt kleinteiliger Vorgaben. Und genau diesen Ausgleich braucht gute Pflegepolitik. Ich möchte zum Schluss die Zeit noch ganz kurz nutzen, um mich bei Ihnen, Herr Minister Lucha, für die gute Zusammenarbeit und für das, was Sie geleistet haben, zu bedanken. Sie werden das Parlament ja verlassen. Wir verlieren mit Ihnen einen Großen, vor allem einen großen Mann, der aus der Pflege kommt und der immer ein Herz für die Pflege hat. Vielen herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und die gute Unterstützung dieses wichtigen Berufsstands. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
