Dr. Gisela Splett
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In dieser Frage, die die Landesregierung als mittelbare Aktionärin der EnBW betrifft, darf ich anstelle von Herrn Minister Dr. Bayaz sprechen, der als Mitglied des Aufsichtsrats besonderen gesetzlichen Verschwiegenheitsanforderungen unterliegt; das ist im Aktiengesetz geregelt. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das weiß ich wohl!) – Frau Abgeordnete, ich empfehle Ihnen da einen Blick hinein. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ich kenne das Aktien- gesetz!) Herr Abg. Sänze, Sie haben vorhin so viel durcheinandergeworfen, dass ich jetzt doch noch mal sortieren möchte, über was wir hier heute reden. Es geht bei der heutigen Aktuellen Debatte um den Rückzug der EnBW, an der das Land mittelbar mit 47 % beteiligt ist, aus zwei Windparkprojekten in der Irischen See und die damit einhergehenden Abschreibungen in Höhe von 1,2 Milliarden €. Für das Land als Anteilseigner an der EnBW ist das natürlich bitter. Aber es hat keine Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Im Februar 2021 – wenn wir uns die Projekthistorie ein wenig anschauen – hatte die EnBW den Zuschlag für die Flächen der Windparks erhalten. Danach wurden die Projekte entwickelt, wofür Kosten, insbesondere Optionszahlungen, angefallen sind. Im Juli 2025 hat die EnBW die Baugenehmigung für den Windpark „Mona“ erhalten. Ausschlaggebend für den Ausstieg war letztlich das Ergebnis in der Auktionsrunde des britischen Departments for Energy Security and Net Zero am 14. Januar 2026. Vorher gab es keine derartige Entscheidung, auch wenn Sie da manches zu vermengen versuchen. Zusammen mit Kostensteigerungen in der Lieferkette, höheren Zinsen und anhaltenden Projektumsetzungsrisiken waren die Wirtschaftlichkeitskriterien dann nicht mehr erfüllt. Als im Unternehmen die Entscheidung gefallen war, hat die EnBW eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Das geschah gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung. Es gibt also Regeln zur Transparenz. An die haben sich die Unternehmen zu halten. Das ist in diesem Fall auch geschehen. Die Regeln richten sich an Unternehmen und nicht an einzelne Aufsichtsräte. Auch da empfehle ich einen Blick in die Gesetzesgrundlagen, Frau Abg. Rolland. Die generelle Größe und der Umfang solcher Energiegroßprojekte führen leider auch dazu, dass bei einem Ausstieg aus solchen Projekten hohe Abschreibungen zustande kommen können. (Zuruf von der AfD) Es wurde jetzt auch einiges über die wirtschaftliche Situation der EnBW diskutiert, und auch die Kapitalerhöhung wurde angesprochen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der aktu- (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) ellen Entscheidung wird die EnBW in ihrem Jahresabschluss 2025 abbilden. Die finanzielle Stabilität der EnBW und die Fähigkeit, die Unternehmensstrategie umzusetzen, sind weiterhin gegeben. Die Landesregierung sieht die Bonität der EnBW weiterhin als robust an. Im Übrigen sieht das auch der Kapitalmarkt so. Erst gestern hat die EnBW über zwei grüne Hybridanleihen im Gesamtvolumen von 1 Milliarde € berichtet. Die Nachfrage war bis zu zehnfach überzeichnet. Die Anleihen stärken die Bilanz. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Konrad Epple CDU) Die Kapitalerhöhung wurde gezielt vorgenommen, um der EnBW zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, damit die EnBW die Transformation des Energiesystems – da reden wir über eine Größenordnung von etwa 50 Milliarden € – in den nächsten Jahren umsetzen kann. Das Land als Anteilseigner unterstützt das ambitionierte und notwendige Investitionsprogramm der EnBW. Dieses Investitionsprogramm ist durch den Ausstieg aus den beiden Offshore-Projekten in der Irischen See nicht beeinträchtigt. Die im Sommer 2025 erfolgte Kapitalerhöhung und die nun getroffene Ausstiegsentscheidung sind – das möchte ich noch einmal betonen – voneinander zu trennen, auch wenn hier die Redner der AfD und der FDP/DVP versucht haben, Zusammenhänge herzustellen. (Lachen des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Der Rückzug der EnBW ist Ausdruck einer unternehmerischen Entscheidung. Eine unternehmerische Entscheidung beinhaltet grundsätzlich Risiken und Unsicherheiten. Keiner der Beteiligten hat eine Glaskugel, mit der sich die Zukunft sicher vorhersagen lässt. Keine Rolle spielen bei einer unternehmerischen Entscheidung die Interessen von bestimmten Aktionären oder Aktionärsgruppen. Das ist auch richtig so; denn nur aus dem Unternehmen selbst heraus können die Entscheidungsgrundlagen in der erforderlichen Detailtiefe beurteilt werden. Wenn wir von unternehmerischer Entscheidung sprechen, möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass es bitte zwischen Vorstand, Gesellschafter und Aufsichtsratsmitglied zu unterscheiden gilt. Auch das ging in der Debatte ganz schön durcheinander, insbesondere seitens der FDP/DVP. Da wurde dann auch noch der Wirtschaftsplan der EnBW mit dem Landeshaushalt vermengt. Ich bitte sehr darum, dass wir ein bisschen sortierter an die Thematik herangehen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Natürlich erwarten wir als Anteilseigner von der EnBW, dass sie auch die damaligen Entscheidungen rückblickend kritisch prüft, auch mit Blick auf zukünftige Entscheidungen. Wir gehen davon aus, dass die von der EnBW angekündigten Effizienzmaßnahmen eingeleitet und umgesetzt werden. Klar ist aber auch: Im Energiesektor geht es häufig um große, umfangreiche, kostenintensive Projekte, deren Umsetzung lange dauert. Je länger solche Umsetzungsprozesse dauern, desto mehr Veränderungen am Markt können eintreten. riode – 140. Sitzung – Mittwoch, 4. Februar 2026 Der Einstieg in das Projekt und der Ausstieg waren und sind unternehmerische Entscheidungen und keine politischen Entscheidungen, um es noch mal ganz klar zu sagen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der AfD: Aber Windenergie!) – Wenn hier jetzt wieder der Zuruf „Aber Windenergie!“ kommt: Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist keine Ideologie; (Widerspruch bei der AfD – Zurufe von der AfD, u. a.: Doch! – Natürlich ist das Ideologie! – Abg. Da- niel Lede Abal GRÜNE: Können wir das mal abstellen?) das ist eine Strategie, um unsere Wirtschaft unabhängiger zu machen. Diese Strategie ist aus Klimaschutzgründen dringend notwendig. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Deswegen holt man den Strom aus dem Ausland, sehr gut! Sehr schlau!) Wir alle haben erlebt, wie fatal die Abhängigkeit von russischem Gas für unser Land und auch für die Wirtschaft unseres Landes war. (Unruhe bei der AfD)
