Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Abg. Klos, auch hier ist maßvolles Sprechen angebracht, (Zuruf: Besser schweigen!) und es gibt hier eine demokratische Entscheidung des Ständigen Ausschusses. Darauf wollte ich nur hinweisen. (Zurufe, u. a.: Der hat hier überhaupt nichts zu mel- den!) Deshalb sollten wir ganz normal im demokratischen Verfahren hier auch in Ton und Würde weitergehen. (Zurufe – Unruhe) Wir kommen jetzt in diesem Zusammenhang zum weiteren Verfahren. Mir liegen im Moment, wie ich sehe, keine weiteren Wortmeldungen vor. (Abg. Anton Baron AfD: Ich hatte gerade die Volks- kammer vor Augen!) Wir kommen daher zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung (Unruhe – Glocke des Präsidenten) des Ständigen Ausschusses, Drucksache 17/10224. Dieser schlägt Ihnen vor, dem Antrag Drucksache 17/10179 zuzustimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt. Somit ist auch Punkt 9 der heutigen Tagesordnung erledigt. Wir kommen damit schon zu Tagesordnungspunkt 10: a) Beschlussempfehlungen und Berichte des Ausschusses für Finanzen zu den Mitteilungen des Rechnungshofs vom 17. Juli 2025 – Jahresbericht 2025 zur Haushaltsund Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemriode – 139. Sitzung – Mittwoch, 28. Januar 2026 berg – Drucksachen 17/9200, 17/9201 bis 17/9220 und 17/9601 bis 17/9620 Berichterstattung: Abg. Emil Sänze b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu dem Antrag des Rechnungshofs vom 26. November 2025 – Prüfung der Rechnung des Rechnungshofs (Einzelplan 11) für das Haushaltsjahr 2023 durch den Landtag – Drucksachen 17/9961, 17/9987 Berichterstattung: Abg. Martin Rivoir c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu dem Antrag des Ministeriums für Finanzen vom 20. Dezember 2024 – Vermögensrechnung des Landes Baden-Württemberg zum 31. Dezember 2023 und zu dem Antrag des Ministeriums für Finanzen vom 3. März 2025 – Haushaltsrechnung des Landes Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2023 Drucksachen 17/8110, 17/8466, 17/9988 Berichterstattung: Abg. Nicolas Fink Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aussprache zu den Buchstaben a bis c eine Redezeit von insgesamt fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich erteile aber zunächst Frau Rechnungshofpräsidentin Dr. Cornelia Ruppert das Wort. Bitte sehr, Frau Präsidentin. Präsidentin des Rechnungshofs Dr. Cornelia Ruppert: Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren Ministerinnen und Minister, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie können wir öffentliche Aufgaben künftig bewältigen? Wie gehen wir mit knapper werdenden Ressourcen um? Wie setzen wir öffentliche Mittel gezielt, wirksam und nachhaltig ein? Wie gewinnen wir das Vertrauen der Bevölkerung zurück? Das beschäftigt uns alle. Der Lackmustest für die Demokratie findet in den Kommunen statt. (Zuruf: Ja!) Daher war und ist es richtig, unsere Kommunen zu unterstützen. Mit dem Finanzpaket aus dem Sondervermögen des Bundes und aus zusätzlichen Landesmitteln für die Kommunen wird Erste Hilfe geleistet. Baden-Württemberg hat hier Flagge gezeigt. Von den rund 13,2 Milliarden € für Baden-Württemberg verbleiben 4,4 Milliarden € beim Land für die originäre Landesinfrastruktur. Diese Mittel sollen für zusätzliche Investitionsmaßnahmen verwendet werden. Allerdings bedarf es hier einer übergeordneten und strategischen Konzeption und Steuerung. Wir brauchen Lösungen, wie Land und Kommunen die stetig wachsenden Aufgaben finanziell und praktisch bewältigen können. Wir brauchen eine klare Prioritätensetzung, verbunden mit einer konsequenten Aufgabenkritik, sowie strukturelle Änderungen. Sonst sind wir nächstes Jahr so weit wie heute. (Präsidentin des Rechnungshofs Dr. Cornelia Ruppert) Als Rechnungshof bewegen wir uns wie jede Kontrollinstanz im Spannungsfeld zwischen Vertrauen und Kontrolle. Wir sind mit komplexen und vielschichtigen Regelungen, die dem Willen Rechnung tragen, allen Anforderungen und Einzelfällen gerecht zu werden, konfrontiert. Hinzu kommt nach wie vor eine fehlende Digitalisierung. Das begegnet uns als Prüferinnen und Prüfer täglich in unserer Tätigkeit, das begegnet aber auch unseren Kolleginnen und Kollegen, die Tag für Tag Verwaltungsarbeit leisten. Mit den Entlastungsmaßnahmen im Zuwendungsrecht, mit der Stichprobenprüfung bei Verwendungsnachweisen, der Umstellung hin zur Belegvorhaltepflicht, weg von der Belegvorlagepflicht, sind wir auf dem richtigen Weg. Wir müssen den Regelungsdschungel entschlacken. Vor diesem Hintergrund wollen wir, der Rechnungshof, Impulse für Veränderungen geben. Unser Ansatz ist auch die Beratung. Mit unserem Dialogverfahren, das nun alle Prüfungen umfasst, gehen wir in den direkten Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung. Dabei erzielen wir bereits während der laufenden Prüfung Erkenntnisse, die zu Verbesserungen führen. Die Kolleginnen und Kollegen im Rechnungshof sind beratend und auf Augenhöhe unterwegs. Wir sind ansprechbar und suchen den Dialog. Unser zentrales Anliegen ist ein offener und lösungsorientierter Umgang mit Fehlern. Hier sind alle Führungskräfte gefragt. Über die Kenntnis von Fehlern kommen wir in einen Verbesserungsprozess. Das wollen wir mit unseren Prüfungen anstoßen und zu einer funktionierenden Verwaltung beitragen. Wir ermöglichen, dass Rechenschaft über die rechtmäßige und wirksame Verwendung der Steuermittel abgelegt werden kann. Wir wollen beraten und Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Grundlagen für Ihre Entscheidungen geben. Uns ist klar, dass wir nur dann wirken können, wenn wir Akzeptanz und Offenheit für unsere Arbeit finden. Wir sind dankbar für einen offenen, fairen und konstruktiven Dialog. Wir setzen Fragezeichen – manchmal auch dort, wo es unbequem wird. Das ist nicht nur unsere verfassungsrechtliche Aufgabe, sondern auch notwendiger Bestandteil einer offenen und lebendigen Demokratie. Lassen Sie mich zum Jahresbericht 2025 kommen. Dort haben wir Fragezeichen gesetzt und geben Anstöße, über die Sie als Abgeordnete beraten und entscheiden. Zum Jahreshaushalt 2023: Der Gesamtjahresbericht 2025 enthält die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung der Haushaltsund Wirtschaftsführung des Landes im Haushaltsjahr 2023. Eine große Herausforderung war die Einführung der neuen digitalen Haushaltsmanagementsysteme. Trotz Anlaufschwierigkeiten hat es geklappt, und es gab keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ordnungsmäßigkeit. In der Gesamtschau aller Umstände war die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes 2023 im Wesentlichen geordnet und entsprach den Vorgaben des Staatshaushaltsgesetzes. Der Jahresbericht 2025 nimmt u. a. auch den Verlauf der Verschuldung des Landes in den Blick. Zum Jahresende 2024 betrug die haushaltsmäßige Verschuldung des Landes 59,8 Milliarden €; das sind rund 0,3 % weniger als noch ein Jahr zuvor. Hintergrund dieses Rückgangs ist – das möchte ich posiode – 139. Sitzung – Mittwoch, 28. Januar 2026 tiv hervorheben – der Einstieg des Landes in die planmäßige Tilgung der Coronanotkredite. Es zeigt sich: Die Schuldenbremse in Baden-Württemberg wirkt positiv und lässt in Krisenzeiten Spielraum. Die auf Bundesebene modifizierte Schuldenbremse jedoch hat das Potenzial, den bisherigen positiven Effekt beim Bemühen um strukturell ausgeglichene Haushalte aus den Angeln zu heben. Es könnten theoretisch jährlich etwa 2 Milliarden € zusätzliche Schulden aufgenommen werden. Darauf hat der Haushaltsgesetzgeber im Rahmen des Nachtrags zum Doppelhaushalt 2025/2026 verzichtet. Wir begrüßen dies ausdrücklich. Wir raten auch dazu, die Bugwelle abzubauen. Natürlich müssen wir in den Erhalt und den Ausbau von Infrastruktur und in die Innovationsfähigkeit investieren. Das heißt, wir brauchen eine Priorisierung von Aufgaben und Effizienzsteigerungen; denn in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2027 besteht derzeit eine Deckungslücke von 5 Milliarden €. Was brauchen wir? Wir brauchen auf allen Ebenen effektive, schlanke und digitalisierte Prozesse sowie abgespeckte Regelungen. Der Rechnungshof hat die Modernisierung des Förderrechts im Rahmen der Entlastungsallianz unterstützt. Dies gilt auch für die Erleichterungen im Rahmen des Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetzes. Wichtig bleibt, dass die Mittelverwendung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler transparent ist und wir sagen können, was mit dem Geld passiert ist. Wir haben noch weitere Themen im Jahresbericht beleuchtet und Fragezeichen gesetzt. Das Thema „Digitale Souveränität“ ist ein essenzielles Thema im Land. Kann die Landesverwaltung jederzeit über ihre Daten verfügen? Weiß sie, was mit den Daten geschieht? In Davos war das ein wirklich zentrales Thema. Wir haben festgestellt, dass das Land noch keinen Überblick über die Kapazitäten und Auslastungen seiner Rechenzentren hat. Hier gibt es weiterhin Modernisierungsbedarf. Wir brauchen eine Strategie, die eine übergreifende Steuerung ermöglicht. Lassen Sie uns an diesem wichtigen Thema dranbleiben. Bei den Förderprogrammen schauen wir auch immer genau hin. Bei der Wohnraumoffensive haben wir gesehen, dass die eingesetzten Instrumente bislang weitgehend unwirksam geblieben sind. Der Mittelabfluss war gering. Das wird nun evaluiert. Wir haben auch weitere Empfehlungen für Entlastungen und Synergien ausgesprochen. Bei der Wasserschutzpolizei empfehlen wir eine verstärkte Nutzung von Synergieeffekten. Im Einzelplan 14 haben wir uns das Haus der Geschichte angeschaut und neue Strategien für höhere Besucherzahlen angemahnt. Dort haben wir ungeahnte Wirkung erzielt. Im Kultusbereich haben wir die schulpsychologischen Dienste geprüft und empfehlen einen effizienten Einsatz knapper Ressourcen. Sinnvollen Ressourceneinsatz empfehlen wir ebenso im Rahmen der Organisation der Lehrkräftefortbildung. Lehrkräfte sollen von Verwaltungsaufgaben entlastet werden. (Präsidentin des Rechnungshofs Dr. Cornelia Ruppert) Und bei der Zertifizierung nachhaltiger Bauten hat sich gezeigt, dass nicht immer die nachhaltigste Lösung gewählt wurde. So konnte trotz fehlender Photovoltaikanlage eine Zertifizierung ausgesprochen werden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bedanke mich ausdrücklich für den aktiven Dialog mit Ihnen – sei es im Finanzausschuss oder in den Fraktionen. Ich danke Ihnen für gute und vertrauensvolle Gespräche sowie Ihre Wertschätzung. Besonders bedanken möchte ich mich bei allen Mitgliedern des Finanzausschusses und dessen Vorsitzendem, Herrn Rivoir, sowie bei den finanzpolitischen Sprechern der Fraktionen, Herrn Dr. Rösler, Herrn Dr. Schütte, Herrn Fink, Herrn Bonath und Herrn Sänze. Bedanken möchte ich mich auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs sowie bei allen Kolleginnen und Kollegen in der Landesverwaltung für die Mitwirkung an unserem Jahresbericht und an unseren Prüfungen. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der AfD)
