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Tobias Vogt

CDU 28.01.2026 Sitzungen 17/139

Herr Kollege Schweickert, ich möchte noch kurz eine Erklärung abgeben. Ihr Ansinnen und die von Ihnen vorgebrachten Punkte können wir natürlich sehr gut nachvollziehen. Die haben in der Beratung zu diesem Gesetzentwurf auch eine größere Rolle gespielt. Für uns ist klar – ich hatte es ausgeführt –, dass es um ein Austarieren geht. Unser erstes Ziel bestand darin, es wirtschaftlich zu ermöglichen. Es muss sich wirtschaftlich tragen, und dafür ist der Sonntag einfach wichtig. Aber wir müssen auch gesellschaftlich eine Akzeptanz dafür schaffen. Auch das gehört dazu. Denn es gibt natürlich auch Menschen, die das nicht unbedingt ganz so toll finden oder die bereits negative Erfahrungen damit gemacht haben. Wir wollten den Kommunen etwas an die Hand geben, um die Regeln nicht offenzulassen und ihnen zu ermöglichen, regulatorisch Herr der Lage zu werden. Der dritte Punkt betrifft das Verfassungsrecht und die Rechtssicherheit. Auch das ist ein großes Thema. Denn auch Sie wissen, dass Juristen unterschiedlich auf Gesetze blicken. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass andere Länder diesbezüglich sehr viel liberaler sind, haben wir, die Regierungsfraktionen, uns ganz bewusst dafür entschieden, auf Unterschiede Wert zu legen, damit, wenn in Hessen oder Bayern gegen das entsprechende Gesetz geklagt wird, nicht automatisch auch das Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg gekippt wird. Daher war es eine bewusste Entscheidung. Toll ist ja, dass für den Gesetzgeber nichts in Stein gemeißelt ist. Man kann alles auch noch in Zukunft ändern. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut!)

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