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Carola Wolle

AfD 28.01.2026 Sitzungen 17/139

Danke schön. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! In meiner Kindheit gab es 24/7 Zigarettenautomaten und Kaugummiautomaten, die Vorgänger dessen, worüber wir heute reden. Heute gibt es Lebensmittelautomaten beim Metzger, wo man sich spontan 24/7 Grillsachen holen kann. Und im Warteraum im Krankenhaus können Sie sich Getränke, Snacks oder Sonstiges holen. Inzwischen gibt es also überall kleine Automatenläden. Diese ermöglichen einen Spontaneinkauf: Wenn ich Lust auf ein Eis habe, kann ich mir dort ein Eis holen, oder wenn ich backen möchte und etwas vergessen habe, z. B. Hefe, kann ich in einen Automatenladen gehen und mir Hefe kaufen. Das heißt, zaghaft wächst hier eine neue Art des Einkaufens mittels Automaten. (Carola Wolle) Vor allem im ländlichen Raum ist es so. Auch in meinem Wahlkreis, in Löwenstein, erfreut sich ein solcher Laden größter Beliebtheit, meine Damen und Herren. Mit dem heute zu beratenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung ihr Projekt, den Betrieb vollautomatisierter Verkaufsstellen zu regeln, nachgebessert. Denn – es wurde auch schon angesprochen – ein erster Entwurf hierzu setzte im vergangenen Jahr wieder einmal mehr auf Reglementierung und rief deshalb erheblichen Widerspruch hervor. Zahlreiche Betreiber von digitalen Kleinsupermärkten schlossen sich in einer Allianz Nahversorgung zusammen und positionierten sich in einem Brandbrief. Diesem Brandbrief wurde in dem hier vorliegenden Gesetzentwurf Rechnung getragen. Aber auf Wunsch einzelner Betreiber digitaler Kleinsupermärkte wurde die Ladenfläche auf maximal 150 m2 begrenzt. Es ist offensichtlich, dass die unternehmerische Konkurrenz gefürchtet wird, meine Damen und Herren. Meine Damen und Herren der Landesregierung, Ihre Aufgabe ist es, die Versorgung des ländlichen Raums sicherzustellen, und nicht, die unternehmerische Konkurrenz durch absurde Vorgaben auszuschalten. Denn die weiter gehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten hat in den vergangenen Jahren nichts daran geändert, dass die Einkaufsmöglichkeiten besonders im ländlichen Raum, in den ländlichen Regionen immer weiter abgenommen haben. Kleinere Ortschaften verfügen oft nicht mehr über eigene Ladengeschäfte, und dies zum Teil schon seit Jahren. Hier können vollautomatisierte Verkaufsläden eine interessante Alternative sein. Denn das Warenangebot konzentriert sich in der Regel auf Artikel des täglichen Bedarfs. Weiter verbieten Sie das Auffüllen des Warensortiments an Sonn- und Feiertagen. Von diesem Beschickungsverbot sollen lediglich die tagesfrischen Backwaren ausgenommen werden. Ich frage Sie: Warum eigentlich? Der Betrieb von vollautomatisierten Verkaufsstellen kommt ohnehin fast mit null Personal aus – nur für die Beschickung braucht man ganz wenig Personal –, sodass die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen nur bei wenigen gestört wird. Warum gibt es hier keine Ausnahmeregelung wie in der Gastronomie? Da darf man doch auch Essen kochen und wird bedient. Also, ich sehe hier einen massiven Nachteil, und ich finde, das muss geändert werden. Wir behalten uns daher vor, zur Beratung des Gesetzentwurfs im Wirtschaftsausschuss einen Änderungsantrag zur Flächenbegrenzung und auch zur Beschickung einzubringen. Wir sollten uns aber darüber im Klaren sein: Auch digitale Verkaufsstellen im ländlichen Raum sind keine Selbstläufer. Bei der Ansiedlung und auch während des laufenden Betriebs digitaler Ladengeschäfte ist die Akzeptanz der Bevölkerung genauso wichtig wie die Zusammenarbeit mit den Kommunen. Insgesamt ist der Gesetzentwurf aber ein Schritt in die richtige Richtung und notwendig, um auch künftig die Nahversorgung im ländlichen Raum sicherzustellen – für unternehmerische Freiheit, meine Damen und Herren. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) ode – 139. Sitzung – Mittwoch, 28. Januar 2026

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