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Dr. Boris Weirauch

SPD 28.01.2026 Sitzungen 17/139

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vollautomatisierte Verkaufsstellen sind insbesondere für den ländlichen Raum in Baden-Württemberg ein supergroßer Vorteil und Gewinn. In den Dörfern und Kleinstädten, wo Supermärkte oft kilometerweit entfernt sind und der ÖPNV leider noch immer sehr mangelhaft ist, bieten innovative Smartstores oder digitale Supermärkte eine wohnortnahe Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs. Gerade hier schließen sie die Lücke der Nahversorgung und stärken die Lebensqualität. Eine rechtssichere Grundlage für diese Läden ist seit Jahren längst überfällig. Seit dieser Zeit operieren die Betreiber in einer rechtlichen Grauzone, die Unsicherheit schafft und Investitionen bremst, trotz des gesellschaftlichen Wandels und flexiblen Bedürfnissen an Sonn- und Feiertagen. Angrenzende Bundesländer wie beispielsweise Hessen waren da frühzeitig schon deutlich weiter als Baden-Württemberg. Der vorliegende Entwurf schafft nun endlich einen Rahmen. Vollautomatisierte Läden sind 24 Stunden und sieben Tage die Woche zulässig, sofern sie auf 150 m2 Verkaufsfläche begrenzt sind, ausschließlich Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs an- (Dr. Boris Weirauch) bieten und an Sonn- und hohen Feiertagen ein personalloser Betrieb gesichert ist. Letzteres zu betonen ist für die SPD-Fraktion dabei besonders wichtig: Es darf an Sonn- und Feiertagen keinen Personaleinsatz geben, auch nicht zur Reinigung. Sonntagsarbeit ist und bleibt tabu. (Beifall bei der SPD und des Abg. Raimund Haser CDU) Eine einzige Ausnahme ist vorgesehen: Sonn- und feiertags frische Backwaren anliefern zu dürfen, ist dem Grunde nach nachvollziehbar, zumal auch Bäckereifilialen sonntags beliefert werden dürfen. Ich kann den Regierungsfraktionen und der Landesregierung jedoch nicht ersparen, noch einmal zurückzugehen und genauer hinzusehen. Im vergangenen Jahr lag schon einmal ein Entwurf für ein überarbeitetes Ladenöffnungsgesetz vor und war bereits in der Anhörung. Die Rückmeldungen waren jedoch eine schallende Ohrfeige für die grün-schwarze Landesregierung. Wen wundert es, denn es war geplant, an Sonn- und Feiertagen lediglich eine Öffnung von acht Stunden zu ermöglichen, dabei aber u. a. die Hauptgottesdienstzeiten zu berücksichtigen. Faktisch hätte also der Inhaber einer vollautomatisierten Verkaufsstelle um 8 Uhr öffnen dürfen, dann um 10 Uhr wieder schließen müssen, um dann um 12 Uhr wieder öffnen zu dürfen – und das nur, weil in der Zwischenzeit der Gottesdienst ist. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Das wäre nicht nur mindestens ein Wertungswiderspruch gegenüber Bäckereien, die dieser Beschränkung nicht unterliegen, obwohl dort Mitarbeiterinnen hinter der Ladentheke stehen – ganz zu schweigen von Tankstellen, die immer mehr zu Vollsortimentern mutieren. Eine Klagewelle wäre vorprogrammiert. Mit Klagewellen kennt sich die CDU-Ministerin mittlerweile zwar aus, aber all das hätte nicht nur Investitionen verhindert (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) und die Versorgungslage im ländlichen Raum nicht verbessert, sondern auch zu weiterer Rechtsunsicherheit geführt. Der Entwurf der Landesregierung wurde jedoch nicht nur u. a. von Verbänden kritisiert, sondern fand offensichtlich noch nicht einmal die Zustimmung im Kabinett. Die gegenseitige Blockade von Grünen und CDU führte dazu, dass noch am 8. Dezember im Entwurf der Tagesordnung für die Plenarsitzung drei Tage später die Erste Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes aufgrund einer Meldung der Landesregierung vorgesehen war, sich das Kabinett aber offensichtlich am 9. Dezember – also zwei Tage vor der Parlamentsbefassung – so sehr an der Frage der Ladenöffnungszeiten zerstritten hat, dass das Gesetzesvorhaben an der grün-schwarzen Handlungsunfähigkeit scheiterte und von der Tagesordnung genommen wurde. Um ein Haar wäre es jedoch auch den Regierungsfraktionen nicht gelungen, den Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Es musste sogar noch eine Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses in der kommenden Woche anberaumt werden, um ode – 139. Sitzung – Mittwoch, 28. Januar 2026 das Gesetz noch in dieser Wahlperiode beraten und beschließen zu können. Wir, die Sozialdemokraten, sind hierzu bereit, sehen jedoch insbesondere bei den kommunalen Einschränkungsmöglichkeiten Klärungsbedarf. Der Entwurf erlaubt Gemeinden, per Rechtsverordnung die Öffnungszeiten unter Berücksichtigung einer Mindestöffnungsdauer von acht Stunden an Sonn- und Feiertagen einzuschränken. Das öffnet Tür und Tor für neue Bürokratie und ermöglicht einen Flickenteppich, wenn dann plötzlich von Ort zu Ort unterschiedliche Öffnungszeiten gelten. Für die Betreiber von automatisierten Läden ist die Möglichkeit solch gravierender Einschränkungen ein großes Investitionshemmnis – gerade vor dem Hintergrund, dass in vielen vollautomatisierten Verkaufsstellen rund 30 % des Wochenumsatzes an einem Sonntag gemacht werden. (Zuruf: Genau! Richtig!) Wir sehen den Punkt, dass die Kommune im Einzelfall die Möglichkeit haben muss, bei Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Öffnungszeiten beschränken zu können. Aber es muss aus unserer Sicht nicht gleich eine Rechtsverordnung sein, die das dann für die ganze Stadt Stuttgart oder für die ganze Stadt Mannheim vorsieht, sondern man muss das dann für den einzelnen Laden regeln. Was Sie hier machen, ist ein unnötiger Bürokratieaufbau. Das Ganze geht wesentlich bürokratieärmer, zielgenauer und wirtschaftsfreundlicher. Die SPD wird weiterhin alles daransetzen, den Betreibern von Automatenläden Rechtssicherheit zu geben und die Nahversorgung insbesondere im ländlichen Raum zu sichern, nachdem sich Grüne und CDU hier auch lange Zeit blockiert haben und erst jetzt auf den letzten Drücker eine Verabschiedung eines modernen Gesetzes zu den Ladenöffnungszeiten möglich ist. Wir sind auf die in der kommenden Woche im Wirtschaftsausschuss stattfindende Anhörung zu diesem Gesetzentwurf gespannt. Wir geben die Hoffnung nicht auf, dass Baden-Württemberg an dieser Stelle endlich ein bisschen moderner wird. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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