Tobias Vogt
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für Menschen in der Großstadt ist es wirklich schwer vorstellbar, dass der Brötchenkauf oder der Erwerb von einigen Flaschen Wasser oder von Windeln ein Problem sein kann, dann nämlich, wenn man in einem kleinen Dorf oder auf dem Land wohnt. In vielen kleinen Orten gibt es inzwischen keinen einzigen Laden mehr. Einkaufen bedeutet dort immer, ins Auto zu steigen, zehn, 15 Minuten oder länger zu fahren, einen Parkplatz zu suchen – für Familien mit Kindern ein wirklicher Stresstest. Für ältere Menschen, für Menschen ohne Führerschein, ohne Auto, für Jugendliche ist das ein echtes Alltagsproblem. (Tobias Vogt) In solchen Orten ist ein digitaler Kleinsupermarkt ein echter Glücksfall und bedeutet echte Lebensqualität – (Beifall bei Abgeordneten der CDU) ein kleiner, digitaler Laden ohne Personal, aber mit dem Nötigsten: Milch, Brot, Brötchen, Brezeln, Windeln, Hygieneartikel – Dinge, die man sofort braucht und nicht erst übermorgen. Genau solche Kleinstläden gehören zur modernen Nahversorgung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wer will, dass das Leben im Dorf, im ländlichen Raum lebenswert bleibt, wer will, dass man nicht für jede vergessene Kleinigkeit am Sonntag zur Tankstelle fahren muss, der muss ein Interesse daran haben, dass es personalfreie Kleinsupermärkte gibt und dass dieses Konzept auch wirtschaftlich aufgeht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Cindy Holmberg GRÜNE) Aber bislang ist die Thematik rechtlich nicht wasserdicht gewesen. Es fehlt eine eindeutige Grundlage dazu, ob und wie viele solcher Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Ein Angebot für den täglichen Bedarf trägt sich nur dann, wenn es täglich verfügbar ist, und zwar auch am Sonntag. Wenn der Kleinsupermarkt sonntags grundsätzlich geschlossen ist, wird aus dem Glücksfall ein Projekt, das schnell wieder verschwindet. Die CDU-Fraktion will genau das nicht. Wir wollen, dass Nahversorgung im ländlichen Raum und in den Ortsteilen wirklich funktioniert und für alle Menschen gewährleistet ist – mit und ohne Auto. Deshalb bringen CDU und Grüne gemeinsam ein Update des Ladenöffnungsgesetzes auf den Weg. Es geht um klare Regeln statt Grauzonen, es geht um Rechtssicherheit, und es geht um ein sauberes Austarieren – Versorgung ermöglichen, den Sonntag schützen. Wir setzen eine klare Grenze bei der Größe: maximal 150 m2 Verkaufsfläche. Das ist Grundversorgung im Kleinen. Der Sonntagsbetrieb ist völlig personalfrei. Und das Wichtigste: Die Verkaufsstellen sollen grundsätzlich auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Aber genauso klar ist: Der Sonntag bleibt ein besonderer Tag. Deshalb ist der Entwurf keine Einladung, den Sonntag zur verlängerten Ladenstraße zu machen, sondern ein begrenzter Rahmen mit Schutzkonzept: Erstens: An besonders geschützten Feiertagen bleibt auch der Kleinstladen geschlossen: am Karfreitag, am Ostersonntag, am Pfingstsonntag und am ersten Weihnachtstag. Zweitens: Es gibt keine Sonntagsarbeit durch die Hintertür. An Sonn- und Feiertagen dürfen keine Routinearbeiten durch Beschäftigte stattfinden: kein Auffüllen, kein Einräumen, kein „mal schnell noch ...“. Auch der Inhaber darf grundsätzlich nicht einfach sonntags nachladen. Ausverkauft heißt: ausverkauft bis zum nächsten Werktag. Eine eng begrenzte Ausnahme gibt es für tagesfrische Backwaren. Das ist konsequent, das ist pragmatisch und eine bürgerfreundliche, eine familienfreundliche Lösung. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Martina Häus- ler und Cindy Holmberg GRÜNE) riode – 139. Sitzung – Mittwoch, 28. Januar 2026 Drittens: Wir ermöglichen kommunalen Spielraum. Das Rathaus vor Ort kann Öffnungszeiten konkretisieren, je nach Lage, Lärmschutz und örtlicher Situation. Es kann, muss aber nicht. Gleichzeitig bleibt die Mindestöffnung von acht zusammenhängenden Stunden gesichert, damit die Regelung auch wirklich hilft. Der Gesetzentwurf bietet einen Rahmen, der vor Ort angepasst werden kann. Damit das Ganze transparent und geordnet läuft, gibt es klare Pflichten. Wer sonntags öffnen will, muss den Betrieb anzeigen: mit Nachweis zur Verkaufsfläche und mit mindestens sechs Wochen Vorlaufzeit. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz löst ein echtes Alltagsproblem und bleibt dabei grundsatzfest. Es schafft Rechtssicherheit, es stärkt die Nahversorgung, und es schützt den Sonntag. Ich bitte Sie, auch die Opposition, daher um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. Es sind doch auch die Vertreter vor Ort, die Gemeinderäte aller Parteien, die Kirchengemeinderäte, die genau für solche Läden für die Kommunen teilweise sogar vergünstigt Immobilien zur Verfügung stellen, in ihren Gemeinden werben und kämpfen, die Crowdfunding betreiben – ganz normale Leute vor Ort. Deshalb: Meine Damen und Herren, geben Sie diesem Gesetz ein breites bürgerliches Votum, damit in den Gemeinden der Weg zur Beschaffung der Milch, die vergessen wurde, einzukaufen, oder zur dringend benötigten Kleinigkeit nicht zur Frage nach dem Auto wird, damit der Familiensonntag nicht am leeren Kühlschrank scheitert und damit der Sonntag trotzdem Sonntag bleibt. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zuruf von der CDU: Bravo!)
