Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf jetzt für die Landesregierung Herrn Minister Hauk das Wort erteilen. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz – kurz: JWMG – hat nicht nur die Regelung der Jagdausübung zum Ziel, sondern es ist ein Gesetz, das gesunde und stabile Wildtierpopulationen, den Schutz bedrohter Tierarten und den Tierschutz zum Ziel hat. Das macht das Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland einzigartig. Die Urheberschaft des JWMG trägt Kollege Pix mit; ich weiß das, weil ich damals Oppositionsführer war (Zuruf von der SPD) und wir nicht besonders amused über die Novelle des Jagdgesetzes zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz waren. (Minister Peter Hauk) Ich muss allerdings aus heutiger Sicht sagen: Die Befürchtungen, die wir damals hatten, sind nicht eingetreten. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja, ist ein gutes Gesetz, gell?) Während wir früher im Jagdgesetz Wildtiere nur unter dem Blickwinkel des Abschusses betrachtet haben, wird im JWMG nun der weitere Begriff – die Jäger haben früher Hege dazu gesagt –, nämlich das Management von Wildtieren, deutlich stärker in den Fokus gerückt. Es bietet sich, denke ich, geradezu an, dass Wildtiere dort, wo sie unter einem Schutz stehen – im Naturschutzrecht beispielsweise –, im Management im Schutz mit erfasst werden. Damit hat sich das JWMG in Baden-Württemberg, muss ich aus heutiger Sicht sagen, bewährt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Klaus Hoher FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Umso erstaunlicher war und ist es, dass sich, seit sich die Ressortierung 2016 verändert hat – nämlich seit der Naturschutz nicht mehr im MLR ressortiert, sondern ins Umweltministerium gewandert ist –, insbesondere der grüne Koalitionspartner beharrlich weigert, diese Wildtiere, die derzeit ausschließlich dem Naturschutzrecht unterliegen, in das JWMG zu überführen, obwohl sich ja am Schutzstatus zunächst einmal gar nichts ändert. Aber es würde bei Konfliktfällen vieles einfacher machen, nämlich dann, wenn es zu Entnahmen kommt. (Zurufe) – Ich komme gleich noch dazu. – Das ist ja das Erstaunliche, dass diese Wendung eben nicht mit vollzogen worden ist. Kaum sitzt ein schwarzer Minister im MLR, war das JWMG auf einmal nicht mehr das wert, was es vorher wert war. Also, dieser Eindruck entsteht schon. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Raimund Ha- ser CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der öffentlichen Anhörung zu diesem Thema gab es einen breiten Tenor für die Aufnahme von Bibern und Saatkrähen in das JWMG zu hören. Das JWMG regelt eben nicht nur die Ziele der Jagd, sondern bringt auch die gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Belange mit der heimischen Wildtierpopulation in Einklang. Das JWMG berücksichtigt darüber hinaus den Tierschutz und bezieht insbesondere auch den Artenschutz gezielt mit ein – im Gegensatz zu Jagdgesetzen anderer Länder. Mit der Unterstellung dieser Tierarten unter das JWMG könnten die Managementmöglichkeiten bei Schäden und Konflikten deutlich verbessert werden, ohne Tierschutz und Artenschutz zu vernachlässigen. Vom Kollegen Dr. Rösler habe ich immer anderes gehört: Das würde es unnötig verkomplizieren, wenn auf einmal zwei Rechtskreise verantwortlich wären. Nein, das Gegenteil ist der Fall. Die zwei Rechtskreise ergänzen sich – nämlich dort, wo es Überschneidungen gibt –, und sie verkomplizieren nicht. Das ist der entscheidende Punkt. Zudem wird man auch ode – 139. Sitzung – Mittwoch, 28. Januar 2026 dem Ansinnen der Entbürokratisierung ein Stück weit gerecht werden. Aber mal zu den Fakten: Der Biber zeigt eine deutlich gute Bestandsentwicklung. Im Land leben derzeit über 12 000 Biber, so die Zahlen des Umweltministeriums. Überflutete landund forstwirtschaftliche Flächen sowie untergrabene Straßen und Bahndämme sorgen für Unmut, können sogar Menschenleben gefährden. Deshalb habe ich vor fünf Jahren mit dem Kollegen Untersteller anlässlich der damaligen Verständigung über den Wildtierbericht vereinbart, dass wir ein Bibermanagement entlang der Donau wie in Bayern machen, also auch Biber letal entnehmen. Das war die Verständigung mit dem Kollegen Untersteller. Dann kam die Landtagswahl, es gab eine neue Regierung – wieder Grün-Schwarz, aber mit neuen Personen –, und man hat sich dann nicht mehr auf eine Verständigung à la Bayern kapriziert, sondern man hat gesagt: Dann machen wir ein Modellprojekt. Das Modellprojekt zu machen war mir auch recht, aber das Modell hat erst mal drei Jahre gedauert mit dem Ergebnis, dass wir – bei gleicher Rechtslage wie in Bayern – eben nicht 5 000, 6 000, 7 000 Biber entnehmen, obwohl ja alle Reviere in Baden-Württemberg schon voll sind und der Biber auch eine Reproduktionsrate von 30 % aufweist. Das haben wir eben nicht gemacht, sondern am Ende dieser Legislaturperiode sind es genau vier letale Entnahmen. Vier! (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Das, meine Damen und Herren, ist doch ein Hohn. Denn Tatsache ist: Nach zwei Jahren müssen die Biber ihre Familie verlassen und suchen Reviere; wenn sie keine Reviere finden, verursachen sie Schäden, weil sie an Stellen bauen, an denen wir das nicht verantworten können. Deshalb muss man etwas tun, und dann bleibt nichts anderes übrig – übrigens bleibt auch aus Tierschutzgründen nichts anderes übrig –, als Biber letal zu entnehmen. Wo ist das Problem? Ihr Problem ist doch, dass Sie es nicht ertragen können, dass der Artenschutz und der Naturschutz in Baden-Württemberg Erfolge haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Na- dyne Saint-Cast GRÜNE) Das ist doch ein Riesenerfolg: Der Biber hat sich etabliert. Freuen wir uns doch darüber! Herrgott noch mal, wo ist das Problem? Es will doch niemand den Biber ausrotten, aber einzelne Exemplare, die aufgrund der Reproduktionstätigkeit nicht mehr dort bleiben können, müssen dann halt entnommen werden. Das machen wir bei Wildschweinen so, das machen wir beim Hirsch so, das machen wir bei den Rehen so, das machen wir auch bei den Hasen so, das machen wir selbst bei den Rebhühnern so. (Zurufe) – Natürlich machen wir es dort so. – Überall dort, wo bestimmte Lokalpopulationen überhandnehmen, muss man entnehmen, und dieser Realitätsverweigerung stellen Sie sich bisher nicht. Das ist ein Problem. Das ist das Problem der Artenschützer, das Problem eines überzogenen Artenschutzes. Das (Minister Peter Hauk) hat mit Artenschutz nichts mehr zu tun; das ist am Ende Tierquälerei und Menschenquälerei, weil Sie damit auch menschliche Tätigkeiten gefährden. Das beste Beispiel waren die Überschwemmungen im letzten Jahr in Kißlegg; der dortige Hochwasserdamm ist gerade nicht übergelaufen – gerade nicht, und das war ein Riesenglück. Ehrlich gesagt war das einfach deshalb ein Riesenglück, weil der Biber schon Teile des Dammes besiedelt hatte und damit schon Verfüllungen vorgenommen hatte. Die Retentionsfläche stand in dem Umfang gar nicht zur Verfügung. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn der Damm übergelaufen wäre. Dazu muss man sagen: Das wäre nur das Versäumnis einer falsch verstandenen Artenschutzpolitik gewesen, weil man den Biber ständig nur vergrämt hat und solche Bauwerke nicht im Blick hatte, die man zu anderen Zwecken gebaut hatte, nämlich zum Menschenschutz. Am Ende geht Menschenschutz in einer Kulturlandschaft noch immer vor Tierschutz. Das ist halt so; dazu muss man sich eben auch bekennen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei der FDP/DVP) Jetzt, nach zehn Jahren – in Bayern entnehmen sie Biber bereits seit zehn Jahren letal –, zufällig einige Wochen vor der Landtagswahl, haben wir in der letzten Woche eine Biberverordnung erlebt, den lang ersehnten Einstieg in das Naturschutzmanagement, sodass man den Biber in den Landkreisen auch flächendeckend entnehmen kann. (Abg. Martin Hahn GRÜNE: Das hätte man schon viel früher haben können!) Es war vollkommen folgerichtig, das zu machen; ich kritisiere das nicht. Ich war sehr dafür und befürworte es auch, dass die Biberverordnung jetzt da ist, aber noch einmal: Seit zehn Jahren drängen wir, seit fünf Jahren gibt es die Vereinbarung – damals noch mit Untersteller –, und vier Biber sind am Ende letal entnommen worden. Jetzt versucht man, das auf einen gangbaren rechtlichen Weg zu stellen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, so kurz vor der Landtagswahl noch einmal die Kurve zu bekommen und in ein Artenschutzmanagement einzusteigen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Naturschutzverwaltung regelt nun das Bibermanagement, wodurch nun, auch im Vergleich zu bisherigen Regelungen, einfachere Entnahmen von Bibern möglich sind. Wir haben uns dabei besonders für die Belange der Landwirtschaft und der Jäger eingesetzt, was am Ende auch gelungen ist. Deshalb begrüße ich die nun endlich geschaffene Möglichkeit, zu handeln. Ich sage ausdrücklich, ich begrüße das, weil es uns Entlastungen bringt, weil es den Kommunen Entlastungen bringt, den Bauern und den Menschen im ländlichen Raum und überall, wo sich der Biber zum Problem entwickelt. Es ist aber überfällig und vielleicht ein Stück weit schon zu spät. (Zuruf des Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE) Ich hätte mir gewünscht, dass schon früher so gehandelt worden wäre. Das ist der entscheidende Punkt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) riode – 139. Sitzung – Mittwoch, 28. Januar 2026 Ich bin jetzt gespannt, ob das Thema dann am Ende auch unbürokratisch in der Fläche läuft und es auch schnelle Entnahmen geben wird. Bei der Saatkrähe haben wir dieselbe Grundproblematik. Beide Tierarten, der Biber und die Saatkrähe, sind streng geschützte Tierarten. Da sind wir im Management noch nicht so weit. Die Schäden an den Feldfrüchten durch Raben- und Saatkrähen nehmen massiv zu. Es ist auch nicht einfach, wenn sie im Pulk auftreten, zwischen einer Saatkrähe und einer Rabenkrähe zu unterscheiden. Das macht deutlich, dass wir diese beiden Arten ein Stück weit zusammen denken und auch das Management zusammen machen müssen. Eine Erhebung des Landesbauernverbands – für die ich mich herzlich bedanke – zeigt, dass die Schäden um bis zu 70 % reduziert werden können, wenn die Saatkrähe gemanagt, aber auch vergrämt und entnommen werden kann. Allerdings kann ein Management derzeit nur im Rahmen von Einzelfallentscheidungen oder Allgemeinverfügungen der Naturschutzverwaltung erfolgen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Allgemeinverfügungen gibt es erst seit dem letzten Jahr. Warum eigentlich? Ich denke, die FDP/DVP war es, die vor zwei, drei Jahren eine Anfrage hierzu gestellt hat. (Abg. Georg Heitlinger und Abg. Klaus Hoher FDP/ DVP nicken.) Es gab über 1 000 Einzelfallentscheidungen, 1 000 Verwaltungsakte für die Saatkrähe. (Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Hört, hört!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Beamte – Männer und Frauen – in den Landratsämtern haben en masse zu tun, falls sie das überhaupt personell bewältigen können. Meinen Respekt dazu. 1 000 Einzelfallentscheidungen, tausendmal Gebühren, die erhoben werden, tausendmal unterschiedliche Betrachtungsweisen, Einzelfälle – (Glocke des Präsidenten) den Grips, den man dafür verwenden muss. Es ist doch Irrsinn, (Glocke des Präsidenten) eine Regelung auf Einzelfälle zu konzentrieren, wenn ich ein allgemeines Problem habe! (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der AfD)
