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Dr. Wolfgang Reinhart

03.12.2025 Sitzungen 17/136

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! In der Aussprache liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/9479. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 17/9671. Hier wird Ihnen empfohlen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Zu diesem Gesetzentwurf liegen ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD und ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP vor. Über den Änderungsantrag lasse ich zuerst abstimmen, über den Entschließungsantrag erst nach der Schlussabstimmung. Die Fraktion der SPD hat namentliche Abstimmung über Ziffer 2 ihres Änderungsantrags beantragt. Ich frage deshalb: Hat dieser Antrag die notwendige Unterstützung? – Das ist der Fall. (Unruhe) – Ich bitte um Aufmerksamkeit. – Zunächst lasse ich offen über die Ziffern 1, 3 und 4 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD, Drucksache 17/9993-2, abstimmen. Dann kommen wir, wie gesagt, zum weiteren Fortgang, zur namentlichen Abstimmung. Wer also den Ziffern 1, 3 und 4 des Änderungsantrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit sind diese Ziffern des Änderungsantrags mehrheitlich abgelehnt. Jetzt kommen wir zur namentlichen Abstimmung über Ziffer 2 des Änderungsantrags. Wer Ziffer 2 des Änderungsande – 136. Sitzung – Mittwoch, 3. Dezember 2025 trags zustimmt, den bitte ich, wie üblich die Stimmkarte „Ja“ einzuwerfen, wer sie ablehnt, möge die „Nein“-Stimmkarte verwenden, und wer sich der Stimme enthält, nehme die Stimmkarte „Enthaltung“. Wir treten jetzt in das übliche Verfahren ein. Bitte holen Sie sich Ihre Stimmkarten, und werfen Sie diese in eine der beiden Urnen vor dem Plenarsaal ein. Die Abstimmung ist eröffnet. (Abgabe der Stimmkarten) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist noch jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? – Alle haben abgestimmt. Dann schließe ich die Abstimmung. Ich bitte jetzt die Schriftführer, das Abstimmungsergebnis festzustellen. Wir unterbrechen nun die weitere Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 4 und fahren fort mit Tagesordnungspunkt 5. Das Ergebnis der Abstimmung gebe ich spätestens im Anschluss an Tagesordnungspunkt 6 bekannt. Danach setzen wir die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 4 fort. Damit ist, wie gesagt, dieser Tagesordnungspunkt unterbrochen. Ich rufe jetzt Punkt 5 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg und weiterer Vorschriften – Drucksache 17/9654 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/9899 Berichterstattung: Abg. Daniel Karrais Meine Damen und Herren, das Präsidium hat beschlossen, dass in der Zweiten Beratung keine Aussprache geführt wird. Wir kommen daher gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/9654. Abstimmungsgrundlage ist – wie erwähnt – die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 17/9899. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 13. Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/9986, vor, der Änderungen bei der Nummer 3 betrifft und die Einfügung der neuen Nummern 4, 8 und 9 verlangt. Ich stelle diesen Änderungsantrag insgesamt zur Abstimmung. Wer jetzt dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der AfD mehrheitlich abgelehnt. Ich möchte Ihnen noch sagen: Im Einleitungssatz ist die Fundstelle anzupassen. Grund hierfür ist, dass durch Artikel 1 des am 12. November 2025 verabschiedeten Gesetzes zur Reduktion bürokratischer Vorschriften – Sie erinnern sich: Rege- (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) lungsbereinigungsgesetz – eine Änderung des E-Government-Gesetzes beschlossen wurde. Dieses Regelungsbereinigungsgesetz wurde zwischenzeitlich verkündet, und die Fundstelle kann daher jetzt aktualisiert werden. Sie lautet wie folgt: Das E-Government-Gesetz Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2015 (GBl. S. 1191), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. November 2025 (GBl. 2025 Nr. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Wer Artikel 1 mit dieser Aktualisierung der Fundstelle zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist hier mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe jetzt auf Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung und zur Änderung weiterer Vorschriften Wer stimmt Artikel 2 zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist hier einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Inkrafttreten Wer stimmt Artikel 3 zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 3. Dezember 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg und weiterer Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt. Punkt 5 der Tagesordnung ist damit bereits erledigt. Wir kommen schon zu Punkt 6 der Tagesordnung: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung der Landesregierung vom 21. Oktober 2025 – Bericht über aktuelle europapolitische Themen – Drucksachen 17/9700, 17/9752 Berichterstattung: Abg. August Schuler Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. iode – 136. Sitzung – Mittwoch, 3. Dezember 2025 Ich erteile das Wort zunächst für die Fraktion GRÜNE der Kollegin Sarah Hagmann. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

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