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Dr. Wolfgang Reinhart

03.12.2025 Sitzungen 17/136

Jetzt darf ich für die Landesregierung unserem Innenminister das Wort erteilen. Bitte sehr. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herzlichen Dank für eine überwiegend sachliche und fachliche Debatte, die wir jetzt im Landtag führen durften. In der ersten Lesung zur Einbringung des Gesetzentwurfs und in der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss dazu haben die Rednerinnen und Redner und auch die geladenen Experten übereinstimmend und allseits betont: Wir können in Baden-Württemberg stolz sein auf unseren Katastrophenschutz und hierbei vor allem auf unser bärenstarkes Ehrenamt, das wir in diesem Land haben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der AfD) Wir sind gut aufgestellt, aber wir arbeiten auch daran, es jeden Tag ein bisschen besser zu machen nach dem Motto „Das Bessere ist des Guten Feind“. Klar ist auch: Das Landeskatastrophenschutzgesetz ist nur ein Baustein für einen starken Bevölkerungsschutz. Es bedarf beispielsweise einer guten Finanzierung. Hier bin ich dem Landtag von Baden-Württemberg, namentlich den Koalitionsfraktionen, dankbar, dass wir in den letzten Jahren wirklich zugelegt haben: im letzten Doppelhaushalt 25 Millionen €, im aktuellen Doppelhaushalt 2025/2026 19 Millionen € und im Nachtragshaushalt – meine Bitte an den Landtag von Baden-Württemberg ist, dies so zu beschließen – plus 116 Millionen € für den Katstrophenschutz. Das ist eine gute finanzielle Ausstattung. Der Katastrophenschutz lebt aber nicht nur von einer guten finanziellen Ausstattung und einer guten Umsetzung von Gesetzen, von guten Rahmenbedingungen, er lebt vor allem von den vielen hoch engagierten Ehrenamtlichen, Zigtausenden von Ehrenamtlichen in unserem Land, die bei Unglücken und bei Unwetterlagen, wie wir sie im letzten Jahr in Oberschwaben oder im Remstal hatten, in die Stiefel steigen, wenn der Piepser ertönt. Danke an all diejenigen, die 365 Tage im Jahr 24/7 für uns da sind. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der AfD) Von ganz großer Bedeutung sind die Handlungsspielräume für diejenigen, die an der Basis das Gesetz umsetzen. Wir dürfen den Mitwirkenden vertrauen, dass sie eine gute Umsetzung gewährleisten. Immer mehr Berichtspflichten – das will ich mal an die Adresse der Opposition richten –, immer mehr Statistik, immer mehr Abfragen, ja, immer mehr Bürokratie, das wollen wir gerade nicht haben. Das ist Gift für das Ehrenamt, wenn wir die Dinge immer mehr verbürokratisieren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Das ist wahr!) (Minister Thomas Strobl) Richtig ist daher der Weg, den unser Gesetz geht: wo immer möglich Pauschalen für die Finanzierung und wo immer möglich Handlungsspielräume für die Praxis. Mein herzlicher Dank gilt allen Akteuren des Katastrophenschutzes, die auch bei der Erstellung unseres Gesetzentwurfs konstruktiv und intensiv mitgewirkt haben. So ist ein Gesetz aus der Praxis für die Praxis entstanden. Danke für diese konstruktiven Hinweise. Das werden wir auch in Zukunft so halten, dass wir unsere Gesetze, unsere Regelungen im Bevölkerungsschutz gemeinsam mit den Praktikern erarbeiten. Wesentliche neue Inhalte sind eine ausdrückliche Regelung zur Ehrenamtsförderung, klare Regelungen zur Leitung eines Einsatzes, die grundlegende Planung mit vorangehender Gefahrenanalyse und Schutzzielbestimmung, klare Aufgabenzuweisungen und Eingriffsbefugnisse. Nun lassen Sie mich an dieser Stelle auf etwas eingehen, was in der öffentlichen Anhörung und auch in der Öffentlichkeit mehrfach zur Sprache kam: die Helferrechte. Gerade weil ich von unserem Gesetzentwurf überzeugt bin, nehme ich auch diese Stimmen sehr ernst. Ich will es aber hier noch mal klipp und klar sagen: Das novellierte Landeskatastrophenschutzgesetz enthält die gleichen Rechte im Hinblick auf die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen wie das Feuerwehrgesetz für die Feuerwehrangehörigen, wenn eine Katastrophe oder die Außergewöhnliche Einsatzlage, AEL, ausgerufen wurde und, falls sie nicht ausgerufen wurde, in allen Fällen, in denen eine Heranziehung durch die untere Katastrophenschutzbehörde erfolgt. Hierzu gehört insbesondere die Freistellung am Arbeitsplatz und Bezahlung des Verdienstausfalls. Wir haben noch weitere Dinge dazugenommen. Das ist jetzt wirklich eine bundesweite Premiumlösung. Das ist bundesweiter Goldstandard, den wir hier formuliert haben. Im Falle von Selbstständigen wird selbstverständlich der Gewinnausfall übernommen. Noch einmal: Das Landeskatastrophenschutzgesetz enthält die gleichen Rechte betreffend die Ehrenamtlichen wie das Feuerwehrgesetz für die Feuerwehrangehörigen. Wir haben uns alle Vorschläge, die gekommen sind, angeschaut, um das noch einmal klarer und besser zu formulieren. Unsere Regelung im Gesetzentwurf, die wir nicht verändert haben, ist so was von eindeutig – sie stand von Anfang an so drin –, sie ist die Weitestgehende und sichert auch außerhalb der Übungen die meisten Rechte für die Ehrenamtlichen – also ein Sturm im Wasserglas. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Das hat sich dann aber alles im Laufe der Zeit gelegt. Solche Debatten helfen dann auch für ein gegenseitiges Verständnis. Unser Gesetz erweitert im Übrigen den Anwendungsbereich der AEL nochmals und erleichtert deren Feststellung, die jetzt auch automatisiert, blitzschnell ablaufen kann. Auch dies dient im Übrigen der Stärkung der Helferrechte. Es kann freilich noch weitere Anwendungsfelder geben. Darüber bleiben wir mit den Praktikern gern im Gespräch. iode – 136. Sitzung – Mittwoch, 3. Dezember 2025 Damit nicht genug: Die Kostenregelungen werden präziser als bislang gefasst. Die Kosten, die durch die Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer entstehen, werden einheitlich und ehrenamtsfreundlich durch das Land getragen. Lieber Herr Kollege Ranger, bei allergrößter Wertschätzung, vielleicht beseitigen wir auch dieses Missverständnis noch: Dinge, die bisher die Landkreise bezahlen müssen, übernimmt künftig, insbesondere im Falle der Katastrophe oder der AEL, das Land. (Zuruf von der SPD) Das heißt, wir entlasten die Landkreise von Kosten, und es entstehen keine zusätzlichen Belastungen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Das ist die kommunalfreundliche Landesregierung in Baden-Württemberg. Wir schauen auch, dass die Abrechnungen maximal bürokratiearm gemacht werden. Auch zu Bürokratiearmut und Staatsverschlankung gab es Vorschläge aus der Opposition. Ich will nur einen herausgreifen, nämlich ein Landeskompetenzzentrum für Katastrophenschutz aufzubauen. Das kann man natürlich fordern. Ich denke, Frau Abg. Schwarz und Herr Dr. Miller haben ausgeführt, dass wir in Baden-Württemberg mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereits kompetent und sehr gut aufgestellt sind. Ich kenne von den Praktikern keinen solchen Vorschlag. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Aber das ist schon ein interessanter Vorschlag zur Entbürokratisierung und Staatsmodernisierung, gerade von der FDP/ DVP, eine neue Landesbehörde, also eine neue Ministerialbürokratie, zu schaffen. Wir sind auch in der Tat für einen schlanken Staat. (Zuruf: So ist es!) Deswegen organisieren wir auch den Katastrophenschutz bürokratiearm und schlank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. An- drea Schwarz GRÜNE) Die Jahrespauschale für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Organisationen kann zudem ab diesem Jahr von 130 € auf 180 € erhöht werden. Das, so finde ich, ist doch eine beachtliche Erhöhung. Das haben die Ehrenamtlichen wirklich verdient. Dass nun auch Verwaltungskosten übernommen werden können, bringt ebenfalls eine Entlastung für das Ehrenamt. Die Pauschale gewährleistet dabei, dass die Unterstützung des Ehrenamts maximal bürokratiearm abläuft. Auch die Unterbringung und Unterhaltung der Landesfahrzeuge des Katastrophenschutzes werden nunmehr kostendeckend und durch eine kräftige Erhöhung der Fahrzeugpauschalen möglich sein, selbstverständlich wieder als Pauschale, damit das Ehrenamt an der Basis nicht mit Abrechnungen und Schreibkram überhäuft wird. (Minister Thomas Strobl) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß, dass vielen Ehrenamtlichen der Aktionstag zum Thema Katastrophenschutz an den Schulen sehr am Herzen liegt. Auch mir liegt dieses Baby sehr am Herzen. Deswegen noch einmal an dieser Stelle – auch das ist im Gesetzentwurf berücksichtigt –: Zukünftig ist es mit dem neuen Gesetz möglich, mit Pauschalen zu gewähren, dass es eine Freistellung und eine entsprechende Entschädigung für den Verdienstausfall gibt. Eingangs habe ich es schon gesagt: Es gilt, weiter am Ball zu bleiben. Ein modernes Landeskatastrophenschutzgesetz ist e i n weiterer und besonders relevanter Baustein zur Sicherung und Stärkung der Einsatzbereitschaft des Katastrophenschutzes. Freilich sind auch die Finanzen ein entscheidender Faktor. Deswegen noch einmal meine Bitte an den Landtag von Baden-Württemberg, im Nachtragshaushalt diese von uns vorgeschlagenen 116 Millionen € für den Katastrophenschutz zu genehmigen. Das wäre noch einmal ein richtiger Finanzbooster, und das würde eine Wertschätzung gegenüber dem Ehrenamt zum Ausdruck bringen. Hier und heute bitte ich Sie aber herzlich um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf, für einen starken Katastrophenschutz in Baden-Württemberg und für ein starkes Ehrenamt in Baden-Württemberg. Damit kommen wir vor die Lage, und wir sagen dem Ehrenamt mit diesem modernen Gesetz auch herzlich und tatsächlich Danke. Und Ihnen Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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