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Klaus Ranger

SPD 03.12.2025 Sitzungen 17/136

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Ja, Herr Kollege Miller, ein Teil mag ausgeräumt sein, aber leider noch nicht alles. Deshalb ist unser Änderungsantrag schon wichtig. (Abg. Christian Gehring CDU: Jetzt warst du vorhin so nett zu uns! – Abg. Manuel Hagel CDU: Alles wie- der kaputt!) In der ersten Lesung habe ich gesagt, dass es hier nicht um Paragrafen, sondern um die Menschen geht, die in Krisen und Katastrophen Verantwortung für unser Land übernehmen. Heute legen wir Ihnen konkrete Verbesserungen vor, damit aus einem gut gemeinten Gesetz auch vollends ein gut gemachtes Gesetz wird. (Klaus Ranger) Wir fordern die Einrichtung eines Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz. Dies ist eine zentrale Erkenntnis aus der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Nein!) Die Krisen der letzten Jahre, vor allem die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal, haben gezeigt, dass lokale Akteure in extremen Lagen schnell überfordert sein können. Verstehen Sie mich aber nicht falsch. Das ist kein Vorwurf an die Akteure vor Ort, sondern das ist systembedingt. Wenn Informationen nicht gebündelt werden, wenn Zuständigkeiten unklar sind oder wenn Warnsignale nicht rechtzeitig erkannt werden, kann das fatale Folgen haben. Ein Landesamt schafft hier Abhilfe: Es bündelt Erkenntnisse, steuert landesweit und unterstützt die unteren Katastrophenschutzbehörden. Es schafft eine klare Struktur neben den bestehenden behördlichen Linien und stellt sicher, dass im Ernstfall alle Ebenen ineinandergreifen. Das ist kein Selbstzweck, sondern eine Lehre aus realen Katastrophenszenarien. (Beifall bei der SPD) Die zweite Änderung betrifft die Rechtssicherheit für unsere Einsatzkräfte. Zentrales Problem ist hier der Anwendungsbereich des Gesetzes; denn das Landeskatastrophenschutzgesetz gilt nur bei Katastrophen und Außergewöhnlichen Einsatzlagen. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Wo steht das?) – Im Gesetzentwurf. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Nein, das steht da nicht drin!) Das Innenministerium und die Regierungsfraktionen waren bei der Anhörung noch der Meinung – Sie haben es ja gesagt, Herr Dr. Miller –, dass hier alles schon geregelt sei. (Abg. Andrea Schwarz GRÜNE: Das ist so!) Aber die Verbände haben klar widersprochen. Wir erweitern daher die Anwendung der Helferrechte ausdrücklich auf jene Fälle, in denen eine Katastrophe oder Außergewöhnliche Einsatzlage nicht festgestellt wurde, (Glocke des Präsidenten) aber eine Alarmierung durch die Katastrophenschutzbehörde erfolgt.

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