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Matthias Miller

CDU 03.12.2025 Sitzungen 17/136

Vielen Dank für die Frage, Herr Kollege Kenner. Ich habe nicht gesagt, dass die Irritation seit Wochen ausgeräumt sei. (Abg. Jonas Weber SPD: Aha!) Sie ist erst gestern ausgeräumt worden, aber sie ist mittlerweile ausgeräumt. In Ihrem Änderungsantrag schreiben Sie, dass all diese Bestimmungen auch dann gelten, „wenn keine Außergewöhnliche Einsatzlage oder Katastrophe festgestellt wird und die Rechtsgrundlage der Alarmierung unklar bleibt“. Aber diesen zweiten Halbsatz brauchen wir gar nicht, weil der erste Halbsatz schon gilt, auch wenn keine Außergewöhnliche Einsatzlage oder Katastrophe festgestellt wird. Das ist somit klar. Deswegen habe ich gerade explizit noch einmal so deutlich gesagt, damit der Wille des Gesetzgebers dokumentiert ist: Wenn keine AEL oder kein Katastrophenfall vorliegt, ist die Helfergleichstellung da, wenn die Katastrophenschutzbehörde alarmiert. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Christian Gehring CDU: Sehr gut!) Es ist doch schön, wenn wir die Unklarheiten noch ausräumen. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr schön! Haben Sie sehr schön gemacht!) (Dr. Matthias Miller) Lassen Sie mich noch zu den anderen Änderungsanträgen kurz Stellung nehmen. Zu den Katastrophenschutzbeauftragten hat meine Vorrednerin schon alles gesagt. Ich glaube, wir haben die entsprechenden Personen in den Katastrophenschutzbehörden und brauchen hier nicht weitere Beauftragte. Die Frage, ob wir ein Landesamt für Bevölkerungsschutz einführen sollten, ist eine ganz gute Frage. Die haben wir uns auch schon jahrelang gestellt. (Unruhe) – Gibt es noch Irritationen? (Abg. Sascha Binder SPD: Wir sind schon weiter! – Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP – Glo- cke des Präsidenten)

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