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Matthias Miller

CDU 03.12.2025 Sitzungen 17/136

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute einen richtigen Bevölkerungsschutztag hier im Parlament. Es freut mich, dass wir zum Ende dieser Legislaturperiode die umfangreiche Novellierung des Landeskatastrophenschutzgesetzes zum Abschluss bringen können. In den vorliegenden Gesetzentwurf ist viel Sachverstand eingeflossen, sowohl von den Hilfsorganisationen als auch aus der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“. Mit dem neuen Landeskatastrophenschutzgesetz, flankiert durch die Mittel aus dem Sondervermögen, stellen wir den Bevölkerungsschutz in Baden-Württemberg zukunftsfest auf. Wir sorgen für klare Verantwortlichkeiten, zeitgemäße Strukturen und eine moderne Ausstattung, die den Herausforderungen dieses Jahrzehnts gerecht werden. Während der Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Innenausschuss sind zwei Aspekte angesprochen worden, zu denen ich gern noch ein paar klarstellende Hinweise geben möchte. Zum einen betrifft dies die sogenannte Helfergleichstellung. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang insbesondere auf § 15 Absatz 2 des Landeskatastrophenschutzgesetzes abheben. Dort heißt es wörtlich – Zitat –: Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Helferinnen und Helfer, die durch eine Katastrophenschutzbehörde zu einer dienstlichen Veranstaltung, insbesondere zu einem Einsatz, einer Übung oder einem sonstigen dienstlichen Termin, herangezogen werden. Nach unserer Rechtsüberzeugung ist diese Formulierung eindeutig. Sobald eine Katastrophenschutzbehörde Helferinnen und Helfer alarmiert, gelten sämtliche Helferrechte einschließlich der Freistellung vom Arbeitsplatz, Verdienstausfallübernahme usw., (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) und zwar unabhängig davon, ob ein Katastrophenfall vorliegt, eine Außergewöhnliche Einsatzlage oder eine sonstige Lage. Entscheidend ist allein, dass die Katastrophenschutzbehörde alarmiert. Dann sind alle ehrenamtlichen Kräfte gleichgestellt. Ich möchte ausdrücklich betonen: Wenn § 15 des Landeskatastrophenschutzgesetzes künftig auszulegen sein sollte, ist diese Rechtsauffassung der klare Wille des Gesetzgebers. Das ist dokumentiert und wird auch in den Plenarprotokollen nachzulesen sein. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Ich bin dankbar, dass sich die Irritationen zur Helfergleichstellung in den letzten Wochen mittlerweile in Schall und Rauch aufgelöst haben. Auch Ziffer 2 des Änderungsantrags der SPD-Fraktion ist damit hinfällig. Ich denke nicht, dass wir de – 136. Sitzung – Mittwoch, 3. Dezember 2025 im Sinne straffer und klarer Gesetzgebungstechnik solche tautologischen Nichtaussagen in unser Gesetz aufnehmen sollten. (Zuruf von der SPD: Uijuijui!) Erlauben Sie mir, auch noch auf die weiteren Änderungsanträge – – (Glocke des Präsidenten)

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