Andrea Schwarz
Vor wenigen Tagen ist die Klimakonferenz in Brasilien zu Ende gegangen. Die Ergebnisse sind eher ernüchternd. Das Ziel des Pariser Abkommens von maximal 2 Grad Erderwärmung werden wir so wahrscheinlich nicht halten können. Das wird dramatische Folgen haben und hat es schon jetzt, und das eben auch für Baden-Württemberg: Dürren, Starkregen, Hochwasser, Stürme, Waldbrände werden zunehmen. Dafür brauchen wir einen gut aufgestellten Katastrophenschutz. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ein effektiver Katastrophenschutz ist durch Zusammenarbeit gekennzeichnet. Er ist eben keine singuläre Maßnahme, sondern ein Konzert mit vielen Akteuren. Wie jedes Orchester braucht es die Anleitung eines strengen Dirigenten. Hier werden bei komplexeren Lagen die Katastrophenschutzbehörden im Land und die Führungskräfte zukünftig deutlich mehr gefordert. Auch die Zusammenarbeit zwischen den Organisationen wird immer wichtiger werden. An dieser Stelle ist mir eines wichtig zu sagen: Bei den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern unterscheiden wir nicht zwischen den Organisationen. Auch wenn das Wort „Helfergleichstellung“ nicht wörtlich im Gesetz steht, sind die Regelungen mehr als eindeutig. Dort, wo der Staat, also die Katastrophenschutzbehörde, zu einem Einsatz alarmiert, Helferinnen und Helfer zu einer Ausbildung entsendet oder Sonstiges anordnet, gilt die Freistellungspflicht für die Arbeitgeber. Das bedeutet: Ersatz für Lohn, umfangreicher Versicherungsschutz, rechtliche Absicherung und – auch das sei gesagt – die Pflicht zur Teilnahme am Einsatz. Das gilt selbstverständlich auch für die Einsatzkräfte des Roten Kreuzes. So stand es von Anfang an im Gesetzentwurf. Das war mir und auch dem Kollegen Miller sehr wichtig. – Mit Blick auf Frau Bosch freue ich mich, dass die Missverständnisse ausgeräumt sind und wir alle damit zufrieden sein können. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich habe auch immer wieder betont: Mir wäre es am liebsten, wenn diese Rechte und Pflichten automatisch gelten würden, sobald die Leitstelle alarmiert. Allerdings bräuchte man dafür die Leitstellen ganz klar in – ich sage es mal so – „the Händ of ‚THE LÄND‘“, beispielsweise also in der Führung eines Landesbeamten. Das haben wir aktuell nicht. Deshalb haben wir in § 43 Absatz 2 die Möglichkeit eingeräumt, dass die jeweilige untere Katastrophenschutzbehörde die Leitstellen schon iode – 136. Sitzung – Mittwoch, 3. Dezember 2025 vorab anweisen kann, bei bestimmten Kriterien die AEL festzustellen. Damit schließen wir auch eine wichtige Lücke z. B. bei der Alarmierung von ehrenamtlichen Einsatzkräften bei einem Massenanfall von Verletzten. Mindestens genauso wichtige Akteure sind die Bevölkerung und die Spontanhelfenden. In der Anhörung zum Gesetz wurde deutlich, dass wir hier wichtige Weichen stellen. Wir machen schon in § 1 deutlich: Bevölkerung ist keine homogene Masse. Vielfalt stärkt uns gerade in der Krise. Das bedeutet aber, dass Katastrophenschutz in der Zukunft noch mehr die Bedürfnisse von einzelnen Betroffenen berücksichtigen muss. All das nimmt der vorliegende Gesetzentwurf in den Blick. Damit sind wir Vorreiter in der gesamten Bundesrepublik. Zum Entschließungsantrag der FDP/DVP und dem Änderungsantrag der SPD kann ich nur ganz kurz sagen: Nur mit der Bildung eines Katastrophenschutzzentrums allein wird der Katastrophenschutz nicht besser. Wir haben die Abteilung 6 im Innenministerium. Diese sollten wir ausbauen. (Vereinzelt Beifall – Abg. Gabriele Rolland SPD: Na ja!) Dasselbe gilt für die Forderung nach einem Katastrophenschutzbeauftragten. Hier verhält es sich ebenso. Es ist nicht entscheidend, welcher Titel auf einem Türschild steht, sondern wer in dem Raum sitzt. Wir haben bereits heute kompetente Menschen, die das regeln. Schließen möchte ich mit einer Bitte. In vielen Stellungnahmen wurde die anfallende Bürokratie bemängelt, insbesondere diejenige, die mit Abrechnungen nach Einsätzen oder Übungen einhergeht. Selbstverständlich ist das in erster Linie die Aufgabe der Exekutive. Ich möchte hier eindringlich darum bitten, dies im Blick zu behalten. Katastrophenschutz und Digitalisierung sind im selben Ministerium angesiedelt. Da sollte zukünftig eine bessere Lösung gefunden werden, als Formulare hin und her zu schicken. (Beifall bei den Grünen, Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP sowie des Abg. Klaus Ranger SPD) Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die im Falle einer Katastrophe anderen zu Hilfe eilen, allen voran natürlich den vielen Ehrenamtlichen, die sich oft über Jahre hinweg in der Feuerwehr, beim THW oder in Hilfsorganisationen engagieren. Herzlichen Dank für ihr Engagement! (Glocke des Präsidenten) Wir, die grüne Landtagsfraktion, ...
