Dennis Klecker
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bisher ist für ehrenamtliche Feuerwehrleute mit 65 Jahren Schluss, auch wenn diese noch weitermachen wollen und können. Im Gegenzug soll man aber bis zu einem Alter von 67 Jahren arbeiten. Dies führt bei vielen Feuerwehrleuten zu Unverständnis. Ältere Feuerwehrleute haben in Einsätzen einen sehr hohen Stellenwert. Sie bringen Erfahrung mit, bleiben auch in stressigen Situationen ruhig und können jüngere Kräfte anleiten. Gerade bei schweren Verkehrsunfällen oder größeren Brandeinsätzen ist das sehr hilfreich. Hinzu kommt ein praktisches Problem: Einige Einsatzfahrzeuge dürfen mit neueren Führerscheinen nicht mehr gefahren werden. Ältere Feuerwehrleute, die noch über entsprechende Fahrerlaubnisse verfügen, schließen auch diese Lücke. (Zuruf von der AfD: Genau!) Ohne sie wären wir nicht so gut aufgestellt. Viele Feuerwehren im ländlichen Raum stehen unter Druck, genügend Personal zu finden. Die Möglichkeit, erfahrene Mitglieder länger zu halten, verschafft den Feuerwehren mehr Planungssicherheit. Gerade in der Tagverfügbarkeit gibt es in kleineren Gemeinden oft Personalprobleme, weil die jüngeren Mitglieder meist außerorts arbeiten oder studieren und deshalb tagsüber nicht zur Verfügung stehen. Auch hier können die älteren Feuerwehrleute oft eine wichtige Hilfe sein, um die Tagverfügbarkeit abzudecken. Deshalb halten wir auch nichts von einer starren Altersgrenze oder einer zusätzlichen Gesundheitsprüfung, weshalb wir einen Änderungsantrag eingebracht haben, der synchron zu der vor Kurzem in Bayern beschlossenen Änderung der Altersgrenze ist. Die Altersgrenze wurde dort dynamisch – ich betone noch einmal: dynamisch – auf das gesetzliche Renteneintrittsalter im Sinne von § 35 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, was derzeit 67 Jahren entspricht, festgelegt. (Zuruf des Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU) Wichtig ist, noch mal zu betonen, dass jedes ehrenamtliche Feuerwehrmitglied immer selbst entscheiden kann, wann es aufhören möchte. Es wird dadurch niemand verpflichtet, bis 67 tätig zu sein, sondern es wird die Möglichkeit geschaffen, seinen ehrenamtlichen Dienst freiwillig über das Alter von 65 Jahren hinaus zu leisten. (Beifall bei der AfD) Da diese Änderung in Bayern auch von der CSU-Regierung mitgetragen wurde, hoffe ich doch, dass auch die CDU in Baden-Württemberg dies richtig findet und deshalb denselben Antrag in Form unseres Änderungsantrags unterstützen wird. Dies deckt sich im Übrigen auch mit der Forderung des Landesfeuerwehrverbands. Heute ist Handeln statt endlosem Diskutieren und Aussitzen gefragt. Es wäre daher ein guter Zeitpunkt für die Regierungsfraktionen der Landespolitik, zum ersten Mal einem Antrag der Opposition zuzustimmen. (Vereinzelt Lachen – Abg. Anton Baron AfD: Ja! –
