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Matthias Miller

CDU 03.12.2025 Sitzungen 17/136

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute erneut über die Frage, ob das Höchstalter der Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr von derzeit 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben werden soll. (Abg. Anton Baron AfD: Hervorragender Änderungs- antrag!) Die wesentlichen Argumente sind in der ersten Lesung ausführlich ausgetauscht worden. Ich will sie heute nicht vollständig wiederholen, sondern in der gebotenen Kürze einordnen. Zunächst: Es gibt gute Gründe, die für eine Anhebung sprechen. Wir alle erleben, dass die Lebenserwartung steigt. Viele Menschen sind heute mit Mitte 60 fitter, gesünder, leistungsfähiger, als es Menschen in diesem Alter früher waren. Und wir wissen: Die individuelle körperliche Verfassung unterscheidet sich im Alter stärker als in jüngeren Jahren. Es liegt nahe, diese Entwicklung auch im Feuerwehrrecht nachzubilden. Gleichzeitig gibt es auch kritische Anmerkungen aus den Reihen der Feuerwehr. Wir dürfen gesundheitliche Risiken nicht ausblenden. Was unsere Ehrenamtlichen leisten, ist auch außerhalb von Einsätzen unter Atemschutz körperlich und mental belastend. Und wir wollen die Einsatzabteilungen bewusst verjüngen. Das ist wichtig für die Zukunftsfähigkeit unserer Feuerwehren und eine zentrale Grundlage für die Nachwuchsgewinnung. In der inhaltlichen Abwägung sind wir, die CDU-Fraktion, offen für eine Reform. Wir verschließen uns keiner Weiterentwicklung. Im Gegenteil: Wir können uns gut vorstellen, im Rahmen einer größeren und gründlichen Novelle des Feuerwehrgesetzes über diese Frage erneut zu sprechen und dann zu einer tragfähigen Lösung zu kommen. Zum heute vorliegenden Gesetzentwurf der FDP/DVP gehören aber auch zwei Punkte, die wir nicht übersehen dürfen: Erstens: Die vorgeschlagene Regelung ist doch recht bürokratisch angelegt. Sie zieht neue Detailvorgaben ins Gesetz, die wir an anderer Stelle eigentlich reduzieren wollten. Unsere Feuerwehren brauchen weniger Papier und mehr Praxisnähe. de – 136. Sitzung – Mittwoch, 3. Dezember 2025 (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der SPD so- wie der Abg. Andrea Schwarz GRÜNE – Zuruf von der CDU: Sehr gut!) Zweitens: Es wirkt etwas hoppla hopp vor Ende der Legislatur. Unserer Auffassung nach eignet sich dieses Thema nicht für eine Schnellschussregulierung wenige Monate vor der Landtagswahl, sondern gehört eingebettet in eine umfassende Reform des Feuerwehrgesetzes. Diese wird im Innenministerium bereits vorbereitet. In der Gesamtabwägung lehnen wir den Gesetzentwurf daher heute ab. Aber – das möchte ich deutlich sagen – im Rahmen einer größeren Novelle können wir uns eine Anhebung des Höchstalters in jedem Fall vorstellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da dies heute vermutlich die letzte feuerwehrpolitische Debatte in dieser Legislaturperiode ist, möchte ich sie nicht beenden, ohne hervorzuheben, was uns, der CDU, abseits der Altersgrenze besonders wichtig war und wichtig bleibt. Wir haben die Feuerschutzsteuer weiterhin zweckgebunden an die Feuerwehren weitergegeben. Wir haben die Landesförderung für Fahrzeuge und Gebäudeinvestitionen deutlich erhöht. Wir haben Sammelausschreibungen von Feuerwehrfahrzeugen auf den Weg gebracht. Wir haben die Kapazitäten der Landesfeuerwehrschule erweitert und modernisieren sie Schritt für Schritt. All das wollen wir fortführen aus Überzeugung für die Frauen und Männer, die im Ehrenamt Tag und Nacht für unsere Sicherheit bereitstehen. Ihnen allen gilt unser größter Respekt. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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