Dr. Boris Weirauch
Ja, ich mache das aus dem Stand. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Regelungsbereinigungsgesetz enthält, wie wir bereits in der ersten Lesung angemerkt haben, viele kleine, mehr oder weniger sinnvolle Anpassungen, aber es ist kein großer Wurf. Bürokratieabbau braucht Mut für echte strukturelle und systematische Vereinfachungen, nicht nur kleinteilige Regelungsanpassungen. Das haben wir alles schon diskutiert. Heute geht es in meiner Rede um einen zentralen Aspekt – der Kollege Hentschel hat es schon angesprochen; es ist im Gesetz ein bisschen versteckt; es ist ja ein Artikelgesetz, da kann man schon etwas überlesen, aber es gibt einen zentralen Punkt –, nämlich um die Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut! – Zuruf: Oje!) Die Landesregierung plant, vom System der Spitzabrechnung zur Pauschalierung des Aufwendungsersatzes und der Kosten für die Liegenschaften zu gehen – das hatten Sie schon angesprochen, Herr Kollege Hentschel –, und das führt zu einer Vereinfachung der Berechnung und im besten Fall auch zu einer schnelleren Auszahlung der Gelder. Zudem entlastet die Pauschalierung die kommunale Verwaltung, aber auch die Landesverwaltung, schafft Planungssicherheit und Anreize für mehr strategische Wirtschaftlichkeit. Wir, die SPD-Fraktion, haben an diesem neuen Ansatz nichts Grundsätzliches auszusetzen, zumal auch die Kommunen nachweislich Probleme mit der Spitzabrechnung hatten, da sie oftmals jahrelang auf ihr Geld warten mussten (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Weil sie es nicht an- gefordert haben! – Zuruf: Träger!) ode – 134. Sitzung – Mittwoch, 12. November 2025 und überdies auch bürokratische Hürden bei der Nachweisführung auferlegt bekommen haben. Das war für die Kommunen auch nicht einfach. Aus Gründen der Subsidiarität erteilt der Landtag in diesem Kontext der Landesregierung eine Verordnungsermächtigung, die dann schlussendlich die entsprechenden Einzelheiten regelt. In der Anhörung wurde deutlich, dass die kommunalen Landesverbände unterstützungswürdige Forderungen gegenüber dem Ministerium der Justiz und für Migration haben. Wir, die SPD-Fraktion, werden heute dieser Gesetzesänderung zustimmen – verbunden mit einer klaren Erwartungshaltung, dass in der Verordnung folgende Aspekte berücksichtigt werden: (Zuruf: Aha!) Erstens: Kommunen sollen belohnt werden, wenn sie strategisch und vorausschauend handeln, etwa indem sie selbst eine Unterbringungsinfrastruktur schaffen und eigene Liegenschaften bewirtschaften, statt teuer anzumieten. Denn die Unterbringung Geflüchteter ist eine staatliche Aufgabe und kein Geschäftsmodell. Es darf nicht sein, dass sich schwarze Schafe auf Kosten der Allgemeinheit bereichern, indem sie oftmals heruntergekommene Unterkünfte zu erhöhten Preisen an Städte und Gemeinden vermieten. Zweitens: Die Pauschalierung darf keine Anreize schaffen, bauliche Standards bei der Unterbringung zu unterlaufen. Drittens: Wichtig wäre, dass nicht nur die Berechnung der Pauschalierung, sondern auch die Auszahlung der Mittel monatlich erfolgt. Das verschafft in der angespannten finanziellen Lage den Landkreisen, Städten und Gemeinden die erforderliche Luft zum Atmen. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Erik Schwei- ckert und Nico Weinmann FDP/DVP) Viertens: Kommunen, die besondere soziale Belastungen aufweisen oder in der Handhabung von Migrationsbewegungen aus Südosteuropa vor Herausforderungen stehen, brauchen gesonderte Unterstützung. Das muss sich auch in der Verordnung wiederfinden. Ich selbst komme aus dem Wahlkreis Mannheim, wo wir seit Jahrzehnten vor großen Belastungen stehen. Darauf sollte man ein besonderes Augenmerk legen, auch wenn das nicht über das Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt werden kann. Aber wir dürfen auch die Großstädte an dieser Stelle nicht vergessen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Erik Schwei- ckert FDP/DVP) Darüber hinaus haben die kommunalen Landesverbände in der Anhörung unmissverständlich davor gewarnt, wenn die kreisindividuellen Liegenschaftsanteile der Pauschale entsprechend dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen bereits ab dem Abrechnungsjahr 2028 statt 2030, wie es der Gesetzentwurf der Regierung vorgesehen hat, greifen. Bereits kleine prozentuale Unterzahlungen können sich zu hohen absoluten Summen – bei einzelnen Kommunen im Millionenbereich – summieren. Die Heterogenität bei den Liegenschaftskosten ist erheblich größer als in anderen Bereichen, denn während der TVöD im ganzen Land gleichermaßen gilt, un- (Dr. Boris Weirauch) terscheiden sich etwa Mietpreise regional erheblich und sind auch die Unterbringungsmodalitäten vielfältiger. Das alles in kreisindividuelle, faire Pauschalen zu gießen, ist keine triviale Angelegenheit; das gelingt nicht so nebenbei. Konflikte zwischen der Landesregierung und den Kommunen sowie erhebliche finanzielle Engpässe vor Ort müssen verhindert werden. Die jetzt geplante Verkürzung des Übergangszeitraums durch die Regierungsfraktionen setzt nicht nur die Landesregierung unter Druck, sondern an dieser Stelle auch die Kommunen. Die Kommunen müssen diese Pauschale jetzt in ihre Haushalte einplanen. Das klingt zunächst einmal abstrakt, aber es hat konkrete Auswirkungen vor Ort, wenn diese Pauschale – wir reden von 2028 – deutlich niedriger ausfällt als das, was die Kommunen tatsächlich etatisieren und in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellt haben; denn dann – genau das ist die Befürchtung – haben die Gebietskörperschaften ein echtes Problem. Denn wenn eine falsch berechnete Pauschale dazu führt, dass eine staatliche Aufgabe droht, durch kommunale Mittel finanziert zu werden, zwingen Sie die Kommunen in jahrelange Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten. Das kann an dieser Stelle in diesem Haus niemand wollen. Damit will ich es jetzt bewenden lassen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu – mit den Maßgaben, die ich Ihnen, der Regierung, hier für die SPD-Fraktion auf den Weg gebe. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Thomas Hent- schel GRÜNE und Andreas Deuschle CDU)
