Thomas Hentschel
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde beraten wir das Regelungsbereinigungsgesetz. Aber für die Beseitigung überflüssiger bürokratischer Regelungen ist es nie zu spät. (Vereinzelt Beifall) Daher denke ich, dass wir dies jetzt noch mit ausreichender Aufmerksamkeit hinbekommen. Das Regelungsbereinigungsgesetz ist ein weiterer Eckpfeiler aus der Arbeit der Entlastungsbilanz – wieder falsch: der Entlastungsallianz. – Die Konzentration! (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Geht schon los, so spät! – Abg. Anton Baron AfD: Ah ja! „Entlastungsallianz“! Kann man kaum aussprechen, weil nichts dabei rauskommt!) Für uns, die Grünen, und ich denke, für alle hier im Haus ist klar, das Ziel muss sein: weniger Bürokratie, mehr Klarheit und mehr Zeit für das Wesentliche. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wir wollen die Verwaltung vereinfachen und entlasten und wollen Freiräume schaffen, ohne – ich hatte es bereits in der Ersten Beratung gesagt – die Standards abzubauen. Bürokratieabbau darf nicht auf Kosten der Sicherheit, der Umwelt und des sozialen Zusammenhalts gehen. Das gilt auch und gerade für die Änderungen im Flüchtlingsaufnahmegesetz. Bisher mussten die Landkreise am Ende des Quartals immer die Abrechnung pro Einzelfall vorlegen. Das hat dann in der Prüfung viel Zeit in Anspruch genommen. Wir gehen hier zur Zahlung von Pauschalen über. Das macht die Sache schneller, aber wir haben in der Anhörung dazu auch entsprechend mahnende Worte bekommen. Uns ist bewusst, dass die Pauschalierung kompliziert und anfällig für Ungerechtigkeiten ist. Die kommunalen Landesverbände haben darauf noch einmal eindringlich hingewiesen. Die Ministerin hat uns zugesichert, dass die Besonderheiten bei den Kosten der Flüchtlingsunterbringung laufend genau evaluiert werden und die Pauschalen entsprechend kostengerecht gestaltet werden. Darauf werden wir hier im Haus auch achten. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wir machen auch hier deutlich, dass wir es ernst nehmen mit der Entlastung unserer Stadt- und Landkreise, und ziehen deshalb – dazu haben wir einen Änderungsantrag im Ausschuss abgestimmt – den Zeitraum, ab dem die pauschale Abrechnung erfolgen soll, um zwei Jahre vor: statt ab 2030 soll die Entlastung ab 2028 wirken. Der zweite Punkt unseres Änderungsantrags, den wir ebenfalls im Ausschuss besprochen haben, betrifft ein Thema, das für die Kommunen in der Vergangenheit ganz besonders schwierig war und nach wie vor ist. Es geht hier weniger um die Entlastung bei Regeln, sondern eher um eine Entlastung bei haftungsrechtlichen Problemen, die aufgelaufen sind. Denn viede – 134. Sitzung – Mittwoch, 12. November 2025 le Städte und Gemeinden haben in den letzten Jahren Spielplätze, Parkbänke und Grillstellen abgebaut oder gar nicht erst gebaut, weil sie aufgrund der Rechtsprechung vor den hohen Haftungsrisiken Sorge hatten. Künftig gilt: Die freiwillige und unentgeltliche Nutzung kommunaler und öffentlicher Einrichtungen – also beispielsweise der besagten Spielplätze, Parkbänke usw. – erfolgt auf eigene Gefahr. Mit unserem Änderungsantrag trifft das auch für Sitzgelegenheiten im Wald und auf dem freien Gelände zu. Schließlich gilt das Prinzip der Eigenverantwortung bei öffentlichen Einrichtungen und in Landkreisen. Aber was bedeutet dann im konkreten Fall „auf eigene Gefahr“? Auf eigene Gefahr heißt nicht, dass die Haftung völlig ausfallen würde. Aber die Kommunen haften nur noch für atypische Gefahren, also solche, die die Nutzerinnen und Nutzer nicht erkennen konnten und die vermeidbar gewesen wären. Insoweit – Kollege Deuschle hat es in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs schon erwähnt und ausdrücklich unterstrichen – nehmen wir die Bürgerinnen und Bürger in die Verantwortung und vertrauen hier auf die eigene Sicht der Bürgerinnen und Bürger. Typische Gefahren wie eine rutschige Bank nach Regen oder ein Sturz auf dem Spielplatz gehören dagegen zum allgemeinen Lebensrisiko. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU und der FDP/DVP) Hier wollen wir keine Haftungsansprüche mehr entstehen lassen. Damit schaffen wir Rechtssicherheit und fördern die Eigenverantwortung. Wir geben den Kommunen die Sicherheit, ohne Angst vor entsprechenden Haftungsansprüchen wieder mehr öffentliche Einrichtungen anzubieten. Baden-Württemberg betritt hier juristisches Neuland, aber auf einem sicheren Fundament. Damit schaffen wir klare Regeln statt Unsicherheiten und stärken das Vertrauen für die Menschen vor Ort. Dieses Regelungsbereinigungsgesetz steht für das, was gute Regierungsarbeit ausmacht: weniger Bürokratie, mehr Klarheit, mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung der Handelnden. Wir entlasten die Kommunen, wir schaffen Rechtssicherheit und wir fördern Eigenverantwortung, beim Umgang mit den Geflüchteten ebenso wie im Alltag vor Ort. Weniger Papierkram, weniger Haftungsangst, mehr Freiräume: Das ist Bürokratieabbau nach Augenmaß. Dem werden wir zustimmen und bitten darum, dass sich auch alle anderen dazu durchringen können, zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
