Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Land esregierung erteile ich das Wort jetzt dem Herrn Minister. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich die Vorrednerin Wolle von der AfD sprechen höre, weiß ich nicht, Frau Wolle, ob Sie das Gesetz so, wie wir es vorgelegt haben, zum einen wirklich gelesen haben und zum anderen, wenn Sie es gelesen haben, ob Sie es auch so gelesen haben, dass Sie das Gesetz verstanden haben. Denn alles das, was Sie jetzt zum Besten gegeben haben, trifft schlicht und ergreifend nicht zu. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vorliegende Änderung dieses Landeskrankenhausgesetzes ist ein bedeutender Schritt für die Gesundheitsforschung und den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg, weil wir erstmals Gesundheitsdaten aus Krankenhäusern unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte weitergeben können: zur gemeinwohlorientierten Forschung, zur Qualitätssicherung und zur Förderung von Patientensicherheit. Dieser Prozess kommt aus dem Dialogforum Gesundheitsstandort Baden-Württemberg, wo auch viele von Ihnen seit einigen Jahren engagiert tätig sind, wo Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, die Kassenfamilie und die Parlamentarier sich beteiligen und bottom-up die Ansprüche an dieses Gesetz artikuliert wurden, und das natürlich unter Beibehaltung enger datenschutzrechtlicher, aber auch datensicherheitsrelevanter Fragestellungen, was eine Herausforderung ist. Eines möchte ich an dieser Stelle schon noch einmal sagen: (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Daten und deren sorgsame wie professionelle Bearbeitung sind die Zukunft der gesundheitlichen Sorge und gehen einher mit Digitalkompetenz. Denken Sie daran: Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das eine krankenhausplanerische Ausweisung der personalisierten Medizin hat. Wir waren die Vorreiter nach unserem Modell, übrigens auch jetzt mit der Einwerbung europäischer Mittel. Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das bei ICPerMed, der internationalen Vereinigung, Mitglied ist. Das ist genau dem geschuldet, (Minister Manfred Lucha) dass wir der Bedeutung in diesem Fall bei Daten in der Onkologie – aber, Kollege Preusch, nicht nur da, sondern jetzt auch bei inflammatorischen und anderen Erkrankungen – den Weg ebnen. Diese Änderung schafft für unsere Kliniken, für unsere Rehaeinrichtungen, aber natürlich auch für unsere Universitätskliniken die Befugnis zur einwilligungsfreien Datenweitergabe an Dritte wie z. B. der forschenden Industrie, die für uns ein wichtiger Bestandteil ist. Wir, Kollege Knopf und ich, waren letzte Woche gemeinsam bei den Kassen – am Montag bei der BARMER, letzte Woche bei der AOK – zu den wichtigen Fragen. Wir waren in Brüssel zum europäischen Critical Medicines Act, wo wir wichtige Beispiele haben. Wenn wir das nicht vorleben, dann werden wir unsere Gesundheitswirtschaft im besten Sinn gar nicht stabil halten. Medizinische, rehabilitative und pflegerische Forschung, öffentliche Gesundheitsforschung sowie die Qualitätssicherung und die Förderung der Patientensicherheit haben wir untergebracht. Ich bedanke mich ganz herzlich bei den Regierungsfraktionen und auch für die wohlwollende Begleitung der Opposition für die Änderungsanträge. Jawohl, wir haben sie mal präzisiert. In diesem Bereich sind wir noch besser geworden, und wir haben wichtige Forschungszwecke aufgenommen: öffentliche Gesundheitsforschung, Qualitätssicherung, Patientensicherheit. Wir ermöglichen einwilligungsfreie Datenweitergabe ohne Genehmigung Dritter, und diese Befugnis erfasst Gesundheitsdaten und unter bestimmten, eng indizierten Voraussetzungen auch genetische Daten. Meine Damen und Herren, selbstverständlich sind datenschutzrechtliche Vorgaben für diese hochsensiblen Daten auch für die Interessen der Patienten wichtig, und wir müssen sie praktikabel wahren. Und Sie kennen das ja alle auch aus dem Alltag – es sind ja einige Ärztinnen und Ärzte hier –: Wir haben auch in Ihrer Berufsgruppe noch welche, die da noch nicht so weit sind. Wir müssen Vertrauen gewinnen, wir müssen beweisen, dass wir genau in dieser Sensibilität mit den Daten umgehen, und das tun wir. Diese Grundlage schaffen wir. Natürlich stellen wir diese Sicherheit fest, indem wir Einschränkungen für genetische Daten haben. Wir haben die Beteiligung der Datenschutzbeauftragten sowohl der weitergebenden als auch der empfangenden Stellen verbindlich eingebunden, die Pseudonymisierung als Mindestvoraussetzung und die Verschlüsselung der Daten sowie ein Reidentifizierungsverbot nach § 7 und § 9 des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes festgeschrieben. Das sind klare, sichere Leitplanken, auf die sich alle verlassen können. Und wir haben ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht der betroffenen Personen. Ja, die Praxistauglichkeit und Wirksamkeit des Gesetzes wird zwölf Monate nach Inkrafttreten evaluiert. Das entspricht dem Entschließungsantrag, und für diesen Antrag noch einmal herzlichen Dank. Das ist auch eine klare Kontrolle – das ist ja immer die Frage –: Tun wir das Richtige, und tun wir es richtig? Somit sichern wir das automatisch schon jetzt ab, um sehr früh, nach zwölf Monaten, Rückmeldung zu erhalten. Ich möchte aber an dieser Stelle schon auch unsere Vorreiterschaft bei diesem Thema erwähnen. Das Bundesland Badenode – 134. Sitzung – Mittwoch, 12. November 2025 Württemberg hat bereits im Jahr 2022 im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Ausgestaltung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes eingebracht. Dieser wurde mit großer Mehrheit im Bundesrat angenommen. Unser Gesundheitsdatennutzungsgesetz hat wesentliche Aspekte aus Baden-Württemberg aufgegriffen; auch dass wir heute diese Ergänzungsmöglichkeiten haben, haben wir damals angelegt. Sie sehen also: Wir waren da schon sehr weitsichtig. Wir nehmen diese Vorreiterrolle ein, wir machen Gebrauch von dieser von uns selbst inszenierten und initiierten Öffnungsklausel des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes für die Regelung durch unser Landesrecht. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zusammenfassen: Diese Gesetzesänderung schafft eine moderne Rechtsgrundlage für die Weitergabe von Gesundheitsdaten zur Sekundärforschung und zur Qualitätssicherung und Förderung der Patientensicherheit. Es sind also mehrere Belange gleichzeitig berührt. Wir stärken die Attraktivität nicht nur des Gesundheitsstandorts Baden-Württemberg, sondern des Lebensorts Baden-Württemberg überhaupt, und bei all dem garantieren wir den praktikablen Schutz der Daten der betroffenen Personen. Ich denke wirklich: à la bonne heure. Ich finde auch – Kollege Knopf hat es gesagt –, es ist ein sehr bemerkenswertes und sehr tiefgreifendes Gesetz, und ich bedanke mich bei Ihnen allen, bei den demokratischen Kolleginnen und Kollegen, für die tolle Mitarbeit. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP)
