Carola Wolle
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs wurde der riesige wissenschaftliche Wert eines ungebremsten Zugangs zu den täglich millionenfach erhobenen Patientendaten gelobt. Aus medizinischer Perspektive ist das sicherlich plausibel, aber aus Sicht der Patienten brandgefährlich. Warum? Dieses Gesetz greift massiv in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger nach den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes ein. Das Bundesverfassungs- (Carola Wolle) gericht hat 1983 festgestellt – Zitat –, der Einzelne habe das Recht, „grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann“ und in welchem Umfang persönliche Tatsachen „offenbart“ – also erhoben, gespeichert, verwendet oder weitergegeben – „werden“. Ich bezweifle stark, dass dieses Recht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bestehen kann. Wie jeder vernünftige Bürger während des Coronaregimes erfahren musste, spielte der Datenschutz keine Rolle, wenn politische Ziele im Vordergrund gestanden haben. Ich war Mitglied der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“. Dort war von einer selbstkritischen Analyse, auch im Hinblick auf den Umgang mit sensiblen medizinischen Daten, keine Spur. Warum soll das heute anders sein, meine Damen und Herren? An der Anhörung zum Entwurf des Landeskrankenhausgesetzes haben sich mehr als 50 Institute beteiligt. Die Stellungnahmen in der Anhörung bezogen sich nahezu ausschließlich auf Grundsätze und Details des Patientendatenschutzes. Das beweist ein sehr großes Interesse an der möglichen Wirkung des künftigen Gesetzes, meine Damen und Herren. Wer jemals mit einem medizinischen Forschungsprojekt in Berührung gekommen ist, muss Abg. Preusch zustimmen, der in der Ersten Beratung feststellte – Zitat –: Forschungsrelevante Daten entstehen nicht allein im Verlauf medizinischer Studien, ... sie entstehen auch ganz beiläufig, z. B. im Rahmen der stationären Versorgung von ... Patienten. So weit zutreffend. Wie aber sehen die politischen Folgen des ungebremsten Zugriffs auf Millionen von Patientendaten tatsächlich aus? Ja, Vertrauen in Freiheit und Forschung, das klingt gut und ist auch wichtig. Aber wenn meine Fraktion deutliche Zweifel am wirksamen Schutz von Millionen von Patientendaten anmeldet, liegt es vor allem am Misstrauen gegenüber dem Versprechen des Gesetzes, dass eine Wiederherstellung des Personenbezugs ausgeschlossen sei. Meine Damen und Herren, das kann niemand mit Sicherheit versprechen. In Abwägung des hohen wissenschaftlichen Wertes von Patientendaten gegenüber dem Recht des Patienten auf Schutz seiner persönlichen Daten wird deshalb in dem vorliegenden Gesetzentwurf das voraussetzungslose Widerspruchsrecht eingeführt, mit dem Ergebnis, dass Patienten nicht einmal gefragt werden, ob sie ihre Daten zur Verfügung stellen wollen. Dafür haben sich u. a. das Institut für Medizin- und Datenethik der Medizinischen Fakultät Heidelberg und die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V. ausgesprochen. Im vorliegenden Gesetzentwurf wird die Schaffung eines Bürokratiemonsters namens „unabhängige Vertrauensstelle“ eingeplant. Der Normenkontrollrat hat diesen unsinnigen Vorschlag deutlich kritisiert. Wir schlagen daher eine ganz einfache Lösung vor: eine jährliche Abfrage der Krankenkassen bei allen Mitgliedern, ob diese der Weitergabe ihrer individuellen Patientendaten zustimmen oder nicht. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das läuft bei Ih- nen unter unbürokratisch! – Gegenruf von der CDU: Genau, das klappt bestimmt!) de – 134. Sitzung – Mittwoch, 12. November 2025 Das ist unproblematisch und höchstwahrscheinlich auch gerichtsfest. Unser Vorschlag schützt effektiv die Rechte der Patienten und ist mit geringem Aufwand zu realisieren. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Per Fax oder wie wollen Sie das machen?) Es stellt einen vernünftigen Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der medizinischen Forschung und der informationellen Selbstbestimmung der Patienten dar. Aber, meine Damen und Herren: Sie werden heute diese Anregung mit der Arroganz der Macht ablehnen. Ohne Wahrung der Patientenrechte wird die Fraktion der AfD Ihrem Gesetzentwurf mit dem Selbstbewusstsein einer immer stärker werdenden Opposition nicht zustimmen. Danke schön. (Beifall bei der AfD – Abg. Thomas Poreski GRÜ- NE: Das ist Mobbing, Frau Kollegin!)
